Der Winterreifenthread 2010 | Mietwagen und Winterreifen

  • Zitat von »sandro09«



    Die Zeitarbeit will auch verdienen hat Angestellte etc.


    Wenn Sixt für die Zeitarbeitskräfte mehr bezahlen muß, als für eigene Angestellte (Lohn und Nebenkosten) würden die wohl kaum Zeitarbeitskräfte einsetzen.


    Schon mal an die Flexibilität gedacht? Einen Zeitarbeiter kann ich bei geringer Auslastung einfach wieder vor die Türe setzen. Wenn ich 10 festangestellte AN habe, und nur noch Arbeit für 5, zahl ich trotzdem für 10.

  • Habe vorhin folgende Idee gehabt: Man bucht einmal mit und ohne Winterreifen!
    Dann kann man, wenn man bei der Buchung ohne WR auch keine WR bekommt, die zweite Buchung zücken und hat dann Anspruch auf Winterreifen!


    Hat das schonmal jemand probiert? Meint ihr das macht Sinn?

  • insbesondere wenn du denkst, dass ein RSA einen IQ von 15 hat

    Naja, wenn es hoch kommt, haben die eine kaufmännische Ausbildung, aber einen IQ von etwa 90 werden sie schon haben
    :D


    Okay, aber es ist schon etas offensichtlich. Ich werde jetzt eine Reservierung mit und eine ohne WR machen, aber bei verschiedenen AV. Wenn man dann beim einen keine WR bekommt, dann geht man eben zum nächsten Vermieter.

  • Habe vorhin folgende Idee gehabt: Man bucht einmal mit und ohne Winterreifen!
    Dann kann man, wenn man bei der Buchung ohne WR auch keine WR bekommt, die zweite Buchung zücken und hat dann Anspruch auf Winterreifen!


    Hat das schonmal jemand probiert? Meint ihr das macht Sinn?


    Dann kann man nur hoffen, dass der Bus, mit dem man Heim fährt, Winterreifen hat.


    Sowas kommt sicher nicht gut an und die Station wird dann die WR wohl auf jeden Fall berechnen.

  • Zitat

    Habe vorhin folgende Idee gehabt: Man bucht einmal mit und ohne Winterreifen!
    Dann kann man, wenn man bei der Buchung ohne WR auch keine WR bekommt, die zweite Buchung zücken und hat dann Anspruch auf Winterreifen!


    Hat das schonmal jemand probiert? Meint ihr das macht Sinn?


    wenn beide Buchungen an der gleichen Station auf gleichen Namen laufen, dann fällt das sicher auf und kommt mit Sicherheit nicht gut an. Aber man könnte natürlich bei zwei verschiedenen AVen Buchungen tätigen (wenn man zB. ab Flughafen mietet, wo das ja dann nur ein paar Meter Weg bedeutet) oder man könnte in einem Tarif, wo Zweitfahrer nichts extra kosten, zwei Buchungen auf verschiedene Namen machen (zB. Freund und Freundin)
    Man könnte sogar in Extrem gehen und am Flughafen bei allen ansässigen AVen Buchungen ohne WR machen bis auf eine, bei der man WR mitbestellt, und dann erstmal alle anderen durchprobieren, ob man dort WR ohne Aufschlag bekommt und am Schluss, wenn alles nicht geklappt die WR Buchung nehmen...

  • Ein bisschen angetauter Schnee, der gefriert und in gesamt NRW geht gar nix mehr.


    An dieser Stelle Glückwunsch an alle Winterreifenbesitzer. Das Gesetz hat ja durchschlagenden Erfolg und zu einer erkennbaren Verbesserung der Strassen im Winter geholfen.


    Ahhh, Moment, das gilt ja nicht für LKW und deshalb ist das Chaos genauso gross wie vorher... Aber wenigstens hat man 16€ am Tag bei ner Autovermietung gelassen mit dem man auf die Autobahn nicht mal raufkommt.

  • Habe vorhin folgende Idee gehabt: Man bucht einmal mit und ohne Winterreifen!
    Dann kann man, wenn man bei der Buchung ohne WR auch keine WR bekommt, die zweite Buchung zücken und hat dann Anspruch auf Winterreifen!


    Hat das schonmal jemand probiert? Meint ihr das macht Sinn?


    so was beklopptes :thumbdown: Typische "Handtuch-auf-Sonnenliege-auch-wenn-man-die-nicht-braucht-Aktion"! So macht man sich Freunde.


    Wer nicht auf einen Mietwagen angewiesen ist, sollte die Fahrzeuge mit WR für die Leute lassen, die die Autos benötigen und auch für WR zahlen. Ist sowieso nicht gerade das Wetter für Spaßmieten, bei denen man mit 200 km/h über die AB brettert.


    Sascha

  • Kann mir jemand sagen um welche Tarife es dabei handelt?


    Zitat

    Sparen können deutsche Mietwagenkunden derzeit nur am Wochenende. Dann bieten manche Autovermieter günstige Pauschaltarife - ohne Winterreifen-Zuschlag.

  • na das wird ne telefonische Abfrage gewesen sein oder eine Internetbuchung zu dem Zeitpunkt als in FRA die Hölle los war.
    deshalb waren es auslastugnsabhängig 233€ für nen Golf für 2 Tage. sowas würde ja kein normaler Mensch zahlen.


    die 20€ pro Tag winterreifengebühr werden wohl die aufgerundeten 19,20€ von Sixt am Flughafen sein.

  • Kann mir jemand sagen um welche Tarife es dabei handelt?


    ja, bei europcar gibt es diese inclusiv wr tarife:


    https://www.europcar.de/EBE/mo…746532c4303397c2928235322


    Zitat

    Winter-Sparpaket inklusive wintertauglicher Bereifung
    Buchen Sie jetzt Ihren Mietwagen für den Winter und profitieren Sie von unseren Frühbuchertarifen ab
    Bitte wählen Sie die kostenlose wintertaugliche Bereifung einfach zweiten Buchungsschritt unter Zubehör dazu.
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    oder:
    https://www.europcar.de/EBE/mo…40e3f1b3b72240e1271682d6d

    Zitat

    Europcar Winter-Wochenenden:
    Wintertaugliche Bereifung inklusive!ab € 96,- /WE
    Sensationelle Wochenend-Sparpreise im Dezember inklusive wintertauglicher Bereifung - z.B. VW Polo ab € 96,- am Wochenende.

  • Hier mal die Antwort aus dem FAQ von Hertz zum Thema Winterreifen :


    Winterreifen während der Winterperiode
    Müssen alle Fahrzeuge während der Winterperiode mit
    Winterreifen augestattet werden?





    Nein
    Es gibt weiterhin keine generelle Gesetzesgrundlage für eine so genannte Winterreifenpflicht.
    In §2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist seit 2006 folgende Verordnung verankert:
    “Bei KFZ ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen.
    Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“


    Der Begriff „Winterreifen“ ist in § 36 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) wie folgt definiert:
    Ein Reifen mit der Kennzeichnung M+S, M&S oder M.S. ist ein Winterreifen.
    Ohne eine solche Kennzeichnung ist ein Reifen ein Sommerreifen im Sinne der StVZO.

    Begriffe wie „Allwetterreifen“ oder „Ganzjahresreifen“ sind in den Gesetzesvorschriften nicht bekannt und stellen lediglich Produktbeschreibungen der Reifenhersteller dar.

    Wir tragen dieser neuen Verordnung wie folgt Rechnung: In der Wintersaison 2010/2011 von Oktober 2010 bis April 2011 sind unsere PKW in ausreichender Stückzahl mit Winterreifen ausgestattet.
    Allen Kunden, die einen PKW / Transporter optional mit Winterreifen reservieren, stellen wir diesen auch zur Verfügung.
    Vor Fahrtantritt muss der Fahrer sicherstellen, dass das Fahrzeug den Wetterverhältnissen angepasst ist. Dies liegt nicht in der Verantwortung des Halters.

  • Hier mal die Antwort aus dem FAQ von Hertz zum Thema Winterreifen :


    “Bei KFZ ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen.
    Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“


    Vor Fahrtantritt muss der Fahrer sicherstellen, dass das Fahrzeug den Wetterverhältnissen angepasst ist. Dies liegt nicht in der Verantwortung des Halters.


    Interessant, vor allem, weil ich letztes Wochenende die Scheibenwischanlage gar nicht nutzen konnte, da diese nur mit Leitungswasser gefüllt und komplett eingefroren war. Aber das liegt natürlich auch in Verantwortung des Fahrers...


    :63: Vielleicht sollten die AVs demnächst noch einen "Scheiben-Frostschutz Zuschlag" mit sagen wir mal 10-15,- € pro Tag einführen....

  • Tux: nee, das ist schon korrekt so.


    Sixt hat die Winterreifengebühr von 16 auf 19€ pro Tag erhöht bei Wochenanmietungen.
    am Wochenende kosten dieselben Reifen 10€ pro Tag


    somit kosten die Winterreifen am Flughafen übrigens 22,79€ pro Tag.


    irgendein Holzkopf hat wahrscheinlich die Artikel in der Zeitung gelesen und dort stand was von 19€, weil die Zeitungen am Flughafen getestet haben, wo es bisher 19,20€ sind --> also hat man gleich mal 19€ für die Stadtstationen definiert.

  • Für mich stellt sich die aktuelle Thematik so dar:


    • Als treuer Kunde einer namhaften und international agierenden Autovermietung unterstelle ich derselben, dass sie sich selbstverständlich an die aktuellen rechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr hält und darüber hinaus ganz generell sowohl ihre Kunden wie auch ihre Mitarbeiter mit großem Verantwortungsbewusstsein behandelt.


    • Letzteres muss bedeuten, dass besagte Autovermietung schon allein aufgrund der Verantwortung ihrem Personal gegenüber es nicht zulassen kann, dass sich trotz winterlicher Straßenverhältnisse auch nur ein einziges sommerbereiftes Auto in den disponierbaren Bereichen der Fahrzeugflotte befindet. Denn was sollte passieren, falls dieses Auto bewegt werden muss? Etwa wegen Betankung, oder Überführung zu einer anderen Station? Keinem ihrer Angestellten würde meine verantwortungsbewusste Autovermietung dies zumuten, unter den gegebenen Zuständen. Dieses, und alle anderen sommerbereiften Autos würden also aus der disponierbaren Flotte herausfallen – was zum Resultat hat, dass die aktuell vermietbare Flotte ausschließlich aus winter-kompatibel bereiften Fahrzeugen besteht.


    • Das zuvor Dargelegte wirkt sich aus, bevor auch nur ein einziger Kunde ins Spiel kommt! Mit anderen Worten: Diese meine Lieblingsautovermietung hat schon allein aufgrund interner Notwendigkeiten dafür Sorge getragen, dass sich — passend zur winterlichen Wetterlage — nur winterlich-adäquat bereifte Fahrzeuge in der disponierbaren Flotte befinden. Sie tat das schon allein aufgrund ihrer Verantwortung gegenüber dem eigenen Personal. Warum also soll ich als Kunde dann eine Extragebühr zahlen für eine Maßnahme, die die Autovermietung völlig unabhängig von mir und aufgrund ihrer eigenen Entscheidung durchgeführt hat?!


    Plausibel? :107: