Sicherheit der Mietwagen Vollkasko über AIG

  • Das man bei einem normalen Schaden mit der Selbstbeteiligung daher halten muss ist mir klar.


    Mal angenommen das Fahrzeug hat einen Listenneupreis von 80.000 €. 75.000 € werden über die Vollkasko abgedeckt. Die Autovermietung zahlt ja keine 80.000. Schon alleine deswegen weil die UST wegfällt. Aber da die ja große Mengen an Fahrzeugen abnehmen, werden die viell. 40.000 für das Fahrzeug zahlen (was es da für Preise gibt, weiß ich nicht, da das nicht meine Branche ist). Werden dann von der AV die 40.000 der Versicherung in Rechnung gestellt?


    Aber durch "vonPreussens" Post komme ich gerade echt durcheinander und weiß selbst gerade nicht, was ich denken oder schreiben soll. 8|


    :110: für diese Kuriositäten meinerseits

  • Also, wenn das Auto 80.000 Euro neu kosten würde und im Mietvertrag eine max. Eigenbeteiliung von 50.000 Euro steht, dann muß man auch nur max. 50.000 Euro zahlen. Das ist dann halt Risiko der AV.
    Wenn die AV den Wagen für 40.000 Euro neu kaufen kann, dann hängt es vermutlich von der AV ab, ob Sie den Listenpreis berechnet oder so nett ist, ihre Einkaufskonditionen an Dich "weiterzureichen".
    Ich würde mal vom Listenpreis ausgehen. Also würde die AV dann entsprechend der max. Eigenbeteiligung im Mietvertrag 50.000 Euro an Dich berechnen.


    Da ich den Fall aber zum Glück noch nicht hatte, kann ich es nicht mit Bestimmtheit sagen.
    Ich würde davon ausgehen, dass max. die Eigenbeteiligung fällig ist und wenn der Marktwert des Fahrzeugs bzw. des Schadens geringer ist, dann halt entsprechend weniger.
    Vielleicht weiss ja ein RA mehr.

  • Das klingt jetzt aber alles kompliziert hier.. oder mein Tag war nur zu lang.


    Wenn ihr ein Mietwagen ohne VK übernehmt, dann lasst euch den aktuellen Wert doch Ausdrucken und im Mietvertrag festhalten. Der steht übrigens im Computer ( zumindest bei Sixt ) und ist für jeden RA ersichtlich. Genau den Wert wird euch der AV auch bei Diebstahl oder ähnlichem berechnen.


    MIt VK seit ihr einfach nur die SB los und das wars.

  • Ich denke die Frage war eigentlich folgende:
    Man hat die LH M&M mit VK bis 75.000€ und mietet einen Wagen, der als Bruttoneupreis 80.000€ kostet. Diesen Wagen dürfte die AV aber vielleicht zu einem Preis von 40.000-50.000€ bekommen. Wenn man jetzt den Wagen total zerlegt, stellt einem die AV dann deren realen Einkaufspreis in Rechnung oder den Listenneupreis oder den aktuellen Tageswert, wobei der nicht weit vom Neuwert abweichen dürfte.
    Wenn der Listenneupreis in Rechnung gestellt wird, darf man die restlichen 5.000€ aus eigener Tasche zahlen, davon darf man mal stark ausgehen.

  • MIt VK seit ihr einfach nur die SB los und das wars.

    Es geht auch darum, wenn die VK der KK 75.000 € abdeckt, aber der Listenpreis z. B. 80.000 € oder halt der momentane Wert ist, ob man dann mehr als die SB zuzahlen muss, oder ob das dann über die Einkaufskonditionen von der AV geregelt wird.


    Habe ich irgendeine Information in dieser Flut vergessen? Ich glaube, ich brauche mal Urlaub. Der Westerwald soll ja ganz schön sein^^

  • Es geht auch darum, wenn die VK der KK 75.000 € abdeckt, aber der Listenpreis z. B. 80.000 € oder halt der momentane Wert ist, ob man dann mehr als die SB zuzahlen muss, oder ob das dann über die Einkaufskonditionen von der AV geregelt wird.


    Habe ich irgendeine Information in dieser Flut vergessen? Ich glaube, ich brauche mal Urlaub. Der Westerwald soll ja ganz schön sein^^

    Also es ist Listenpreis +/- Wertverlust, der sich aber in Grenzen halten dürfte. Hab hier noch ne Rechnung von nem Alfa Romeo Spider Cabrio liegen, das man mir gegeben hatte ohne VK... Preis bei Anmietung war ca.39000€ , das ist der Wagen auch Wert wenn man sich ihn im Internet zusammenstellt.


    Also nix mit Einkaufskonditionen.. Sixt sackt sich den Rest wohl ein. ich glaub auch, dass die sich freuen , wenn die Wagen ohne VK rausgeben, denn da bekommen sie das Geld von der Versicherung, bzw vom Mieter. Irgendwo hab ich mal gelesen, dass Sixt keine VK bei irgend einer Versicherung hat, sondern einfach nur das Risiko selbst übernimmt. ist der Wagen weg, bleibt Sixt auf den Kosten sitzen, abzüglich abgeschlossener SB vom Mieter.
    Aber alles nur hören sagen.

  • Bei einem Totalschaden muß lediglich der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwertes ersetzt werden. Dies kann man übrigens auf der Rückseite eines Europcar-Mietvertrages nachlesen. Bei den anderen großen Vermietern wird es nicht anders sein (Website Sixt: "Mieter haftet grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln"). Der Neupreis muß also keinesfalls ersetzt werden.


    Nachlässe, welche die Autovermietungen ggf. auf ihre Neufahrzeuge bekommt, spielen keine Rolle, der Fahrzeugwert wird einfach nach Schwacke-Liste o.ä. ermittelt. Ein Großteil der Mietwagen ist übrigens nicht gekauft, sondern wird von den AVs auch nur geleast...


    Auf den meisten meiner alten Europcar-Mietverträge ohne VK war die Haftungssumme unter "Eigenbeteiligung" ausgewiesen. Wie ich beobachten konnte, verringert sich dieser Betrag mit zunehmender Laufleistungen des Fahrzeugs. Hier zwei Beispiele aus dem Jahr 2004:
    - Audi A4 Avant (1.9 TDI mit 130 PS) mit 4.900km -> Eigenbeteiligung von 32.500 EUR
    - Audi A4 Avant (2.5 TDI mit 163 PS) mit 21.500 km -> Eigenbeteiligung von 25.000 EUR


    Vor einigen Jahren hatte ich zwei kleinere Schäden an Mietwagen verursacht, die ich problemlos über FidesSecur (=alter Versicherer der Lufthansa Gold VISA) reguliert bekommen habe. Europcar hat mir den Kostenvoranschlag der Werkstatt mitgeschickt und wollte lediglich die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer von mir haben. Dies geht wohl darauf zurück, daß Europcar den Wagen als Firma reparieren läßt und die Mehrwertsteuer für sie daher nicht relevant ist (B2B).


    Die wirklich interessante Frage ist, ob der Vermieter auch bei einem Totalschaden den Schaden ohne Mehrwertsteuer in Rechnung stellen wird. In diesem Falle wären Fahrzeuge bis zu einem Neupreis (inkl. MwSt.) von 89.250 EUR (=75.000 EUR + 19%) über AIG auf jeden Fall voll versichert (außer 230 EUR SB natürlich). Weiß hierzu jemand Genaueres oder hat damit Erfahrung?


    Übrigens: Wenn der Mieter gemäß Mietvertrag auch für einen Nutzungsausfall oder eine Wertminderung (Stichwort Unfallwagen) haften muß, wird diese innerhalb der 75.000 EUR ebenfalls durch die Versicherung von AIG abgedeckt.

  • Die wirklich interessante Frage ist, ob der Vermieter auch bei einem Totalschaden den Schaden ohne Mehrwertsteuer in Rechnung stellen wird. In diesem Falle wären Fahrzeuge bis zu einem Neupreis (inkl. MwSt.) von 89.250 EUR (=75.000 EUR + 19%) über AIG auf jeden Fall voll versichert (außer 230 EUR SB natürlich). Weiß hierzu jemand Genaueres oder hat damit Erfahrung?


    Wenn Sixt die MwSt einstreicht, dürfte das ganz schnell den einen oder anderen Anwalt oder das Finanzamt auf den Plan rufen. Daher würde ich sagen, dass ohne MwSt abgerechnet wird. Aber bei Sixt weiß man ja nie....

  • zitat aus den europcar vermietbedingungen: "...haftet der Mieter für die Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich Restwert, sofern er oder der Fahrer den Schaden zu vertreten hat." Zitat Ende.


    zitat aus den sixt vermietbedingungen:"...Lehnt der Mieter die LDW ab, ist er für alle Schäden am Mietwagen verantwortlich und haftet bis zur vollen Höhe des Fahrzeugwerts."


    die ausführung bei europcar, wiederbeschaffungswert abzüglich restwert, halte ich für eindeutig. wiederbeschaffungswert ist der preis den europcar für ein vergleichbares fahrzeug bezahlen würde. restwert setzt natürlich voraus dass noch ein restwert erzielbar ist (in der regel ja, ausnahme totalverlust und brandschaden).


    die sixt formulierung lässt da mehr raum zur interpretation. ich vertrete die auffassung dass auch bei sixt nur der tatsächlich entstandene schaden (wiederbeschaffungswert) abgerechnet wird (werden darf?).


    da könnte der aappel vlt. mal was zu sagen???

  • Sagt er ja ... vorausschicken möcht ich jedoch, dass ich da alles Andere als ein Spezialist bin :P


    Jürgen, du hast m.E. Recht wenn du sagst, dass nur der Wiederbeschaffungswert (abzüglich Restwert) ersetzt werden muss. Denn: es geht um Schadensersatz. Das Wesen des Schadensersatzes ist es, schlicht und ergreifend den SCHADEN zu ERSETZEN. Der Vermieter darf an dem Schadensereignis nichts verdienen. Es wird also genau das vergütet, was an Reparaturkosten angefallen ist, respektive das, was vom Vermieter aufgewendet werden muss, das kaputte Fahrzeug zu ersetzen. Der Restwert des Schrotthaufens ist dann natürlich abzuziehen ...


    So läuft es generell, wenn es um Schadensersatz geht. Ich sehe nicht, warum das bei Sixt plötzlich anders sein soll. Daran sollte auch das schicke Orange nichts ändern ...


    Gruß,
    Andre


  • ....diese juristen, erstmal absichern......tzzz, tzzz, tzzz....... :106:

    Nööö ... einfach nur ... ich kann da auch falsch liegen und Blödsinn verzapfen :109:


    Aber ob klar oder nicht, so isses generell, so wirds auch bei Sixt sein.

  • Auch Sixt kann nicht die grundsätzlichen Regeln des BGB außer Kraft setzen. Die Formulierung "Fahrzeugwert" bedeutet letztendlich nichts anderes als Wiederbeschaffungswert oder auch Wert des Fahrzeuges zum Schadenszeitpunkt. Abhängig vom Unfallgeschehen verbleibt ein Restwert des Fahrzeuges oder nicht.. Die Reparaturgrenze liegt bei 130% des Wiederbeschaffungswertes, alles darüber ist "wirtschaftlicher Totalschaden" und es wird mit dem Wiederbeschaffungswert abgerechnet. Ohne VK können da locker fünfstellige Beträge hängenbleiben.


    flu111

  • thx @aappel und flu111,
    die 130% regel dürfte für eine av nur theoretischen wert haben, da nach meinem wissen keine der renommierten av's fahrzeuge nach ernsten unfällen reparieren lässt und wieder einsetzt. idr werden die fahrzeuge schon bei sehr kleinen schäden ausgemustert.

  • Die Anwendung der 130%-Regel ist meines Erachtens auch nur dann sinnvoll, wenn die 130% nicht den Neuwert übersteigen, was aber bei normalen Mietwagen regelmäßig der Fall sein dürfte.

  • Sagt mal, wisst ihr ob die Bank den Kreditkartenvertrag wegen zu vieler Schäden kündigen kann ?

  • Sagt mal, wisst ihr ob die Bank den Kreditkartenvertrag wegen zu vieler Schäden kündigen kann ?


    Lies dir doch einfach mal die Versicherungsbedingungen durch. In normalen Versicherungsverträgen ist es üblich, dass beide Vertragsparteien in einem gewissen Zeitraum nach Eintritt eines Versicherungsfalls den Vertrag kündigen können. In den Mietwagenversicherungsbedingungen für die Lufthansa-Mastercard konnte ich eine derartige Formulierung auf die Schnelle nicht finden. Dort ist nur davon die Rede, dass beide Parteien "aus wichtigem Grund" kündigen können. Außerdem kann die Bank dem Karteninhaber kündigen, wenn "die Bank Anhaltspunkte dafür hat, dass eine Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten der Karteninhabers gegenüber der Bank gefährdet ist."