Durchfahrtshöhe unbedingt beachten

  • Das Nichtbeachten vorgeschriebener Durchfahrtshöhen 103 kann äußerst unangenehme Folgen haben. Bei allen mir bekannten Autovermietungen sind Schäden durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe durch Vollkasko bzw. Haftungsbeschränkung nicht abgedeckt. Das kann ggf. ein teurer Spass werden. Das Bild unten zeigt den "Supergau". Dieser Schaden geht sicher in den fünfstelligen Bereich. Aber auch der Versuch mit einem Kleintransporter oder Bus in ein reines PKW Parkhaus zu fahren kann zu erheblichen Schäden ---> Kosten führen. Bei LKW und Transportern findet man bei den meisten Mietfahrzeugen entsprechende Hinweisschilder auf dem Armaturenbrett. Aber auch wenn ein derartiges Hinweisschild im Fahrzeug fehlt ist der Mieter für die Einhaltung der Höhe verantwortlich. Im Zweifelsfall in die Zulassung schauen, die Höhe ist dort vermerkt.



    nicht wirklich lustig! 114


    gruss
    jürgen

  • Gerade in den angesprochenen Parkhäusern ist Vorsicht besser als Nachsicht. Hier sollte man sich wirklich an die Angaben an der Einfahrt halten. Frei nach dem Motto "paßt schon" kann schnell schief gehen. Parkhäuser sind nämlich nicht überall gleich hoch. Es gibt Parkhäuser mit unterschiedlich hohen Etagen oder anderen "Engstellen". In der Einfahrt aufpassen bedeutet noch lange nicht daß das Fahrzeug überall durchpaßt.


    Auch die Fahrzeugbewegungen mit einkalkulieren. Gerade Busse können auf Rampen oder Schwellen im Parkhaus, bei zu wenig Abstand, schnell mal "anditschen". Das sind meist sehr teure Schäden. Auch wenn keine Durchfahrtshöhe an der Parkhauseinfahrt beschrieben ist (meist ist das der Fall, aber gelegentlich hat das schon jemand abgefahren) sollte man im Zweifel lieber nicht einfahren.


    24stunden

  • Das sehe ich aber ganz anders. Wenn kein Schild am Parkhaus ist bin ich ja wohl nicht schuld wenn das nicht paßt. Da ist doch wohl eher der Besitzer vom Parkhaus schuld. Da kann mir doch kein Autovermieter etwas anhaben. Woher soll ich denn wissen wie hoch der Wagen ist?


    Mit freundlichen Grüssen
    Rita

  • Hallo Rita, als Fahrzeugführer tragen Sie allein die Verantwortung ob Ihr Fahrzeug in ein Parkhaus passt oder nicht. Insbesondere wird der Eigentümer eines Fahrzeuges, also die Autovermietung, den Schaden (zu Recht :( ) ersetzt haben wollen. Ob vielleicht den Parkhauseigentümer/-betreiber, eine Mitschuld trifft wenn Schilder fehlen, kann ich nicht beurteilen. Meiner Meinung nach wird ein Automieter einen auf Grund falscher Durchfahrtshöhe verursachten Schaden voll ersetzen müssen. Die meisten Versicherungen, also auch die eigene Vollkasko beim eigenen Auto, würden vermutlich auch grobe Fahrlässigkeit unterstellen und versuchen die Regulierung zu vermeiden.


    Gruß
    Jürgen


    PS: Fahrzeughöhe ==> Zulassung, wenn im Mietwagen nicht vorhanden ==> Vermietstation oder Hotline des Vermieters anrufen

  • @ Rita

    Sehe das genauso wie jürgen. Für den Mietwagen tragen Sie als Mieterin gegenüber der Autovermietung die Verantwortung. Ob da ein Schild steht oder nicht. Sie bekommen von der Autovermietung ein ganzes Fzg und müssen dies auch in einem Stück wieder abgeben. Bei Schäden haften Sie und bei Missachtung der Durchfahrtshöhe bezweifle ich, ob der Vollkaskoschutz grieft. Selbst ohne korrekte Ausschilderung liegt die Ursache für einen solchen Unfall doch in erster Linie bei dem Fahrzeugfürher und nicht bei dem Parkhausbetreiber. Im Zweifel muss man halt vorher aussteigen und gucken, ob es passt.

    Ob Sie ggfs einen Anspruch gegen den Parkhausbetreiber hätten, weil er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist, vermag ich nicht zu sagen.

    Meine ganz persönliche Meinung: Wer einen LKW nicht wirklich beherrscht, sollte besser die Finger davon lassen. Das gilt ganz besonders für PKW-Fahrer die meinen -ohne jegliche Erfahrung- einen 7,5-Tonner mieten zu müssen.

    Regards, RosaParks