Es ist Freitagmittag. Du betrittst die Autovermietung deiner Wahl, bist in deiner Mittagspause hier hergehetzt. Eigentlich sollte die Sache klar sein: Als Vielmieter räumt dir die Autovermietung einen gewissen Status ein. Normalerweise kennt man dich in der Station, deine Lieblingsautos und man weiß, dass du auf deiner üblichen Pendler-Strecke gerne bequem Auto fahren möchtest. Doch dieses Mal ist alles anders, die Stationsleitung hat gewechselt. Es herrscht schlechte Stimmung, der Verkaufsdruck ist fühlbar hoch und das dir sonst zugestandene und zustehende Upgrade wird dir verwehrt – es ist nur gegen Aufpreis verfügbar.
2.000 Beschwerden über Autovermietungen
Die oben beschriebene Situation erleben hunderte Automieter – allein was die Erfahrungsthreads mit den Autovermietungen im Mietwagentalk an Stoff hergeben, füllt gigabytegroße Internetseiten. Den Vorwürfen der EU-Kommission stellen sich nun Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt. Sie verpflichten sich in einer freiwilligen Selbsterklärung zu mehr Transparenz und Fairness gegenüber ihren Kunden, wie Focus Online berichtet. Endlich soll Preissicherheit einkehren: Der bei der Buchung angekündigte Gesamtpreis soll sich nicht mehr am Schalter durch dubiose Zusatzpakete erhöhen. Unvermeidbare Kosten sollen ausgeschlossen sein, z.B. die Gebühren für Winterreifen während der Winterreifensaison. Doch auch bei der Formulierung von Vermietbedingungen sollen einfacher verständliche Formulierungen als bisher gefunden werden. Zudem werden Tankregelungen zugunsten der Kunden umgebaut und bei der Ausgabe der Mietwagen klar kommuniziert. Der „Fallback“ zu teuren Betankungsgebühren der Vermieter soll damit seltener gezogen werden. Schäden am Mietwagen kommen vor. Oft kam es in der Praxis vor, dass Kreditkarten der Kunden schon belastet wurden, bevor ein eindeutiges Schadensbild und damit Chance zum Einspruch gegeben war. Jetzt müssen die Vermieter erst nachweisen, dass der Schaden durch den Kunden verursacht wurde.
Die Herausforderung dabei: Die Umsetzung. Weil die Selbstverpflichtung freiwillig ist, müssen sich die Autovermieter im Ernstfall nicht dran halten. Ob sich im Alltag also etwas ändert, bleibt abzuwarten.
Bild: schwerunterwegs