Die GEZ gegen Sixt

Erich Sixt möchte hier nicht mitmachen. Warum? Die „orange“ Autovermietung zahlt nach der GEZ-Reform mit einem Schlag 800.000 Euro mehr pro Quartal – das sei für Erich Sixt nicht vertretbar. Ihm stößt sauer auf, dass Sixt für jedes einzelne Mietauto GEZ-Gebühren entrichten müsse. Und das, obwohl jeder Mieter ohnehin schon für den privaten Haushalt GEZ bezahlt. Aus dieser Sicht ergibt sich eine Doppelbezahlung der Gebühr.

Doppelte Bezahlung der Rundfunkgebühren

Obwohl die Reform der Rundfunkgebühren bereits seit Januar 2013 greift, streitet Sixt bis jetzt vor Gerichten um die Rechtfertigung. In der Abendzeitung München ist von rund drei Millionen Euro die Rede, die derzeit verhandelt werden. Zur eigentlichen Gebühr moniert Erich Sixt noch den zusätzlichen personellen Aufwand. Denn statt der versprochenen Vereinfachung habe sich ein zusätzlicher, bürokratischer Aufwand ergeben, der bei mehreren hunderttausend Euro pro Jahr liege. Der Bayerische Rundfunk als Beklagter wiederum vertritt einen völlig anderen Standpunkt. Denn hier ist man der Meinung, dass Sixt sogar im fünfstelligen Bereich spare (im Vergleich zur Situation vor der Reform, Anm. d. Red.). Wo die Wahrheit liegt, lässt sich nur schwer abschätzen, es wartet harte Arbeit für die Richter am Verwaltungsgerichtshof. Doch die Argumentation der Firma Sixt klingt schlüssig. Die Frage muss die GEZ also zufriedenstellend beantworten: Warum wird bei jedem Bundesbürger per Haushalt abgerechnet und dann jeder Mietwagen noch einmal? Eine Lösung böte sich an: Würde der Rundfunkbeitrag endlich der Tatsache entsprechend als Steuer abgerechnet, wäre eine doppelte Bezahlung ausgeschlossen.


Bild: Sixt und GEZ, Montage Mietwagen-News/Mietwagen-Talk