Das Nichtbeachten vorgeschriebener Durchfahrtshöhen 103 kann äußerst unangenehme Folgen haben. Bei allen mir bekannten Autovermietungen sind Schäden durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe durch Vollkasko bzw. Haftungsbeschränkung nicht abgedeckt. Das kann ggf. ein teurer Spass werden. Das Bild unten zeigt den "Supergau". Dieser Schaden geht sicher in den fünfstelligen Bereich. Aber auch der Versuch mit einem Kleintransporter oder Bus in ein reines PKW Parkhaus zu fahren kann zu erheblichen Schäden ---> Kosten führen. Bei LKW und Transportern findet man bei den meisten Mietfahrzeugen entsprechende Hinweisschilder auf dem Armaturenbrett. Aber auch wenn ein derartiges Hinweisschild im Fahrzeug fehlt ist der Mieter für die Einhaltung der Höhe verantwortlich. Im Zweifelsfall in die Zulassung schauen, die Höhe ist dort vermerkt.
nicht wirklich lustig! 114
gruss
jürgen