Sixt Steinschlag: Was für Kosten? - Wie reagiere ich richtig?

  • dein Stichwort ist Dienstreise.


    es gibt Firmenraten wo andere Sachen vereinbart sind als es bei einer Privatperson der Fall wäre.

  • Na ja ich miete nicht nur für Dienstreisen. Wie ist das den mit den Reifen- und Scheibenschäden bei der "normalen" VK von Sixt?


    Mir ist es durchaus bewusst das bei Firmenraten etwas anderes mit Sixt verhandelt wird.

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier im Forum und hätte gleich mal eine Frage, wo ich hoffe, dass mir erfahrene Leute hier helfen können:


    Ich habe Mitte Dezember letzten Jahres einen Audi A6 Avant bei Sixt angemietet für eine Woche. Auf der Autobahn hat mir ein vor mir fahrendes Auto/LKW einen Stein hochgerissen und einen Steinschlag in der Windschutzschreibe, außerhalb des Sichtbereichs verursacht. Den Schaden habe ich kurze Zeit später auf einem Rastplatz der Sixt Hotline gemeldet (vermutlich war das schon der Fehler). Der Steinschlag ist minimal, kaum sichtbar und nicht gerissen (Ein Foto hätte ich bei Bedarf).
    Jetzt knapp 4 Monate später hat Sixt mir per E-Mail (nichtmal per Post) eine Rechnung über 320€ gesendet für die Reparatur des Steinschlags inklusive der Rechnung der Werkstatt.
    Nun meine Frage:
    Ist es rechtens mir nach 4 Monaten erst eine Rechnung zu schicken über einen Schaden, der meiner Meinung nach hätte sofort behoben werden müssen? Muss Sixt mir nicht nachweisen wie groß der Riss mitlerweile geworden ist, um festzustellen, ob ich überhaupt noch schuldfähig bin, denn diesen Ausmaß an Fehler habe ich dann ja nicht verursacht.
    Außerdem halte ich 320€ für deutlich zu teuer, denn außerhalb des Sichtbereichs hätte man es z.B. bei Carglas sicherlich günstiger mit einer Kleinreparatur erledigen können.


    Danke schonmal für eure Hilfe.


    lg shirocko

  • Hallo shirocko,


    gibt hier im Forum schon ein paar Threads dazu, die dir weiterhelfen können. Bin gerade zu faul zu suchen :D


    Falls du ADAC-Mitglied bist, kannst du dir da einen ersten rechtlichen Rat einholen. Es gibt Urteil(e) zu Steinschlägen, in denen entschieden wurde, dass der Mieter für solche "unvorhersehbaren und nicht beeinflussbaren Schäden" nicht haftet.


    edit: Da war jemand schneller :P

  • Hast du eine Rechtschutzversicherung und oder bist du im ADAC? Dann dort mal nachfragen - es gibt das ein oder andere Urteil, das besagt das solche Schäden nicht vom Mieter zu tragen sind. Auch eine Suche in diesem Forum wird dir vielleicht den ein oder anderen Hinweis liefern ...

  • Hallo an alle,


    danke für eure schnellen Antworten.
    Der verlinkte Thread ist sehr interessant und lässt schon tief blicken...
    Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und bin auch kein ADAC Mitglied.
    Im Anhang findet ihr mal das Bild von dem Stein"schlägchen", ich könnt dazu gerne eure Meinung sagen, ob das 320€ Wert ist.
    Ich denke ich werde versuchen dem Schreiben zu widersprechen u.a. mit den Urteilen aus dem letzten Beitrag dort.
    Wenn ihr noch eine andere Idee habt, gern.


    Danke schonmal soweit.

  • Für mich ist auf dem Bild doch ein (feiner) Riss zu erkennen.

    Ja es ist ein "kleiner" bzw "feiner" Riss zu sehen, da geb ich dir Recht, jedoch rechtfertigt das eine Reparaturrechnung von über 300€? Zumal die Rechtssprechung ja z.T. scheinbar sowieso von unvorhergesehenem Fremdverschulden und damit keiner Schuldfähigkeit des Anmieters ausgeht.

  • Wie würdest du denn vorgehen?



    Mit einem freundlichen und bestimmten E-Mail bzw. wenn das nicht hilft einem Einschreiben. Widerspruch gegen eine unberechtigte Forderung ist ja nicht so ein Hexenwerk. Viel eher sollte sich Sixt mal fragen lassen, wie sie hier mit dem Kunden und dem Recht umgehen :63:

  • Für den Wechsel einer ganzen Scheibe ist der Preis ok, da geb ich dir Recht, aber trotzdem bin ich der Meinung diese Kosten nicht tragen zu müssen und ich denke bei dem Schaden oben hätte auch eine Korrektur à la Carglas gereicht.

  • Risse dürfen auf nicht repariert werden soweit ich weiß. Und wie bereits gesagt - schreib denen ne Mail mit Verweis auf die Urteile... ;)

    Gerade geschehen. Ich halte euch auf dem Laufenden.


    Danke bis dato! :60: