LH Kreditkarten-Versicherungsbedingungen

  • Zitat

    ... wenn man sie abseits der befestigten Strassen nutzt.


    Bitte komplett zitieren!


    Die Passage im Versicherungsvertrag lautet - ich Zitiere (Stand 16. Sept. 2010 13:16) -
    "5. Geländefahrzeuge (Off-Road-Vehicle) und SUV (Sport-Utility-Vehicle) und Allradfahrzeuge
    (4x4-Fahrzeuge), die außerhalb öffentlicher Straßen benutzt werden;"


    Wer also z.B. den X3 auf einem Supermarktparkplatz (nicht öffentliche Straße) schrottet, zahlt selbst :-( ?? Oder wie schaut das aus?

  • Zitat

    Also wer den X3 auf dem Supermarktparkplatz (nicht öffentliche Straße) schrottet zahlt selbst :-(


    Bitte hier keinen Unsinn verbreiten ! :103:


    Auch der Supermarktparkplatz gilt als öffentliche Straße !!


    Der Forstweg mitten im Wald aber nicht !

  • §1 c) der Versicherungsbedingungen schreibt vor, dass der Mietvertrag vom Mieter "mit dessen gültiger Kreditkarte vollständig bezahlt" werden muss. Die Hotline gab mir soeben (selbst mit nachlesen) die Auskunft, dass ein Wertgutschein auch bei Anmietung eingelöst werden kann und es ausreichen würde, wenn der Mietvertrag anteilig mit der Kreditkarte bezahlt wird.


    Wie sieht denn die aktuelle Regelung aus?

  • Du musst den vollständigen Mietbetrag (jedoch nicht unbedingt die Kaution) mit der LH Karte zahlen um in den genuß der Vollkasko zu kommen.
    Alles andere von der Hotline stimmt nicht, ich denke die sind nicht ausgebildet genug um diese frage zu beantworten.

  • Alles andere von der Hotline stimmt nicht, ich denke die sind nicht ausgebildet genug um diese frage zu beantworten.


    Mit solchen Pauschalaussagen wäre ich bissl vorsichtig....


    @ Stefan: Kontaktiere am besten den LH Service per Mail.
    Meines Wissens nach geht das mittlerweile schon (die LH wechselt aktuell ja ständig den Versicherer)
    Ich würde es mir an deiner Stelle aber schriftlich bestätigen lassen, dass eine Gutscheineinlösung in Kombination mit der Versicherung über die Lufthansa CreditCard möglich ist.

  • ie Hotline gab mir soeben (selbst mit nachlesen) die Auskunft, dass ein Wertgutschein auch bei Anmietung eingelöst werden kann und es ausreichen würde, wenn der Mietvertrag anteilig mit der Kreditkarte bezahlt wird.


    Wie sieht denn die aktuelle Regelung aus?


    Bis vor kurzem war dies nicht so einfach möglich, da die Versicherungsklausel vorsah, dassd er Betrag vollständig über die Kreditkarte bezahlt worden sein musste, um Versicherungsschutz zu erhalten.


    In diesem Fall ist es nur möglich den Gutschein nach der Miete einzulösen - die Versicherung braucht dann ja nicht mehr in Anspruch genommen zu werden.



    Seit kurzem wurden die Bedingungen aber auf die Verwendung von Gutscheinen angepasst.
    Das bedeutet, dass nun auch Gutscheine vor Mietantritt verwendet werden können, sofern der verbleibende Mietbetrag mit der LH Kreditkarte bezahlt wird.

  • Hallo Forum,
    ist in der LH KK eignetlich auch Diebstahl mit versichert?
    Warum die Frage: Wenn ich bei Hertz mit der LH CDP Buche, ist die Versicherung vor Diebstahl immer inbegriffen, bei Sixt jedoch nicht.
    Außerdem habe ich eine Firmen CDP für Hertz, wo ich alle Versicherungen ausschließen kann und so die Tagesraten nochmal günstiger wären als über LH.


    Ist Diebstahl also bei der Kreditkarte mit abgesichert oder nicht?
    VG und vielen Dank
    Pirke


    EDITH sagt:
    "§ 1 Gegenstand der Versicherung
    Die Versicherung wird gewährt für den Verlust, die Beschädigung, die Kollision mit einem
    anderen Gegenstand oder den Umsturz des Mietfahrzeuges, sofern..."


    Demnach scheint Diebstahl also mit versichert zu sein. Gut zu wissen.

  • Antwort seitens des Versicherungsservices von LH steht noch aus, werde euch aber berichten.


    Bin auch der Annahme, dass es inzwischen möglich ist einen Gutschein vorab anrechnen zu lassen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren.
    Warten wir mal ab, ob/was von der LH zurück kommt.


    Schon mal recht herzlichen Dank für eure schnellen Antworten!

  • EDITH sagt:
    "§ 1 Gegenstand der Versicherung
    Die Versicherung wird gewährt für den Verlust, die Beschädigung, die Kollision mit einem
    anderen Gegenstand oder den Umsturz des Mietfahrzeuges, sofern..."


    Demnach scheint Diebstahl also mit versichert zu sein. Gut zu wissen.


    Sicher ? :whistling:


    Denn Verlust != Diebstahl.


    Also Verlust ist m.E. wenn du dir nen Smart mietest und der dann z.B. in nen offenes Gulliloch fällt.
    Diebstahl hingegen ist, wenn der Smart von Jemand anderes weggetragen wird ...


  • Also Verlust ist m.E. wenn du dir nen Smart mietest und der dann z.B. in nen offenes Gulliloch fällt.
    Diebstahl hingegen ist, wenn der Smart von Jemand anderes weggetragen wird ...


    Dann fehlt noch Raub: wenn dir also der Smart im GTA-Style an der Ampel entwendet wird. ;)

  • @ Herr Bernd, danke dachte doch, dass ich das schon mal gelesen hätte.


    Hier aber noch die Antwort vom Versicherungsservice der Lufthansa Credit Card:


    Der Versicherungsschutz wird aktiviert, wenn:
    - der Mietfahrzeugvertrag (CDW) vollständig mit einer der Miles & More Credit Card Gold Business gezahlt wird.


    außerdem wird der Versicherungsschutz aktiviert, wenn:
    - die Zahlung mittels des Internet-Zahlungsdienstleisters PayPal (mit Belastung der Transaktion auf den o.g. Kreditkarten)
    - die Zahlung mittels des Überweisungs-Services von einer der o.g. Kreditkarten erfolgt
    ist
    - wenn die Zahlung teilweise oder vollständig durch Meilen aus den Bonusprogrammen Miles & More oder Boomerang erfolgt
    (vorausgesetzt die Meilen wurden über den Einsatz der Karte erworben)


    - wenn ein Firmenrabatt gewährt wird
    - wenn ein Voucher eingesetzt wird
    - wenn ein Gutschein eingesetzt wird
    -> sofern ein Restpreis fällig wird und dieser vollständig mit der Kreditkarte oder durch Einsatz von Meilen gezahlt wird.


    In Ihrem Konkreten Fall bedeutet es, wenn Sie den verbleibenden Betrag, nach Abzug des Wertgutscheines, komplett mit Ihrer Miles & More Credit Card bezahlen, der Versicherungsschutz aktiviert wird.


    Passt also soweit dann :)

  • Entschuldigt die Frage, sofern bereits gestellt und beantwortet: BMW Rent bietet doch Bankeinzug oder Rechnung an. Begleiche ich diese dann mit der LH KK, kann ich von der Versicherung Gebrauch machen. Allerdings ist es dann nur für 30 Tage geltend und danach auch schwer verlängerbar, weil BMW Rent vermutlich keinen neuen Vertrag danach ausstellt, oder?
    (Evtl. sollte ich die Frage eher im BMW Rent Thread stellen.)