Hallo Zusammen!
Ich habe heute etwas erlebt, was für mich nicht wirklich eindeutig zu ergründen ist. Vielleicht hat ja jemand von euch mit etwas Ähnlichem Erfahrungen gemacht und hat Ratschläge für mich.
Folgende Situation:
Ich fahre aus dienstlichem Anlass regelmäßg (im 2-Wochen-Rhytmus) von unserer Hauptgeschäftsstelle im Raum XY in unsere Niederlassung nach YZ. Dort haben wir Büros in einem größeren Mietkomplex und dazu einige wenige Plätze in der privaten Tiefgarage. Da diese Plätze nie für alle ausreichen, parke ich häufiger auf Flächen, die nicht als Parkflächen gekennzeichnet sind, aber wo auch kein Hinweis zu finden ist, dass es dort verboten ist (mehrere Kollegen tun dies ebenfalls seit Jahren). Gab nie Probleme.
Nun wollte ich heute den Heimweg antreten und musste feststellen, dass mein Auto und das eines weiteren Kollegen abgeschleppt worden ist.
Nach Rücksprache mit zuständigen Kollegen stellte sich heraus, dass die Hausverwaltung die entsprechende Fläche zum Fluchtweg erklärt hat(der Sinn an der Stelle sei mal dahingestellt) und dies dem zuständigen Kollegen schriftlich mitgeteilt hat (Mitte Januar 2011).
Nun ist diese Information weder an die Mitarbeiter weitergegeben, noch ist an den betroffenen Flächen irgendein Hinweis dazu angebracht worden.
Wie seht ihr das? Lohnt es sich, den Rechtsschutz zu bemühen, um die 285€ zurückzubekommen, oder ist das ganze eher aussichtslos? Muss nicht sogar erstmal versucht werden, den Halter zu ermitteln und zum wegfahren anzuhalten? Zumal nun wirklich keine Gefahr oder Behinderung vorhanden war?
Über Meinungen und Erfahrungen würde ich mir sehr freuen.
LG