Thread zu Mitfahrgelegenheiten

  • Naja das eine ist Mitfahrgelegenheit und das andere eine Fahrgemeinschaft oder?

    Das Wort Mitfahrgelegenheit beinhaltet schon Gelegenheit.


    Bedeutungsübersicht:

    1. günstiges Zusammentreffen von Umständen, durch die eine Möglichkeit, der geeignete Augenblick oder die Veranlassung für eine bestimmte Handlung gegeben ist

  • Es gibt ja die Meinungsfreiheit, im Zweifel gilt aber nach der alten Birne aus Oggersheim "Ja, da haben Sie vielleicht eine Meinung, aber die Meinung ist halt falsch!"


    Klar, man kann sich nach "Wo kein Kläger, da kein Richter" natürlich aussuchen, welche Gesetze man befolgt und welche nicht, Arsen im Trinkwasser, Hassbotschaften auf die Motorhaube kratzen, gewerbliche Mitfahrten ohne P-Schein - alles kein Ding, solange keiner klagt. Euch sollte halt nur klar sein, dass der Rahmen, in dem Mitfahrgelegenheiten legal sind, bereits definiert wurde und Eure Meinung bei Gericht dann keinen Interessiert.

  • Selbstherrlich, Minderheit, unsolidarisch, was passiert denn hier? Nein, das System Mitfahrgelegenheit ist eben nicht nur als ersteres zu verstehen und nicht zwangsläufig von einer Fahrgemeinschaft zu unterscheiden. Wer entscheidet das, wo ist die offizielle Definition dazu? Da gehen die Ansichten auseinander, und das ist auch ok so. Manchmal muss man sich eben darauf einigen, unterschiedlicher Ansicht zu sein. Persönliche Angriffe und Abwertungen sind da unnötig.


    Wikipedia schreibt dazu:

    Aus diesem Verständnis heraus ist das Angebot der Mitfahrgelegenheit der Durchführung einer Fahrgemeinschaft vorgelagert. Umgangssprachlich können die Begriffe „Mitfahrgelegenheit“ und „Fahrgemeinschaft“ jedoch teilweise synonym verwendet werden („Ich habe eine Mitfahrgelegenheit nach Berlin“).


    Werden Mitfahrgelegenheiten als typische Handelsbeziehung in der Sharing Economy verstanden, so wird davon ausgegangen, dass sich die Beteiligten nicht näher kennen – denn nur in diesem Falle benötigen die Mithilfe eines Vermittlers wie einem Online-Mitfahrdienst.Lukesch (2019) bezieht sich auf diese Form der Fahrgemeinschaft/Mitfahrgelegenheit in einem PKW: „Fahrgemeinschaften […] sind Gruppen von Personen, die sich über die Vermittlung durch einen Online-Mitfahrdienst zur gemeinsamen Nutzung eines PKW für private Zwecke auf Basis fahrerveranlasster Planung zusammenschließen.“

    Das Angebot und die Teilnahme an der Fahrgemeinschaft werden in „Mitfahrgelegenheit“ subsumiert. Diese Definition weist zudem darauf hin, dass der Fahrer die Fahrt plant und Plätze anbietet.


    Bisweilen sind also beide Begriffe korrekt für das gleiche anwendbar. Nur weil einer der Organisator ist und seine Mitfahrer über Onlineportale anbietet, muss nicht impliziert sein, dass er an den Gesamtkosten der Reise einen höheren Anteil zahlen muss als eventuelle Mitreisende.


    Zum gesetzlichen Rahmen ist sicherlich alles Notwendige gesagt worden, es gedenkt hier niemand dagegen wissentlich zu verstoßen. Aber das deutsche Gesetz liebt einerseits unbestimmte Rechtsbegriffe, und andererseits verwendet es gerade in diesem Fall auslegungsbedürftige Formulierungen wie "variable Betriebskosten" oder ähnliches die durchaus Diskussionsbedarf bieten. Gerade darüber inhaltlich und sachlich zu diskutieren hat nichts mit Selbstherrlichkeit zu tun.

  • Wer sollte das mit welchem Ziel definieren? Du kannst es Fahrgemeinschaft, Mitfahrgelegenheit oder Popoclub nennen, das spielt alles keine Rolle.

    Aber ich muss gestehen, zu unser aller Schande: Irgendwann während Corona(Anmerkung: vor fast einem Jahr:wacko:) hat sich das Gesetz geändert und zwar zum "Einfachen". Nur leider hat sich niemand - auch nicht ich - die Mühe gemacht, das Gesetz in der aktualisierten Fassung zu lesen. Gut für uns: Die Änderung ist trotz ihres Alters noch so neu, dass sie fast nirgends erwähnt ist. Das mag uns ein bisschen Trost spenden.

    Das Entscheidende ist ja: Ist es eine entgeldliche Beförderung, die dem PBefG unterliegt? PBefG sagt ja:
    "Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche [...] Beförderung von Personen mit [...] Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen,[...]"
    Und weiter
    "Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen 1. mit Personenkraftwagen, wenn [...] das Gesamtentgelt [NEU:] je Kilometer zurückgelegter Strecke den in § 5 Absatz 2 Satz 1 des Bundesreisekostengesetzes genannten Betrag nicht übersteigt;"

    Die Betriebskosten sind damit einer ganz einfachen Regelung gewichen - ob sie Euch gefällt? I don't know:
    "Besteht an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse, beträgt die Wegstreckenentschädigung 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke."

    Nachdem wir nun also gestern geklärt haben, was bis vor kurzem die Rechtslage war, könnt Ihr nun in der 1 Fahrer + 3 Mitfahrer Konstellation 10 Euro je Mitfahrer und 100km verlangen. Also könntet ihr, wenn Blablacar das erlauben würde. Warum sie es nicht tun, habe ich mal angefragt.

    Zwar ist auch das nun unter den vom Wienerandy geforderten geschätzten Gesamtkosten von 1 Euro je KM, aber ich denke, wir sind uns einig, dass das 1. inzwischen einfach und 2. auch mehr in Eurem Interesse sein wird.

    6 Mal editiert, zuletzt von SOffiKI ()

  • Also damit sollte man doch arbeiten können.

    Ich habe mal nachgerechnet und mit einem Literpreis von 1,80€ bei Super E10 und Leasingrate komme ich auf 31,6 ct je Kilometer mit dem Firmenwagen.

    Mach ich die Rechnung mit dem Auto der Freundin auf wird es wohl noch schockierender:

    Dort komme ich inkl. "Wertverlust" auf 12,8 ct je km.

    Da schlägt der Sondereffekt zu, dass das Fahrzeug in den letzten 5 Jahren genau 1000 € an Wert gewonnen hat.

    Aber bei normaler Restwertrechnung bin ich bei 28ct/km und das bei nur 10k km im Jahr.

  • Und ich wollte vorhin noch schreiben, warum kann man das nicht einfach analog der Steuererklärung ansetzen mit nem fixen Betrag pro Kilometer :120:

    Vielen Dank für die Aufklärung, schön zu wissen, dass in Deutschland an manchem Unfug scheinbar noch geschraubt wird, zum Positiven.

    Dann kann ich für z.B. 600 km x 0,3 € = 180 € : 3 Mitfahrer = 60 € p.P. nehmen. BlaBlaCar deckelt das auf 40€. Dann war meine Annahme, dass mit der aktuellen Obergrenze rechtlich eh alles sauber ist, ja zutreffend. Das blinde Huhn hat also ein Korn gefunden :107:

  • Das System Mitfahrgelegenheit ist aber nunmal nur ersteres. Es ist und bleibt eine Beteiligung an einer sowieso stattfindenden Fahrt. Ergo sind deine Kosten ohne Mitfahrer trotzdem da und auch noch bedeutend höher. Was du unter 2. anführst sind 4 Freunde/Bekannte die zusammen was unternehmen wollen.

    Wenn ihr alle Kosten für eine Fahrt übernommen haben wollt gründet ein Taxiunternehmen und versucht nicht als selbstherrliche, absolute Minderheit ein solidares System, mit gesetzlich klar geregelten Rahmen, umzustricken.


    MfG Jan

    Jan S. in seiner Selbstherrlichkeit (wenn du mich jetzt deswegen sperrst bin ich echt angefressen, weil bei mir durftest du ungestraft frech sein....) wäre dann sicher auch dafür, wenn bei sämtlichen anderen Öffis, Flugzeugen, Fähren, Zügen usw. niemand mehr bezahlt, weil das Ding ja sowieso fährt oder maximal bisschen was zum Energieverbrauch dazugibt. Der Rest ist ja eh da. Ich weiß schon, das eine ist gewerblich und das andere privat, trotzdem ist es ziemlich genau dasselbe von der Argumentation......Ich mach das einfach wie immer, wenn du lieber andere dich ausnutzen lässt, dann nur zu. Ich mach das nicht.


  • Die Betriebskosten sind damit einer ganz einfachen Regelung gewichen - ob sie Euch gefällt? I don't know:
    "Besteht an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse, beträgt die Wegstreckenentschädigung 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke."

    Nachdem wir nun also gestern geklärt haben, was bis vor kurzem die Rechtslage war, könnt Ihr nun in der 1 Fahrer + 3 Mitfahrer Konstellation 10 Euro je Mitfahrer und 100km verlangen. Also könntet ihr, wenn Blablacar das erlauben würde. Warum sie es nicht tun, habe ich mal angefragt.

    DANKE, bin auf die Rückmeldung von blablacar gespannt. Die ganze Diskussion auf den vorherigen Seiten umsonst, weil niemand die richtige Rechtslage kannte.....Dann lag ich mit meinem Baugefühl von einer richtigen Rechtslage ja ohnehin richtig.

    Zwar ist auch das nun unter den vom Wienerandy geforderten 1 Euro je KM, aber ich denke, wir sind uns einig, dass das 1. inzwischen einfach und 2. auch mehr in Eurem Interesse sein wird.

    Ich weiß nicht, woraus du dir das zusammengereimt hast, so einen Blödsinn hab ich nie von mir gegeben. Ich habe nur gemeint, dass mich so eine Fahrt nach D (das sind rund 1.400 km) insgesamt aktuell mit einem günstig gemieteten Kompakten mit geringem Verbrauch bei nicht allzu schwerem Gasfuss rund 400 EUR kostet. Und dass ich dafür im besten Fall aufgrund der Beschränkungen von blablacar insgesamt bei 3 Mitfahrern durchgehend voll besetzt 180 EUR bekomme. Wo steht da was von 1 EUR/km?? Die brauche ich nie und verlange ich nie....

    3 Mal editiert, zuletzt von Viennaandy ()

  • Aussagen zu Wertgewinnen finde ich immer mutig, solange es nicht wirklich zu dem Preis verkauft wurde. Ist wie bei Immobilien, natürlich kann ich mich mit irgendwelchen theoretischen Werten von irgendwelchen Preisatlanten reich rechnen, aber zählen wird nur ein real erzielter Verkaufspreis.

  • Wer sollte das mit welchem Ziel definieren? Du kannst es Fahrgemeinschaft, Mitfahrgelegenheit oder Popoclub nennen, das spielt alles keine Rolle.

    Darauf wollte ich ja hinaus. Man kann ja schlecht behaupten, dass jemand die Definition von etwas oder ein System nicht versteht, was nicht definiert ist. Von daher ist doch klar, dass es da verschiedene Ansichten gibt, ohne dass etwas zwangsläufig falsch sein muss. Passt doch .... Es geht ja auch gar nicht darum, dass man es nicht auch günstiger anbieten kann, wenn man möchte. Aber die Erwartungshaltung, dass es doch gefälligst billig zu sein hat, gehe ich nicht mit. Das ist meine Entscheidung als Anbieter unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen einen Preis festzulegen. Und wenn man gegen das Gesetz verstößt, wird man sich selbstverständlich im Zweifel dafür verantworten müssen.


    Das mit den 30 Cent ist natürlich eine sinnvolle, pragmatische Neuerung. Es gibt da ja afaik auch Diskussionen, das auf 35 oder 38 Cent anzuheben aufgrund der momentanen Kostensteigerungen.

  • Aussagen zu Wertgewinnen finde ich immer mutig, solange es nicht wirklich zu dem Preis verkauft wurde. Ist wie bei Immobilien, natürlich kann ich mich mit irgendwelchen theoretischen Werten von irgendwelchen Preisatlanten reich rechnen, aber zählen wird nur ein real erzielter Verkaufspreis.

    Das Rechnen mit negativer Wertminderung ist schlicht Unfug.

    Mal angenommenen, das Auto wird jetzt mit 1000€ Gewinn verkauft, ein anderer Gebraucher zu aktuellen Wucherpreisen gekauft und dann beruhigt sich der Markt. Und in 5 Jahren wird man den jetzt gekauften Gebrauchten mit einem doppelten Wertverlust los, z. B. 10000€ Verlust statt der normalen 5000€. Muss man dann von Mitfahrern mehr verlangen, weil der Wertverlust wegen des unglücklichen Kaufs so hoch ist? Oder ist das dann wieder Pech für den Fahrer, der anscheinend jede Einsparung an die Mitreisenden weitergeben muss, und jede Mehrausgabe selbst tragen?

  • Es gab ja in der Vergangenheit schon so Spezialisten die mit dem 9-Sitzer illegal über BlaBlaCar ein eigenes Busunternehmen betrieben haben. Wäre BlaBlaCar denn in der Haftung, wenn jemand ohne P-Schein und mit Gewinnerzielungsabsicht fahrten anbietet?


    Wenn ja, dann ists verständlich, dass die deckeln. Wenn nein, dann lasst die Leute doch auf eigenes Risiko ihre Preise setzen.


    Wie vorhin schon von jemandem erwähnt: eine Fahrt mit XDAR kann man durchaus für mehr Geld anbieten, als eine Fahrt mit einem Citroen C1. Habe ich in der Vergangenheit auch so gemacht.

    Einmal editiert, zuletzt von Break () aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Irgendwie finde ich die ganze Diskussion auch unglaublich deutsch :D


    Eigentlich wäre es im größten Interesse des Staates und der Gesellschaft die Mitfahrgemeinschaften zu fördern. Das ist ja quasi eine ÖPNV-Ergänzung, die dem Staat 0,nix kostet und auch noch teilweise Strecken abdeckt, wo es ansonsten keine Verbindungen gibt. CO2-Einsparnis für umsonst. Aber natürlich steht dem im Wege das große Bloß-Nicht-Bereichern-Lassen-Prinzip. Und das genießt, wie immer, die oberste Priorität.

  • Ja geil - nun seitens Blablacar noch implementieren, dass es bei mehr Mitfahrenden günstiger für den einzelnen wird und gut ist - Maximalpreis ist dann ja nach Strecke gedeckelt mit 30 ct/km und für die Mitfahrenden kann es noch günstiger werden. Win-win.

    Mit max. 30 ct/km geteilt durch alle im Auto kann wohl jeder leben und es kann sich keiner bereichern.

  • Blablacar...

    "Wie dir sicherlich aufgefallen ist, empfehlen wir die Höhe der Fahrtkostenbeteiligung pro Mitfahrer für jede Fahrt. Innerhalb von Deutschland sind das derzeit etwa 0,045€ pro Kilometer pro Mitfahrer.


    Der vorgeschlagene Betrag soll dir dabei helfen, einen fairen Preis festzulegen (mit dem du Mitfahrer für alle deine Plätze finden kannst). Der Betrag kann aber um eine bestimmte Summe erhöht oder verringert werden.


    Der empfohlene Betrag ist so kalkuliert, dass deine Fahrkosten (Benzinkosten, Verschleiß etc.) zum größten Teil gedeckt werden. Gleichzeitig wird aber verhindert, dass du mit einer Fahrt Profit machst."


    Jetzt überlege ich, ob ich als Anwalt des Teufels zurückschreibe und wenn ja, wie. ;)

  • BITTE. So, dass es was nützt......

  • Der vorgeschlagene Betrag soll dir dabei helfen, einen fairen Preis festzulegen (mit dem du Mitfahrer für alle deine Plätze finden kannst). Der Betrag kann aber um eine bestimmte Summe erhöht oder verringert werden.


    Na den vorgeschlagenen Betrag kann man aber schon fast verdoppeln, mir wird bei meiner 600km "Stammstrecke" 24€ p.P vorgeschlagen, ich kann bis auf 40€ hochgehen.

    etwas abgerundet sind das 600km also 40/600= 6,67ct/km pro Person. Also würde man das Auto komplett vollmachen mit 4 Mitfahren, ergibt das 26,67 Cent/km, also knapp das, was wir ja gesetzlich dürfen.

    BlaBlaCar erlaubt also grundsätzlich das Richtige, es müsste halt nur variabel von der Anzahl der Mitfahrer abhängig sein, ich kann jedoch auch bei nur einem Mitfahrer keinen anderen Betrag einstellen. Irgendwo kann ich es nachvollziehen, weil sonst vermutlich super Schlaue einfach vier Fahrten inserieren...

    Auf jeden Fall sind für mich die 4,5 Cent aus der Nachricht nicht nachvollziehbar, der BlaBlaCar Vorschlag von 24€ ergibt bei mir glatte 4 Cent/km und da habe ich die Strecke jetzt schon etwas kürzer gemacht, realistisch sogar eher nur 3,8 - 3,9 Cent/km

  • Das geht nicht - hab ich Mal versucht, weil ich als Sitzriese den Platz hinter mir anders beschreiben und vergünstigt einstellen wollte.


    Selbst ein Kommentar, dass man den Platz für weniger Geld haben könne, ist unzulässig. :(

    Irgendwo kann ich es nachvollziehen, weil sonst vermutlich super Schlaue einfach vier Fahrten inserieren...

    2 Mal editiert, zuletzt von SOffiKI ()

  • Ah okay man kann Fahrten nicht doppelt einstellen, um sowas zu variieren? Ja gut dann kann ich das nicht verstehen oder denkt BlaBlaCar, man würde sich sonst einfach mehrere Accounts machen? :/ Naja in meinen Augen können die ruhig meinetwegen ihre 26 Cent/km die ich da errechnet habe nehmen aber halt dann abhängig der Anzahl der Plätze die man anbietet den Höchstpreis variieren... oder meinetwegen zumindest anhand von 3 Personen, weil vier nehme ich zum Beispiel nie mit, also KANN ich bei BlaBlaCar dann ja höchstens auf ca. 20 Cent/km kommen. Und das mal drei Leute komplett die Strecke mitfahren, hatte ich ehrlich gesagt noch nie, also real nochmal weniger.