Selbstbeteiligung im Schadenfall

  • Hallo zusammen,


    mich interessiert eine Frage zum einen im HInblick auf den Abschluss einer Vollkaskoversicherung direkt beim Mietwagenunternehmen und zum anderen bei der Versicherung über eine Kreditkarte:


    Wie ist Schadenfall definiert? Wo oft fällt die Selbstbeteiligung an? Nehmen wir an man hat an dem Fahrzeug selbst einen Schaden verursacht und zusätzlich wird das Auto zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal beschädigt (egal ob durch einen selbst oder durch Dritte). Gelten zeitlich verschiedene Ereignisse als ein Schaden, so dass die SB einmalig für den gesamten Mietzeitraum gerechnet wird oder zählt jeder Schaden für sich, so dass dann die SB mehrfach fällig wird? Gibt es da unterschiedliche Handhabungen bei der VK des Mietwagenunternehmens und der VK über eine Kreditkarte. Vielleicht hat ja jemand diesbezüglich Erfahrungen.

  • Zeitlich verschiedene Schäden sind jeweils seperate Schäden und werden auch so berechnet.
    Ein Kumpel hatte gerade so ein Fall bei einem Wagen aus dem VW Pool, da war die Selbstbeteiligung je Schaden fällig. Erfahrug mit den Großenautovermietern habe ich nicht, denke aber das die ähnlich agieren, man muss ja auch jeden Schaden sofort melden (AV/Polizei/ggf Versicherung) somit ist ein "sammeln" der Schäden schon nicht möglich.

  • Zeitlich verschiedene Schäden sind jeweils seperate Schäden und werden auch so berechnet.


    Das vermute ich auch. Da verursacht meine selbst einen Schaden und auf der Rückfahrt zur AV bekommt man dann noch einen Steinschlag in die Windschutzscheibe. Da kommt Freude auf. Die Wahrscheinlichkeit zu mehreren Schäden während einer Miete ist zwar gering, aber nicht ausgeschlossen. Vorallen wenn man alle die Schäden bedenkt, für die man selbst nichts kann, wie z.B. Vandalismus.


    Erfahrug mit den Großenautovermietern habe ich nicht, denke aber das die ähnlich agieren, man muss ja auch jeden Schaden sofort melden (AV/Polizei/ggf Versicherung) somit ist ein "sammeln" der Schäden schon nicht möglich.


    Nicht jeder Schaden muss sofort gemeldet werden. Verursacht man einen Kratzer und es ist kein anderer daran beteiligt, dann wird man wohl auch keine Polizei rufen. Somit wäre es durchaus möglich mehrere - zumindest kleinere - Schäden zu sammeln, die dann alle erst bei der Rückgabe protokolliert werden.

  • Das ist ja fies. Da würde ich mich fragen, ob das rechtens ist. Schließlich kauft der Kunde die Versicherung ja, um den Schaden für sich in Grenzen halten zu können. Ich gehe jetzt allerdings auch von einer Kurzzeitmiete aus, wo das Fahrzeug nur am Ende begutachtet wird (also auch von kleinen Schäden, die nicht eines Fahrzeugtauschs bedürfen). Naja, ich kann auch nur vermuten, da ich selbst den Fall noch nicht hatte.


    Aber folgendes Beispiel: Ein Kunde fährt während der Wochenendmiete einen Kratzer in einen Mietwagen und meldet es ordnungsgemäß. Kurz vor Abgabe fährt er den Karren dann richtig zu Klump. Jetzt soll er 2x zahlen?!

  • "Gegen"beispiel: Kunde mietet über das We ein Auto und fährt direkt Freitag Abend beim Einparken hinten eine kleine Beule rein. Daraufhin beschließt er das Ganze Wochenende nur noch Vorwärts einzuparken. Sonntag Abend ist er von der Fahrt total fertig und fährt beim Vorwärtseinparken vorn noch eine Delle rein.


    Bei Abrechnung je Schadensfall ist er zweimal die SB los. Diese Vorgehensweise ist meiner Meinung nach am weitesten verbreitet.
    Bei Abrechnung je Miete wird natürlich nur einmal die SB fällig. Ist aber absolut unüblich, denn bei der VK für den Privatwagen müsstest du auch zweimal die SB zahlen.


    Wenn der Kunde jetzt nicht vorn sondern nochmal hinten volle Lotte irgendwo gegen fährt und dadurch den Schaden von Freitag Abend vergrößert ist natürlich nur einmal die SB fällig, weil es ja nur ein Schaden ist.


    MfG Jan


    p.S.: Alles natürlich unter Ausschluß von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit etc.

  • Aber folgendes Beispiel: Ein Kunde fährt während der Wochenendmiete einen Kratzer in einen Mietwagen und meldet es ordnungsgemäß. Kurz vor Abgabe fährt er den Karren dann richtig zu Klump. Jetzt soll er 2x zahlen?!


    Ich denke, wenn man mit dem letzteren Schaden einen Totalschaden verursacht hat, dann interessiert der Kratzer am Heck wohl keinen mehr. ;)


    Interessanter sind eher mehrere kleinere Schäden, die jeweils locker die SB ausmachen. Ich gibt ja bekanntlich viele dumme Zufälle und wenn dabei dann z.B. 3 mal die SB fällig wird, dann wird es richtig teuer und damit kalkuliert ja auch keiner, dass er ggf. mehr als einmal die SB zahlen muss.


    Mal sehen, ob jemand Erfahrungen mit den 3 großen Vermietern diesbezüglich gemacht hat.

  • Bei Abrechnung je Schadensfall ist er zweimal die SB los. Diese Vorgehensweise ist meiner Meinung nach am weitesten verbreitet.
    Bei Abrechnung je Miete wird natürlich nur einmal die SB fällig. Ist aber absolut unüblich, denn bei der VK für den privatwagen müsstest du auch zweimal die SB zahlen.


    Das "Bei Abrechnung je" ist natürlich interessant. Bei Sixt in den Mietinformationen wird diesbezüglich keine Aussage gemacht und die AGB (bzw. hier) sind gerade nicht erreichbar. Verdächtig. :whistling:


  • Lustig wirds wenn er zu der hinteren Delle auf der linken Seite, noch eine in die rechte Seite fährt und beide auf der Stoßstange liegen, obwohl das Teil sowieso ausgetauscht werden müsste nach dem ersten Schaden, wird die AV auch hier 2x die SB berechnen.


  • Lustig wirds wenn er zu der hinteren Delle auf der linken Seite, noch eine in die rechte Seite fährt und beide auf der Stoßstange liegen, obwohl das Teil sowieso ausgetauscht werden müsste nach dem ersten Schaden, wird die AV auch hier 2x die SB berechnen.


    Natürlich waren gleich zwei Hinternisse im Weg beim Rückwärtsfahren, so dass beide Dellen durch ein Schadenereignis enstanden sind. ;)

  • Ich habe gerade nochmal bei Hertz nachgesehen. Dort wird man auch nicht schlauer, ob die SB pro Schadensfall oder Anmietung anfällt.


    Die Selbstbeteiligung wird "pro" Schadenfall abgerechnet ! Also wenn Du ne Delle vorne hast und einen Kratzer hinten und meinetwegen noch auf der Fahrertür dann sind das 3 Schäden die abgerechnet werden dürfen. Also bis maximal 3x der Selbstbeteiligung.

  • Somit wäre für den Mieter ein Totalschaden "wirtschaftlich" erträglicher... :D
    Das kann´s doch irgendwie nicht sein, oder?


    Das bringt aber auch nicht viel. Wenn der eine kaputt ist, bekommst Du einen anderen und wenn der dann während der Restmietzeit auch noch einen Schaden hat, wird die SB auch wieder fällig. :D

  • Da ich ne SB von 0€ habe zünde ich meine Mietwagen nachdem ich sie nicht mehr brauche immer an, da muss man dann auch nicht den Bordcomputer auf Werkseinstellungen zurücksetzen um evtl Daten zu löschen...