Hallo zusammen,
mich interessiert eine Frage zum einen im HInblick auf den Abschluss einer Vollkaskoversicherung direkt beim Mietwagenunternehmen und zum anderen bei der Versicherung über eine Kreditkarte:
Wie ist Schadenfall definiert? Wo oft fällt die Selbstbeteiligung an? Nehmen wir an man hat an dem Fahrzeug selbst einen Schaden verursacht und zusätzlich wird das Auto zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal beschädigt (egal ob durch einen selbst oder durch Dritte). Gelten zeitlich verschiedene Ereignisse als ein Schaden, so dass die SB einmalig für den gesamten Mietzeitraum gerechnet wird oder zählt jeder Schaden für sich, so dass dann die SB mehrfach fällig wird? Gibt es da unterschiedliche Handhabungen bei der VK des Mietwagenunternehmens und der VK über eine Kreditkarte. Vielleicht hat ja jemand diesbezüglich Erfahrungen.