Fanmail von den Behörden erhalten

  • Ist diese Änderung denn gültig?

    Ja, leider. Die Änderung erfolgte vor der Bußgeldkatalog-Reform letztes Jahr.


    Die StVO-Änderungen vom letzten April sind auch alle gültig, das wurde durch die Medien häufig falsch kommuniziert. Nur der neue Bußgeldkatalog gilt nicht. Also ist es formell bspw. verboten Radler mit weniger als 1,5 bzw. 2 Metern außerorts zu überholen, nur interessiert es ohnehin die Polizei nicht (weil es noch keine geeichten Seitenabstandskontrollgeräte für die stationäre Nutzung gibt) und es gibt auch kein eigenes Bußgeld mehr dafür.


    Man darf qua neuer und gültiger StVO auch nicht mehr auf dem Radschutzstreifen halten, nur gibt es hier aufgrund des ungültigen Bußgeldkataloges überhaupt kein passendes Bußgeld. Also handelte man zwar ordnungswidrig, aber man muss nichts bezahlen.


    Sowas gibts auch nur in Deutschland. :210:


    Ist das Handy denn so nötig?

    Das darf bei staatlichen Eingriffen nicht die Frage sein. Das Verbot zur Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt hat einen verständlichen Zweck (Gefährdungsausschluss durch Ablenkung) dieser Zweck entfällt bei einem stehenden Auto mit deaktivierten Motor vollständig, genau so lange, bis der Motor wieder aktiviert wird.

    Aber das Geld lässt sich die Staatskasse natürlich nicht gern nehmen, deshalb hat man dann einfach die kleine Ergänzung eingefügt.


    Für richtige Handyverstöße kann man auch gern 200,- € statt 100,- nehmen, aber wieder Wegelagerei zu spielen obwohl der Motor aus, entbehrt sowohl Zweck als auch Nutzen.

  • fahrt doch einfach rechts ran und macht den Motor aus, wenn ihr das Handy in die Hand nehmen müsst. Man muss nicht jede kleinste Lücke im Gesetz suchen.

    Wo fährst Du denn Auto, dass das rechts ranfahren problemlos möglich ist? Wenn man an einer roten Ampel steht und schnell etwas lesen oder beantworten möchte, gibt es keinen Grund für das Verbot, auch wenn ich es selbstverständlich stets befolge, da es geltende Rechtsnorm ist. Unsinn ist es trotzdem.

  • fahrt doch einfach rechts ran und macht den Motor aus, wenn ihr das Handy in die Hand nehmen müsst. Man muss nicht jede kleinste Lücke im Gesetz suchen.

    Man mag es kaum glauben, aber ich nutze das Navi des Telefons und will dann ggf. in der Stadt an der Ampel mal kurz in den näheren Bereich zoomen.

  • Definitiv. Weil ja JEDES Auto CarPlay hat. Vielleicht in unserer Welt, wo man Luxus-Karossen manövriert, die maximal 6 Monate alte sind und 100.000 aufwärts kosten.


    In meinem Umfeld (abzüglich der Mietwagen-Geschädigten) ist das leider überhaupt nicht so üblich wie man vielleicht annehmen möchte.

  • Ich klemme mein Handy prinzipiell ins Lüftungsgitter unter oder neben das große Display (iDrive/Audi MMI). Ob ich jetzt mit zwei Fingern auf dem Display Zoome oder auf dem Handy macht "Ablenkungstechnisch" keinen Unterschied. Beides ist gleichweit entfernt und dauert gleich lang. Der einzige Unterschied ist, dass ersteres fest verbaut ist und letzteres ein Handy ist. Auf dem Display zoomen ist okay, am Handy aber nicht.. man müsste da auf jeden Fall differenzieren, was die Nutzung von elektronischen Geräten im Straßenverkehr bedeutet. Es gibt ja zusätzlich noch Smartwatches und was weiß ich noch. :/

  • Ich klemme mein Handy prinzipiell ins Lüftungsgitter unter oder neben das große Display (iDrive/Audi MMI). Ob ich jetzt mit zwei Fingern auf dem Display Zoome oder auf dem Handy macht "Ablenkungstechnisch" keinen Unterschied. Beides ist gleichweit entfernt und dauert gleich lang. Der einzige Unterschied ist, dass ersteres fest verbaut ist und letzteres ein Handy ist. Auf dem Display zoomen ist okay, am Handy aber nicht.. :/

    Falsch, es ist beides Verboten, jedenfalls in der Theorie.

  • Falsch, es ist beides Verboten, jedenfalls in der Theorie.

    möp...auch falsch...


    §23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden:


    [...]


    1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

    1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

    2. […] zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

    3 Mal editiert, zuletzt von MW42.195 ()

  • Laut Europcar soll ich Post aus Gransee erhalten.

    Wurde auf der Autobahn geblitzt, daran kann ich mich sehr gut erinnern.

    Liegt nun aber 3 Monate zurück. Da wird also nix mehr kommen. Selbe Stelle an der ich schon mal geblitzt wurde und wurde damals dank geblitzt.de eingestellt. Ob se sich das gemerkt haben?

  • Liegt nun aber 3 Monate zurück. Da wird also nix mehr kommen.

    ..wenn du dich da mal nicht taeuscht.


    durch das schreiben der bussgeldstelle an europcar ist zunaechst die verjaehrungsfrist unterbrochen. wenn der bussgeldstelle dann deine daten bekannt sind, muss der bescheid innerhalb von 90 tagen bearbeitet werden (nicht bei dir zugestellt).


    du kannst dich also in den naechsten c. 2-3 monaten noch nicht in sicherheit wiegen...