Das man bei einem normalen Schaden mit der Selbstbeteiligung daher halten muss ist mir klar.
Mal angenommen das Fahrzeug hat einen Listenneupreis von 80.000 €. 75.000 € werden über die Vollkasko abgedeckt. Die Autovermietung zahlt ja keine 80.000. Schon alleine deswegen weil die UST wegfällt. Aber da die ja große Mengen an Fahrzeugen abnehmen, werden die viell. 40.000 für das Fahrzeug zahlen (was es da für Preise gibt, weiß ich nicht, da das nicht meine Branche ist). Werden dann von der AV die 40.000 der Versicherung in Rechnung gestellt?
Aber durch "vonPreussens" Post komme ich gerade echt durcheinander und weiß selbst gerade nicht, was ich denken oder schreiben soll.
für diese Kuriositäten meinerseits