Dachschaden Miettransporter

  • Hallo,

    Ich habe einmal eine Frage bezüglich eines Schadens an einem Transporter, den ich für einen Umzug angemietet habe. Vorweg, wir haben nicht 23,00€ bezahlt um die Selbstbeteiligung auf 850,00€ zu senken... (sonst is auch nie was passiert... tja)


    Und zwar ist es wie folgt. Ich bin mit meiner Freundin auf den Parkplatz von einem Möbelhersteller und sind ins Parkdeck im EG gefahren.
    Wir fanden keinen Parkplatz und ein Mitarbeiter wies uns daraufhin, dass wir ins Untergeschoss fahren sollten.

    Wir sind dann zum UG gefahren und durch das Tor gefahren, dass anzeigt, wie hoch das Fahrzeug sein darf. An dem fehlten die Ballons die da runterhängen und den Fahrer so warnen... wir sind runtergefahren und dann mit dem Dach des Transporters gegen die Decke gefahren.

    Zudem kommt auch noch, dass wir kurzfristig den Fahrer aufgrund von Krankheit tauschen mussten, was uns ein Servicemitarbeiter von Avis als "kein Problem" auslegte.

    wir haben das Fahrzeug am Wochenende außerhalb der Geschäftszeiten zurückgebracht und einen Zettel beigelegt, dass wir mit dem Fahrzeug einen Unfall hatten.

    Die Niederlassung (Avis) hat am Montag angerufen und gefragt, was da los gewesen sei, die haben nix gesehen und das Fahrzeug direkt weitervermietet. Die hätten es also nich gemerkt, wären wir nich so ehrlich gewesen... und jetzt das... naja anderes Thema... weiter im Text:


    Nach einiger Zeit kam dann Post von der Avis Zentrale mit einem Kostenvoranschlag von 8000€ den wir zu zahlen hätten, da wir grob Fahrlässig gehandelt haben.


    können Sie uns Tipps geben, wie wir da am Besten verfahren könnten???


    Ich hab gelesen, das grobe Fahrlässigkeit nicht als Ausschlussregel für Versicherungen dient.. was is da dran?
    Und wie siehts aus mit privater Haftpflichtversicherung? Kann man da noch was versuchen?



    Freundliche Grüße...

  • Du bist also völlig ohne Versicherung gefahren?


    Purer Leichtsinn, den du jetzt leider böse bezahlen musst.


    Am besten einen Anwalt nehmen, wenn du im ADAC Mitglied bist, ist die erste Beratung wohl kostenlos.


    Viel Erfolg.

  • Sind Schäden, die durch Missachtung der Durchfahrtshöhe entstehen nicht sowieso von der Versicherung ausgehommen?


    Oder ist das bei AVIS anders?

  • Die Höhe des Fahrzeugs muss immer beachtet werden. Sprichwort Sorgfaltspflicht.


    Bei einem Schaden bei dem man auf gut Glück durch Tor fährt greift die grobe Fahrlässigkeit...

  • Sind Schäden, die durch Missachtung der Durchfahrtshöhe entstehen nicht sowieso von der Versicherung ausgehommen?


    Oder ist das bei AVIS anders?


    Sowas habe ich auch im Kopf, nur auf die Schnelle nichts gefunden. Avis legt das dann als grobe Fahrlässigkeit aus...


    Aus den Mietbedingungen:


    Zitat

    11. Geltung/Wegfall der Haftungsreduzierung
    Die Haftungsreduzierung nach Ziff. 10 gilt nicht für vom Mieter/Fahrer vorsätzlich verursachte Schäden. Im Falle einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung ist Avis berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen.


    Die Haftungsreduzierung entfällt, wenn der Mieter/Fahrer eine der Vertragspflichten gem. Ziff. 2 - 8 dieser Bedingungen vorsätzlich verletzt. Im Fall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung ist Avis berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter/Fahrer. Die Haftungsreduzierung entfällt nicht, wenn die Pflichtverletzung
    weder für den Schadenseintritt noch für die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung der Haftungsreduzierung ursächlich ist.

  • das kommt dazu.. .das die Missachtung der Durchfahrtshöhe dazu führt, dass die Haftminderung ausser Kraft tritt... die wir ja auch eigentlich gar nich hatten...

  • Ohne Haftungsreduzierung muss der kostenvoranschlag bezahlt werden.


    Avis hat Recht. Höchstens bei vorhandener Rechtsschutzversicherung einen eigenen Gutachter auf den Weg schicken, aber wer sich einen Mietwagen ohne VK nimmt hat die wohl auch nicht...

  • Zitat

    3. Das Fahrzeug darf außer vom Mieter mit seiner Zustimmung auch von den Mitgliedern seiner Familie[...]geführt werden.


    Sollte diese Bedingung nicht erfüllt sein, verstößt du gegen die Mietbedingungen.


    Zitat

    Im Falle einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung ist Avis berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen.


    Evtl. könnte die Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.


    Zitat

    Die Haftungsreduzierung entfällt, wenn der Mieter/Fahrer eine der Vertragspflichten gem. Ziff. 2 - 8 dieser Bedingungen vorsätzlich verletzt. Im Fall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung ist Avis berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen.


    Einen Nichtberechtigten das Fahrzeug führen lassen ist wohl Vorsatz. Somit entfällt zumindest gem. der AGB der Versicherungsschutz.