Fanmail von den Behörden erhalten

  • ..wenn du dich da mal nicht taeuscht.


    durch das schreiben der bussgeldstelle an europcar ist zunaechst die verjaehrungsfrist unterbrochen. wenn der bussgeldstelle dann deine daten bekannt sind, muss der bescheid innerhalb von 90 tagen bearbeitet werden (nicht bei dir zugestellt).


    du kannst dich also in den naechsten c. 2-3 monaten noch nicht in sicherheit wiegen...

    Nein, es muss der Verursacher innerhalb von drei Monaten angeschrieben werden.


    Was mich aber mal interessieren würde: Warst du da einfach nur unaufmerksam oder hast du es bewusst gemacht mit der Sicherheit, dass es eh wieder eingestellt wird? :107:

  • Nein, es muss der Verursacher innerhalb von drei Monaten angeschrieben werden.


    Was mich aber mal interessieren würde: Warst du da einfach nur unaufmerksam oder hast du es bewusst gemacht mit der Sicherheit, dass es eh wieder eingestellt wird? :107:

    Nein, schauschun hat leider Recht.


    Wird man heute (20.4) geblitzt, muss die Verfolgungsbehörde bis spätestens zum 20.7 eine erste Anhörung vornehmen, hat sie das nicht, ist die „Tat“ verjährt.


    Durch die Anhörung beginnen die drei Monate aber einmalig von vorn.


    Wird also zwei Monate später, am 20.6, die Anhörung vorgenommen, hat die Verfolgungsbehörde nun noch einmal bis zum 19.9 Zeit, den Bußgeldbescheid zuzustellen.

  • Nein, es muss der Verursacher innerhalb von drei Monaten angeschrieben werden.


    Was mich aber mal interessieren würde: Warst du da einfach nur unaufmerksam oder hast du es bewusst gemacht mit der Sicherheit, dass es eh wieder eingestellt wird? :107:

    ..leider ist dem nicht so - habe leider einen gerichtstermin verloren - bussgeldbescheid war erst nach ca. 110 tagen bei mir.

    laut amtsgericht (ohne revisionsmoeglichkeit) war es rechtens, dass der sachbearbeite der bussgeldstelle nach 89 tagen unterschrieben hat - die poststelle der behoerde war wegen personalmangel einige tage nicht besetzt - hat kein hemmnuis dargestellt.

    Einmal editiert, zuletzt von schauschun ()

  • Ja, die Anhörung unterbricht den Fristablauf.

    Aber in diesem Fall müsste doch ein Zeugenfragebogen an EC geschickt worden.


    Und ich lasse mich gerne an dieser Stelle korrigieren, falls ich falsch liege, aber ich meine, dem Verursacher muss innerhalb von drei Monaten persönlich das Vergehen vorgeworfen werden. Dies wäre der Fall bei einer Anhörung. Wenn es die Bußgeldstelle innerhalb der drei Monate nur schafft, seinen Arbeitgeber, Autovermieter etc. anzuschreiben, müsste er doch safe sein?

  • Da ich nun auch mal eine Fanmail erhalten habe, würde ich gerne mal einen Anwalt dazu ziehen um zu schauen, ob das alles so korrekt ist, wie angegeben. Gibt es einen Fachanwalt für Verkehrsrecht der sich auch eine OWI mal genauer anschaut und sich dafür Mühe geben würde? Falls ihr einen Tip habt gerne per PN.

    Einmal editiert, zuletzt von reter ()

  • Hallo. Ich hoffe meine Frage ist hier am richtigen Ort. Mich hat ein Blitzer bei +25km/h "gesehen", hat aber erst sehr spät bei unter +10km/h geblitzt. Zählt die Geschwindigkeit beim Blitz oder wird schon vorher was festgehalten? Vielen Dank :)

  • Das kommt auf den Blitzer an. Stationärer Blitzer misst in der Regel erst kurz vor dem Gerät, also kurz vor dem Blitz. Ein mobiler Blitzer kann die Geschwindigkeit schon deutlich früher feststellen - und blitzt dich dann obwohl du am Blitzer selbst nicht mehr zu schnell warst. Also ein "ich hab dich da hinten erwischt, du Schlingel".


    Also, was war es für ein Blitzer?

  • Dann mach dir mal keine zu großen Sorgen :)

    Der hat sehr wahrscheinlich direkt vor dem Gerät gemessen.


    Finale Gewissheit kommt dann in ein paar Wochen per Post.

    Okay dann bin ich ja beruhigt. Hätte ich ordentlich gebremst dann hätte ich das Problem nicht aber so ist das nun mal. Jetzt kann ich leider nicht mehr angeben, dass ich bislang noch nicht geblitzt wurde :( Vielen Dank für deine Hilfe, jetzt kann ich mich beruhigt nach der Covid-Impfung ausruhen :)

  • LieutenantLuther Warum soll denn eine stärkere Bremsung von 75 auf 50 km/h (angenommen) der Bremse schaden? Dafür ist sie doch da. Eine stärkere Bremsung tut sogar gut, damit sich alle Unebenheiten (durch unzählige tägliche schwache Bremsungen) mal wieder glattschleifen.

    Einmal editiert, zuletzt von JoshiDino ()

  • LieutenantLuther Warum soll denn eine stärkere Bremsung von 75 auf 50 km/h (angenommen) der Bremse schaden? Dafür ist sie doch da. Eine stärkere Bremsung tut sogar gut, damit sich alle Unebenheiten (durch unzählige tägliche schwache Bremsungen) mal wieder glattschleifen.

    Wie es technisch dabei aussieht, weiß ich leider nicht, ich als Laie dachte allerdings, dass so wenig bremsen wie möglich besser ist. Ich habe es mir angewöhnt, immer durch die Gegend zu "gleiten" und nicht stark zu bremsen. Dein Argument erscheint mir allerdings als Plausibel :)