Abgeschleppt aus Privatgarage

  • Hallo Zusammen!


    Ich habe heute etwas erlebt, was für mich nicht wirklich eindeutig zu ergründen ist. Vielleicht hat ja jemand von euch mit etwas Ähnlichem Erfahrungen gemacht und hat Ratschläge für mich.


    Folgende Situation:
    Ich fahre aus dienstlichem Anlass regelmäßg (im 2-Wochen-Rhytmus) von unserer Hauptgeschäftsstelle im Raum XY in unsere Niederlassung nach YZ. Dort haben wir Büros in einem größeren Mietkomplex und dazu einige wenige Plätze in der privaten Tiefgarage. Da diese Plätze nie für alle ausreichen, parke ich häufiger auf Flächen, die nicht als Parkflächen gekennzeichnet sind, aber wo auch kein Hinweis zu finden ist, dass es dort verboten ist (mehrere Kollegen tun dies ebenfalls seit Jahren). Gab nie Probleme.
    Nun wollte ich heute den Heimweg antreten und musste feststellen, dass mein Auto und das eines weiteren Kollegen abgeschleppt worden ist.
    Nach Rücksprache mit zuständigen Kollegen stellte sich heraus, dass die Hausverwaltung die entsprechende Fläche zum Fluchtweg erklärt hat(der Sinn an der Stelle sei mal dahingestellt) und dies dem zuständigen Kollegen schriftlich mitgeteilt hat (Mitte Januar 2011).
    Nun ist diese Information weder an die Mitarbeiter weitergegeben, noch ist an den betroffenen Flächen irgendein Hinweis dazu angebracht worden.


    Wie seht ihr das? Lohnt es sich, den Rechtsschutz zu bemühen, um die 285€ zurückzubekommen, oder ist das ganze eher aussichtslos? Muss nicht sogar erstmal versucht werden, den Halter zu ermitteln und zum wegfahren anzuhalten? Zumal nun wirklich keine Gefahr oder Behinderung vorhanden war?


    Über Meinungen und Erfahrungen würde ich mir sehr freuen.


    LG

  • Wenn das wirklich nen Fluchtweg ist hast du glaube ich keine Chance. Da muss dann das Fahrzeug so schnell wie es nur geht weg, daher fallen auch sone Sachen wie Halterermittlung etc. weg.
    Zahl die 258€ und lass es dir eine Lehre sein....

  • Sie haben es ja immerhin deinem Kollegen mitgeteilt. Wenn der es verpennt, euch darüber zu unterrichten ist das ja nicht das Problem des Parkhausbetreibers.
    Aber sonen großes Halteverbotszeichen was nicht übersehen werden kann wäre schon aufklärender. Die wollten sicherlich nur nen exempel statuieren, aus eurer Firma parkt da ab nun sicherlich keiner mehr.....

  • Naja das einzige was vielleicht klappen könnte wäre, das Geld von der Firma zurückholen, weil die dir das nicht mitgeteilt haben …


    Andererseits weiß ich auch nicht, ob es vielleicht grundsätzlich nur erlaubt ist auf gekennzeichneten Flächen zu halten … musst du die Hausordnung o.ä. bemühen

  • Hallo darkeye,


    das ganze kommt mir ein bisschen spanisch vor. Zum einen MÜSSEN Fluchtwege gekennzeichnet sein; man kann nicht einfach behaupten, dass sich dort einer befindet. Zum Beispiel gibt es Fluchtwegpläne auf denen dies ersichtlich sein sollte. Diese sind genauen Brandschutztechnischen Verordnungen unterlegen.
    Zum anderen ist es merkwürdig, dass Du beim Abschleppunternehmen Dein Fahrzeug auslösen musstest. Wenn ein Privatmann- oder Unternehmen abschleppen lassen will, dann muss er dies auf eigene Kosten veranlassen und kann dies im Falle eines Rechtsanspruchs dann bei Dir gegebenenfalls einfordern. Nur die Ordnungs- und Polizeibehörden können dies so veranlassen.
    Und Sperrflächen haben in diesem Fall keine Bedeutung, da dies ein Privatgebäude ist und die Tiefgarage vom öffentlichen Raum nicht frei zugänglich ist und somit die StVO keine Relevanz hat.


    Wichtig wäre es in Deinen Fall als erstes rauszufinden, wer das Abschleppen veranlasst hat, sprich, ob die Hausverwaltung eine Ordnungs- oder Polizeibehörde hinzugezogen hat. Wenn dem nicht so ist, würde ich beim Abschleppunternehmen mal nachhaken, warum die denn doppelt kassieren.
    Denn kein Abschleppunternehmen geht das Risiko ein, auf den Kosten sitzen zu bleiben, weil der Auftraggeber die Abschleppung rechtswidrig veranlasst hat und Du nicht zahlen musst.

  • Also, für mich stellt sich die Frage, wieso stellt man sich auf Sperrflächen? (Ob dies schon Jahre so praktiziert wird, ist ja egal), zudem wurde ja MItte Jan. ein Mitarbeiter Informiert, dass die FIrma es unterlassen soll....
    Somit hat die Hausverwaltung Ihr soll erfüllt.


    Wir haben auch einen Büro-Park mit meheren Tiefgaragen und aussen Stellplätze mit den jenigen Namen der FIrma, welche drauf parken darf. Falls bei uns auf den Stellplätzen mal wer anders steht. Bekommt er ein Zettel ans Auto mit dem Hinweis dies für Zukunft zu unterlassen und in die Tiefgarage zu fahren (Tagesparker) kommt dies häufiger vor, wird dieser abgeschleppt. Die Kosten zieh dass Abschlepp-Unternehmen ein. Sollte jedoch der Abgeschleppte, diese Kosten nicht bezahlen, kommt dass Abschlepp-Unternehmen auf uns zu. Und unsere Rechsabteilung, holt sich dann dass Geld vom Abgeschleppten.

  • Naja es ist ja in dem Sinne keine Sperrfläche. Es ist einfach nur keine ausgewiesene Parkfläche (keine weiße Umrandung). Bedeutet das, dass es automatisch zu Sperrfläche wird? Meiner Erachtens wohl eher nicht zumal ja keiner behindert wird durch mein parken dort.
    Da ich nicht jeden Tag da bin, bin ich natürlich auch nicht mit der Hausordnung vertraut, was sich aber nun mit Sicherheit ändert!
    Naja ich warte mal mein Gespräch mit dem Chef Anfang nächster Woche ab und werde dann weiter entscheiden.


    Vielen Dank für eure Rückmeldungen! :60:

  • Es muss keine Sperrfläche sein. Außerdem ist das ein privates Parkhaus und es wurden Plätze angemietet. Ob die jetzt reichen oder nicht sei mal dahingestellt. Der Parkhausbetreiber hat natürlich das Recht jeden da rausschleppen zu lassen, der nicht so parkt wie er soll, sprich auf markierten Parkplätzen, ob das Sinn macht oder nicht, dass da eine große Fläche frei ist, ist dabei nebensächlich.

  • Ob erlaubt oder nicht, die Firma ist Kunde und hier hätte richtig kommuniziert werden müssen.


    Im Idealfall eine E-Mail an das Sekretariat/Frontdesk, welches über den internen Mailverteiler die Mitarbeiter informiert.


    Der erste Teil ist ja passiert, nur der zweite leider nicht. Ich befürchte auch schon das Schlimmste, aber wie gesagt erstmal auf Gespräch mit dem Chef warten.

  • nein Du bekomst Deine 285€ nicht wieder, nachzulesen ist sowas in der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen :P (GaVO)


    Siehe §14 Rettungswege


    Zitat

    (3) In Mittel- und Großgaragen müssen dauerhafte und leicht erkennbare Hinweise auf die Ausgänge vorhanden sein. In Großgaragen müssen die zu den notwendigen Treppen oder zu den Ausgängen ins Freie führenden Wege auf dem Fußboden durch dauerhafte und leicht erkennbare Markierungen sowie an den Wänden durch beleuchtete Hinweise gekennzeichnet sein.


    Wenn Du also so ne Markierung zu parkst wirst Du abgeschleppt, ist hier in FFM in den großen Parkhäusern wie Börse etc. auch so.


  • Das ist ja das was mich stört! Da sind nirgendwo Markierungen oder Schilder! Ich mach in 2Wochen mal Fotos, damit ihr euch das besser vorstellen könnt :)

  • da reicht es wohl schon wenn es einen für jeden zugänglichen Gesamtaushang gibt bzw. bei der Miete die "Garagenordnung" unterschrieben wird. Letzteres passiert ja schon bei kleinen Carports in Miethäusern


    Les dir für dein Bundesland erstmal die komplette GaVO durch, z.B für Hessen

  • Grundsätzlich stellt jedes an einer Stelle unerlaubt auf Privatgrund abgestellte Fahrzeug eine Besitzstörung dar, welche der rechtmäßige Besitzer im Wege der Geschäftsführung ohne Auftrag (677 ff. BGB) zu beseitigen berechtigt ist. Der Geschäftsherr ist dem Geschäftsführer dann zum Ersatz der dafür angefallen Aufwendungen verpflichtet.


    Was in solch einem Fall unter die Aufwendungen fällt ist allerdings umstritten und das ist auch der Punkt, der mich an dieser Geschichte etwas stutzig macht: die Höhe der Apschleppkosten. 285,- € sind doch recht hoch. Das erinnert mich an die Vorgehnsweise der Parkräume KG und ähnlicher Unternehmen (idR bekannt aus Sendungen wie akte oder RTL Extra), die im privaten Auftrag private Stellflächen überwacht und dort Fahrzeuge abschleppt. Die Höhe des Betrages könnte allerdings auch auf das erschwerte Abschleppen im Parkhaus zurück zu führen sein, darüber hat der TE noch nichts gesagt.


    Sollte es sich um solch einen klassischen Abschlepp-Fall handeln, würde ich mal einen Anwalt konsultieren, vielleicht lässt sich ja ein Teil der Kosten zurückholen. Kern des Problems ist hier eig., ob unter die Aufwendungen nur die Kosten des eigentlichen Abschleppens an sich fallen sind oder auch andere Kosten (etwa für die Parkraumüberwachung) umgelegt werden können. Hierüber urteilen die verschiedenen erstinstanzlichen Gerichte ziemlich unterschiedlich. Das AG München vertritt bspw. hauptsächlich die Meinung, dass nur das verlangt werden kann, was ein vergleichbarer Abschleppunternehmer im Auftrag der Polizei verlangen würde. Die sowieso schon äußerst divergierende Rechtsprechung zu diesen Fällen steht momentan auf noch weit wackligeren Beinen, da in diesen Tagen dazu ein Berufungsurteil des Landgerichts München I erwartet wird.


    Vielleicht lohnt sich hier ja eine Erstberatung beim Anwalt, denn nur der kann nach einer gründlichen Analyse des gesamten Sachverhalts verbindliche Rechtsauskunft geben, für welche er dann auch haftet.

  • Das ist wirklich wohl sehr kompliziert. Hab das mal im Parkhaus im Europacenter gesehen. Die sind da mit nem ML rein und mussten da ne Schleppstange anbringen die widerum mit den Vorderreifen des abzuschleppenden Fahrzeuges über ein Gestell verbunden wurde. Die Hinterräder mussten auch auf sone art Rollbrett. Hat ewig gedauert und schien sehr anstregend zu sein.....