Ist die Umweltplakette auf Blitzerfotos lesbar?

  • was allerdings dein legitimes recht darstellt (und nebenbei bemerkt die aufgabe eines jeden rechtsanwaltes ist....

    Damit wollte ich natürlich niemandem hier zu nahe treten oder eine Berufsgruppe in schlechtes Licht rücken :110:

  • Sollte ohnehin nur 93,50€ und ein kleines, süßes Pünktchen in Flensburg kommen. Wenn 100 erlaubt waren und 130 mit Tempomat gefahren wurden, dann kommt abzüglich der Tolleranz eine Geschwindigkeit von ca. 24 zuviel raus. Der Tacho geht meist auch noch vor, also könnte es sogar ohne Punkt ausgehen.

  • Hallo zusammen,


    falls es noch jemanden interessiert: nach nun mittlerweile mehr als 2 Monaten ist immer noch keine Post gekommen.


    Scheinbar Glück gehabt :118:

  • Warum sollte auch? Die Umweltplakette hat doch keinen Rechtscharakter. Viele sind von Hand ausgestellt und Gebrauchtwagen haben teilweise 2 alte und eine neue dran.
    Hätte die Plakette rechtlichen Charakter wäre das nicht erlaubt.

  • :-D erstaunlich, dass man in 4 Sätze so viel Quatsch schreiben kann ;-)


    Aber aus Interesse: Was denkst du denn, ist ein "Rechtscharakter"? Ich musste da an Herrn Voigt denken.


    On Topic: Weißt du, dass es auch erlaubt ist, dein Gesicht zur Identifikation zu benutzen? Heißt das jetzt, dass dein Gesicht rechtscharakter hat? Das wurde doch wahrscheinlich auch nicht maschinell hergestellt. Und was wäre, wenn man auf die Umweltplakette einen Stempel macht? :122:

  • Ganz tolle Nummer schon so zu antworten. Deine Bewertung meines Kommentars ist auf jeden Fall von einer besonders hohen Qualität und aus diesem Grund bereitet es mir eine ausserordentliche Freude dir zu Antworten.


    Es tut mir schrecklich Leid meinen zweiten Satz nicht so formuliert zu haben, dass auch du ihn verstehst. Aus diesem Grund ein neuer Versuch.


    Die Umweltplakette hat doch keinen Rechtscharakter (Rechtliche/Norminative Einordnung) einer amtlichen Kennzeichnung von Fahrzeugen, sonst müsste sie ja der DIN 74069 entsprechen.


    Ich habe die handbeschrifteten Plaketten nur erwähnt, da man die Plaketten ja auch online bestellen kann (www.umwelt-plakette24.de). Die ordnungsgemäße Beschriftung der Plakette obliegt hier dem Besteller und kann deshalb nicht gewährleistet werden. Aus diesem Grund ist es völlig Absurd, dass eine Strafe auf Basis eines Blitzerfotos mit Verweis auf die Umweltplakette vor Gericht bestand hätte.


    Was mein Kopf damit zu tun hat verstehe ich nicht, denn ich wüsste nicht, dass mein Kopf den Rechtscharakter (wieder das böse Wort) eines amtliches Kennzeichen hat. In Verbindung mit dem Kennzeichen ist er sicher ausgezeichnet dafür geeignet um mich als Fahrer zu identifizieren.
    Es wäre ja auch noch schöner, wenn ich Post von der Polizei bekommen würde (wie auch immer die auf mich kommen sollten, Hausbesuch bei jedem Führerscheininhaber Deutschlands?) mit dem Foto von einem wildfremden Mann, dessen Kennzeichen verdeckt ist. Aber aufgrund der enormen Ähnlichkeit, ohne sonstigen Bezug zum Fahrzeug, bin ich es wohl.


    Ich möchte mich jetzt aber noch mal für die flapsige Formulierung in meinem letzten Beitrag entschuldigen. Sollte ich in Zukunft sehen, dass du dich in einem Thread beteiligst werde ich meine Worte äußerst sorgfältig wählen um keine Verwechslungen mit meinem Kopf oder Udo Voigt hervorzurufen.

  • Ganz tolle Nummer schon so zu antworten. Deine Bewertung meines Kommentars ist auf jeden Fall von einer besonders hohen Qualität und aus diesem Grund bereitet es mir eine ausserordentliche Freude dir zu Antworten.

    Schön, wenn es dich freut.

    Es tut mir schrecklich Leid meinen zweiten Satz nicht so formuliert zu haben, dass auch du ihn verstehst. Aus diesem Grund ein neuer Versuch.


    Die Umweltplakette hat doch keinen Rechtscharakter (Rechtliche/Norminative Einordnung) einer amtlichen Kennzeichnung von Fahrzeugen, sonst müsste sie ja der DIN 74069 entsprechen.

    Das Wort norminativ habe ich leider noch nie gehört, und kann deshalb dazu nichts sagen.
    Vielleicht meinst du normativ, aber auch dann wird deine Aussage leider nicht richtiger. Normativ ist etwas, das "normgebend" ist, d.h. etwas das Regeln, ein anderes Wort für (Verhaltens-)normen, vorgibt. Ein Gesetz zum Beispiel, oder eine Rechtsverordnung, eine Satzung oder ein Tarifvertrag (in Teilen).


    Darum muss es aber auch gar nicht gehen, denn Du differenzierst nicht zwischen der amtlichen Kennzeichnung eines Kfz und der Ermittlung des Täters einer Ordnungswidrigkeit. Die Kfz Plakette taugt sicherlich nicht als amtliches Kennzeichen, wohl aber als Indiz auf die Identität desjenigen, der hier eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Natürlich ist sich auch kein Beweis für seine Identität, dafür wird aber dann das Lichtbild des Gesichts verwendet werden können.

    Ich habe die handbeschrifteten Plaketten nur erwähnt, da man die Plaketten ja auch online bestellen kann (www.umwelt-plakette24.de). Die ordnungsgemäße Beschriftung der Plakette obliegt hier dem Besteller und kann deshalb nicht gewährleistet werden. Aus diesem Grund ist es völlig Absurd, dass eine Strafe auf Basis eines Blitzerfotos mit Verweis auf die Umweltplakette vor Gericht bestand hätte.

    Der erste Satz ist richtig, der zweite leider wieder völlig daneben. Angenommen es käme zu einem Verfahren, dann würde bewiesen werden müssen, dass der dann Angeklagte tatsächlich die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Das wird anhand der Physiognomie des Angeklagten im Vergleich mit der der auf dem Lichtbild zu sehenden Person getan. Die Umweltplakette hätte nur bei der Suche nach Verdächtigen geholfen, müsste im Prozess aber nicht mehr verwendet werden.

    Was mein Kopf damit zu tun hat verstehe ich nicht, denn ich wüsste nicht, dass mein Kopf den Rechtscharakter (wieder das böse Wort) eines amtliches Kennzeichen hat. In Verbindung mit dem Kennzeichen ist er sicher ausgezeichnet dafür geeignet um mich als Fahrer zu identifizieren.
    Es wäre ja auch noch schöner, wenn ich Post von der Polizei bekommen würde (wie auch immer die auf mich kommen sollten, Hausbesuch bei jedem Führerscheininhaber Deutschlands?) mit dem Foto von einem wildfremden Mann, dessen Kennzeichen verdeckt ist. Aber aufgrund der enormen Ähnlichkeit, ohne sonstigen Bezug zum Fahrzeug, bin ich es wohl.

    Wie oben schon erwähnt. Angenommen du bist Halter des Fahrzeugs und hast (von mir aus handschriftlich) auf der Umweltplakette dein Kennzeichen eingetragen und die Schrift ist auf dem Lichtbild lesbar, dann wird man deine Anschrift herausfinden und Dich besuchen kommen, oder dir einen Brief schreiben. Sollte man dann feststellen, dass die Person auf dem Bild Du bist, ist die Sache wohl geklärt.


    Wenn das Gesicht natürlich nicht erkennbar ist, wird man versuchen herauszufinden, wer der Halter ist (in dem Fall du) und dich bitten, mitzuteilen, wer den Wagen zum besagten Zeitpunkt gefahren ist.

    Ich möchte mich jetzt aber noch mal für die flapsige Formulierung in meinem letzten Beitrag entschuldigen. Sollte ich in Zukunft sehen, dass du dich in einem Thread beteiligst werde ich meine Worte äußerst sorgfältig wählen um keine Verwechslungen mit meinem Kopf oder Udo Voigt hervorzurufen.

    Sei Dir verziehen.

  • Bei der Feinstaubplakette geht es ja u.U. garnicht um eine zweifelsfreie Identifizierung, sondern um die Menge an Verdachtsfahrzeugen einzuschränken. Hat man über die Feinstaubplakette ein bestimmtest Fahrzeug ausfindig gemacht, kann man das Blitzerfoto ja mal mit dem Halter vergleichen. Übrigens bringen selbst amtliche Kennzeichen oder sonstige Merkmale am Fahrzeug in dieser Hinsicht im Allgemeinen nichts. auch diese können den Fahrer nicht identifizieren, können halt aber einen sehr guten Hinweis geben, wo man nach ihm suchen kann. Edit: vor svaenis Beitrag abgeschickt

  • Eigentlich finde ich die Frage ziemlich interessant. Ich kann mir aber ehrlich gesagt absolut nicht vorstellen, dass die Umweltplakette als Rechtsgrundlage gültig sein kann.


    Ich denke, dass ein Blitzerfoto so von der Entfernung circa passt, wobei die Distanz meistens noch etwas weiter ist. Auf so einem Bild kann man doch nicht wirklich erkennen, welches Nummernschild dazugehört oder? Selbst wenn man es erkennen könnte, wäre die Beweislage wahrscheinlich viel zu dünn. Darüber hinaus wird die Plakette wie von anderen Usern schon gesagt, nicht immer aktualisiert. Daher fahren neue Autos oft mit fen Plaketten der alten Besitzer herum oder es wurde von der Werkstatt so herumgeschmitert, dass kaum etwas zu erkennen ist.


    Grundsätzlich denke ich daher nicht, dass was kommt. Falls doch, lass es uns wissen :)


    EDIT: Bild entfernt. KM

  • Manchen fällt das mit dem Denken offenbar nicht so leicht.


    Nochmal:


    Weder das amtliche Kennzeichen noch die Umwelt-Plakette sind dazu gedacht im OWiG- oder Strafverfahren zu beweisen, wer der FAHRER war!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Sie dienen lediglich dazu, herauszufinden, wer der Fahrer gewesen sein könnte (!). Ob die verdächtigte Person dann tatsächlich gefahren ist, muss anhand des Teils des Bildes, auf dem die Person zu erkennen ist, ermittelt werden.


    (ich versuch's mal mit vielen Ausrufezeichen und in Comic Sans, vielleicht hilft das ja.)


    EDIT Mod: Übertriebene Textformatierung entfernt. Wir sind nicht blind. KM

  • Noch ein kleiner Nachtrag!


    Dr.No: war so freundlich und hat das Thema mal bei der ADAC Rechtsberatung angefragt:



    Vielen Dank für die Mühe! :206: