StVO-Novelle: Verschärfte Strafen für Tempoverstöße: ab 16 km/h zu viel droht ein Punkt

Die künftigen Strafen im Überblick:


Überschreitung
Bußgeld*
innerorts
Punkte
innerorts

Fahrverbot
innerorts

Bußgeld*
außerorts
Punkte
außerorts
Fahrverbot
außerorts
bis 10 km/h
30 €
--20 €
--
11-15 km/h
50 €
--40 €
--
16-20 km/h
70 €
1-60 €
1-
21-25 km/h
80 €
21 Monat
70 €
1-
26-30 km/h
100 €
21 Monat80 €
21 Monat
31-40 km/h
160 €
21 Monat120 €
21 Monat
41-50 km/h
200 €
21 Monat160 €
21 Monat
51-60 km/h
280 €
22 Monate
240 €
21 Monat
61-70 km/h
480 €
23 Monate
440 €
22 Monate
über 70 km/h
680 €
23 Monate
600 €
2
3 Monate


*Regelsatz


Der Bundesrat hat am 14.02.2020 den Plänen (mit Änderungen) zugestimmt. Das Bundesverkehrsministerium hat angekündigt die vom Bundesrat beschlossene StVO-Novelle mit zügig umzusetzen. Wann die Änderungen genau in Kraft treten ist noch unklar.

    Kommentare 17

    • Ich fahre Privat sehr gerne Rad aber Beruflich bin ich auf das Auto angewiesen.

      Nur immer und immer wieder die Strafen zu verschärfen für Autofahrer macht auch kein sinn, den um ehrlich zu sein sind langsam aber sicher die Radfahrer die die sich immer mehr raus nehmen... Ob es über Rot ist, entgegengesetzt fahren oder auf der Straße obwohl ein Radweg vorhanden ist.

      Erlebe es Täglich 20-30 mal das Radfahrer über Rot fahren wenn sie auf der Fahrbahn unterwegs sind und statt an der Haltelinie zu warten wird drüber gefahren, auf Fußgänger nicht wirklich geachtet, der Radweg benutzt und wenig später wieder auf der Straße weiter gefahren was einfach gesagt ein "Rotlicht verstoß" ist aber bei Radfahrern wird leider zu oft wenn mal Kontrollen sind einfache Verwarnung vergeben was lächerlich ist den nur über den Geldbeutel verstehen die meisten es leider.

      Auch letztes mal erlebt das ich rechts abgebogen bin und mir ein Radfahrer vor das Auto gefahren ist obwohl seine Radspur auf der Straße weiter führte in der Straße wo ich abgebogen bin und er dann die Haltelinie überfahren hat und über den Fußweg weiter gefahren ist und sich sogar im recht fühlte, gut war das die Polizei hinter mir war und die Personalien aufgenommen hat von dem Radfahrer der wegen Fahren über den Fußweg + Rotlichtverstoß einiges aufgebrummt bekommt und außerdem gefährlichen eingriff in den Straßenverkehr laut den Beamten...


      Da muss ich sagen das da endlich richtig gehandelt wurde.

    • Was für ein Unsinn, die Staatskasse braucht wohl mal wieder etwas mehr Inhalt, wer ist dafür besser geeignet, als der rechtschaffene Staatsbürger, den man ohnehin gerne ausnimmt, wie eine saftige Weihnachtsgans. Gut, dass das System von entsprechenden Gegenmitteln mittlerweile so korrekt vor dieser staatlichen Wegelagerei warnt.

      • Du meinst die Blitzer-Apps? Mit der StvO-Novelle wird die Verwendung von Apps auf Smartphones und Navigationsgeräten, die auf Blitzer aufmerksam machen, explizit verboten. Ein Verstoß kostet künftig 75 € und es gibt einen Punkt.

      • Das Verbot gab es vorher auch schon, Bußgeld war meinem
        Kenntnisstand auch exakt so hoch wie jetzt, einen Punkt gab es auch. Aber frag mal jemanden, wie er das nachweisen will, die laufen mittlerweile in Pro Versionen perfekt auf gesperrten Handys im Hintergrund. ;)


        Edit: Im Übrigen zeigt dieses seit langem bestehendem Verbot ja hervorragend, worum es wirklich geht, Abzocke nicht Verkehrssicherheit, wäre tatsächlich letztes der Fall, wäre dem Staat ja jedes Mittel Recht, um die Bürger vor Abzockstando.. ähh Verkehrsunfallschwerpunkten langsamer fahren zu lassen. In Dänemark sind Radarwarner beispielsweise völlig legal, soweit ich weiß, trotz viel höherer Bußgelder.

      • Ja das stimmt, es wurde jetzt nur eindeutig geregelt. Gesperrt und nicht sichtbare Nutzung im Hintergrund ist wohl auch anzuraten, denn geahndet wird es jetzt auch schon:

      • Exakt, wenn man die App im Vordergrund laufen lässt und man es so macht, dass das jemand sehen kann, ist die Ahndung ja auch vergleichsweise einfach.


        Die neuen Apps laufen aber im gesperrten Zustand, so das ein Polizist sie gar nicht sehen kann, weil das Handy total schwarz ist. Beschlagnahmen wegen eines solchen Verdachts, werden ohnehin aufgehoben, weil die Beschlagnahme wegen einer einfachen OWi unverhältnismäßig ist. Im Übrigen muss man sein Passwort nicht bekanntgeben, Face ID deaktiviert man schon vor der Kontrolle natürlich schnell mittels bekannter Tastenkombination und schon war es das.

      • Maximilian123


        kannst du einen preiswerten Radarwarner empfehlen?

        Gruß