Allen, die mit einem Vidiokontrollsystem beim Auffahren oder Zuschnellfahren erwischt worden sind lege ich den Beschluss des BVerfG vom 9.8.2009 sowie eine Akteneinsicht über einen Anwalt ans Herz...Bei vielen Verstößen stellen einige Gerichte in Deutschland die Verfahren sogar selbständig ein.
Die Entscheidung des BVerfG hat sich zwischenzeitlich relativiert. Einige OLG haben entsprechende Rechtsgrundlagen für die Videomessung gefunden und die Rechtsbeschwerden zurückgewiesen. Das System VKS 3.,. zu welchem die Entscheidung fiel, wurde nachgebessert (VKS 3.1) . Es soll dort technisch nicht mehr möglich sein, das Kennzeichen und den Fahrer in der Übersichtsaufnahme zu identifizieren. Sachverständigengutachten sind dazu schon angefordert worden.
Es gint in der Tat einige Amtsgerichte, die sämtliche Videomessverfahren in Frage stellen und Betroffene freisprechen. Allerdings ist mir zur Zeit kein Verfahren bekannt, welches rechtskräftig geworden ist.