Fanmail von den Behörden erhalten

  • Nein, die Bußgeldstelle muss den Tatvorwurf beweisen.


    Ein Handyverstoß kann i. d. R. nur durch Polizeibeamte festgestellt werden, da es dafür kein automatisiertes System gibt, wie beim Blitzen, vielleicht haben sie ja heimlich ein Foto von Deinem Freund gemacht, aber auch da müsste die Person drauf zu erkennen sein, ebenso das Fahrzeug.


    Die 12,- € sind (vermutlich) die sogenannte Aktenversendungspauschale, welche gemäß § 107 Abs. 5 OWiG auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren für die Versendung der Akte anfällt. Jedoch ist es unüblich, diese bereits im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zu nennen, denn die Papierakte wird eigentlich ohnehin nie an den Betroffenen selbst geschickt, sondern nur an Prozessbevollmächtigte. Denn von der Papierakte gibt es keine Zweitschrift, somit könnte sie dem Betroffenen ganz zufällig verloren gehen.


    Zwar darf die Bußgeldstelle bei Akteneinsicht die Vorleistung der AVP fordern, da es noch nicht das gerichtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren ist (§ 17 Abs. 2 GKG i. V. m. Abs. 4 Satz 2), üblich ist das aber nicht, da der Anspruch des Betroffenen auf Akteneinsicht schnellstmöglich erfüllt werden soll.



    12,- € für „Video gucken“ erschließt sich mir auch nicht, soll er sich das vor Ort angucken? Dann darf ohnehin keine Gebühr erhoben werden, auch nicht für die Akteneinsicht.


    Halterhaftung ist im fließenden Verkehr glücklicherweise nicht gegeben, somit muss die Bußgeldstelle den Fahrer klar bildlich feststellen können. Das Foto müssen sie aber leider nicht zwingend mit dem Bescheid übersenden, es reicht, wenn der Betroffene die Möglichkeit auf Akteneinsicht hat.


    Das ist aber vor allem bei Verwarngeldern relevant, denn dort entfallen die 28,50 € Gebühren und Auslagen, aber nur wenn man die Verwarnung binnen Wochenfrist annimmt (also faktisch kein Foto anfordert). Bei Bußgeldern (wie hier, da über 55,-€ und 1 Punkt) ist es unbeachtlich, wird der Bescheid rechtskräftig muss man ohnehin 28,50 Gebühren zahlen, die Akteneinsicht vor Ort hat man also mitbezahlt und kann sie immer in Anspruch nehmen. Vielleicht ist das Foto ja nicht scharf genug oder gar nicht vorhanden .

  • Handyverstöße können auch vom "Blitzer" festgestellt werden.


    Beispiel: Jemand wird wegen einem Geschwindigkeitsverstoß geblitzt. Auf dem Foto ist deutlich zu sehen, dass derjenige ein Handy in der Hand hält.


    Einfach so an einer stehenden Ampel ist natürlich Unsinn, was es irgendwie noch unwahrscheinlicher macht, dass das wirklich von einer Bußgeldstelle kommt.

  • Handyverstöße können auch vom "Blitzer" festgestellt werden.


    Beispiel: Jemand wird wegen einem Geschwindigkeitsverstoß geblitzt. Auf dem Foto ist deutlich zu sehen, dass derjenige ein Handy in der Hand hält.


    Einfach so an einer stehenden Ampel ist natürlich Unsinn, was es irgendwie noch unwahrscheinlicher macht, dass das wirklich von einer Bußgeldstelle kommt.


    Das stimmt, aber das ist dann ja lediglich eine zufällige Feststellung, mir ging es um automatisierten Geräte, welche Handyverstöße ahnden, was es bei uns, im Gegensatz zu bspw. in den Niederlanden, nicht gibt.


    Wenn der besagte Freund geblitzt worden wäre, könnte er sich sicherlich noch dran erinnern und es wäre auch Tateinheit, dann wäre es günstiger geworden.


    Ob das Schreiben von der Bußgeldstelle kommt, ist ja einfach zu prüfen, einfach anrufen oder Mail schreiben, auch mit der Kontoverbindung auf dem Schreiben kann natürlich einfach festgestellt werden, ob das tatsächlich ein städtisches oder polizeiliches Konto ist.


    Es gibt auch umgebaute Wohnwagen, die in Führerhäuser im Vorbeifahren reingucken und dich dann rausziehen. Man glaubt nicht, was es alles gibt, um Kasse zu machen.

    Ja, die nutzt die Autobahnpolizei gerne für LKW, aber auch das ist ja leider keine automatisierte Feststellung, sondern es folgt danach die normale Personalienfeststellung durch die Einsatzkräfte.

  • Es gibt auch umgebaute Wohnwagen, die in Führerhäuser im Vorbeifahren reingucken und dich dann rausziehen. Man glaubt nicht, was es alles gibt, um Kasse zu machen.

    Man sollte einfach nicht während der Autofahrt mit dem Handy spielen.... Das darf meinetwegen ruhig bestraft werden.


    In den Niederlande wird für so was aber manchmal einen Touring Car benutzt, dann muss in jeden Fall nichts umgebaut werden ;)

  • Am Ende entscheidet das nächste Gericht wieder anders. Wie absurd einfach nur, dass es nicht unter Strafe steht, wenn man einer roten Ampel den Schlüssel umdreht und den Motor ausmacht.


    Ich würde mich ja freuen, wenn Howert nochmal was zum Ursprungssachverhalt beitragen würde...

  • DonVandalo


    Da es heißt, das Fahrzeug stand an der Ampel und er habe das Handy in der Hand gehabt, wäre es überhaupt ein Verstoß, wenn dank Start-Stop-Automatik das Fahrzeug in dem Moment aus ist?

    Start-Stop und Handy war nach obergerichtlicher Rechtsprechung früher zulässig, da hat man dann leider einfach die StVO geändert.

    Zitat von § 23 Abs. 1b Satz 2 StVO

    2Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne.


    Seitdem muss der Motor ganz aus sein, auf einem Foto ist das natürlich nicht zu erkennen, aber da das Bußgeld nur bei 100,- € liegt, geht es i. d. R. nur bis zum Amtsgericht und die Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht ist ausgeschlossen.


    Und die Amtsrichter machen in solchen Bußgeldsachen ohnehin was sie wollen, da kann man auch Roulette spielen, ob der Deine Aussage nicht einfach als unglaubwürdig einstuft. Widerspricht zwar dem eigentlichen Beweisprozess, der Staat muss die Tat zweifelsfrei beweisen, aber braucht ihn ja nicht zu interessieren, Rechtsmittel gibt es ja nicht.

  • Es gehtum die Handynutzung bei laufendem Motor an einer roten Ampel vor mitlerweile 7 Wochen.


    Da kam vor einer Woche ein Brief an den Halter des Fahrzeugs, dass er bzw eben der Fahrende) zu diesem Zeitpunkt mit einem Handy in der Hand gesehen wurde und es wohl ein Beweisvideo gibt. Ein Einsicht des Videos war ihm nicht möglich, da er nur 3 Werktage Zeit hatte den Anhörungsbogen auszufüllen, die Behörde die Anfrage zu evtl. Möglichkeiten der Einsichtnahme jedoch bis heute nicht mal geantwortet hat und im Ursprungsschreiben dazu auch keinerlei Angabe war.

    Er hat den Anhörungsbogen dann ausgefüllt, nichts angekreuzt, und halt dazu geschrieben, dass er derzeit keine Ahnung hat, wer gefahren ist vor 6 Wochen und das er dafür halt ein Screenshot des Fahrers/Fahrerin oder Einsicht in das Video benötigt.

    Daraufhin kam jetzt der Bescheid mit Punkt + Geldstrafe für ihn und die Information, dass er sich das Video für 12€ bei einer Polizeidiensstelle anschauen kann. Mit RSV hat er halt jetzt einen Anwalt eingeschaltet, schon allein um Aufwand zu verursachen, da ihm ja nichtmal die Möglichkeit gegeben wird, den Fahrer zu bestimmen, sondern direkt er eine Strafe bekommen soll.

    Ich finde es ein maximal unfair, dass es keine kostenfreie Möglichkeit gibt, sich zumindest irgendwo mal das Video anzuschauen um den Fahrer zu bestimmen. Ich hab die Briefe mitlerweile gesehen und kann die Geschichte bestätigen. Je mehr ich mich damit beschäftige, desto krasser finde ich das Ganze. Ohne RSV müsste er jetzt die 12€ zahlen um überhaupt herauszufinden, wer gefahren ist, oder eben einfach akzeptieren, dass er bestraft wird.

  • Weiß jemand von Euch wie das zufällig ist:


    Ich wurde jetzt 3x angeschrieben und wegen eines angeblich fehlenden Parktickets. Die sind aber alle über das richtige Kennzeichen digital gelöst worden. Nur jedes Mal bezahle ich 14,99€ an die Leasingesellschaft für die Weitergabe meiner Daten. Kann ich diese einklagen? Oder wie verhält man sich hier am besten?