Sixt schadenmeldung erhalten, wie weiter?

  • Es steht halt in den AGB drin. Und solange niemand grundsätzlich dagegen vorgeht, kann Sixt diese Karte ziehen. Allerdings recht neu, dass sie es tun. Haben hier wohl mitgelesen bzgl des Enterprise Falls.


    Was ich nicht verstehe: wenn ich den Schaden gar nicht angebe und bei Rückgabe auf huch, ist mir noch gar nicht aufgefallen, mache, dann kann ja auch keiner einen Polizeibericht erwarten. Soll man den dann holen, obwohl man das Auto schon abgegeben hat. Alles merkwürdig.


    Aber schon genial: erst riesig abkassieren mit 0€ SB und dann den Schaden trotzdem voll in Rechnung stellen.

  • [...]und bei Rückgabe auf huch, ist mir noch gar nicht aufgefallen, mache, [...

    Spätestens wenns zum Prozess kommt, wird man mit dem "Huch" sicherlich nur bei - ich sag mal - relativ unbedeutenden Schäden durchkommen.


    Beim Thema "Fahrerflucht" gilt ja auch:

    "Gelingt der Nachweis durch die Staatsanwaltschaft, dass der Beschuldigte den Unfall aufgrund der Umstände hätte erkennen müssen, geht das Vorbringen des Beschuldigten den Unfall und damit die Fahrerflucht nicht bemerkt zu haben ins Leere."


    https://www.kanzlei-erven.de/fahrerflucht-nicht-bemerkt/

  • Das ganze Argument "Verstoß gegen Mieterpflichten, daher leider Versicherungsverlust" ist doch ein Witz. Wenn überhaupt, könnte Sixt den Schaden verlangen, der ihnen dadurch entsteht, dass der Mieter schuldhaft nicht die Polizei ruft. Da der Schaden zu diesem Zeitpunkt aber bereits entstanden ist und durch das fehlende Hinzuziehen der Polizei auch nicht größer wird, muss Sixt sich hier an den vereinbarten 0€ SB festhalten lassen.


    Selbst wenn in den Sixt AGB stehen sollte, dass bei einer nicht erfolgten Hinzuziehung der Polizei der Versicherungsschutz pauschal entfällt, dürfte dies gegen § 307 BGB verstoßen und unwirksam sein. Einen solchen Prozess würde ich jederzeit führen!

  • Das ganze Argument "Verstoß gegen Mieterpflichten, daher leider Versicherungsverlust" ist doch ein Witz. Wenn überhaupt, könnte Sixt den Schaden verlangen, der ihnen dadurch entsteht, dass der Mieter schuldhaft nicht die Polizei ruft. Da der Schaden zu diesem Zeitpunkt aber bereits entstanden ist und durch das fehlende Hinzuziehen der Polizei auch nicht größer wird, muss Sixt sich hier an den vereinbarten 0€ SB festhalten lassen.


    Selbst wenn in den Sixt AGB stehen sollte, dass bei einer nicht erfolgten Hinzuziehung der Polizei der Versicherungsschutz pauschal entfällt, dürfte dies gegen § 307 BGB verstoßen und unwirksam sein. Einen solchen Prozess würde ich jederzeit führen!

    Deine berufliche Tätigkeit kann man nicht zufällig auch über die Rechtsschutz abrechnen? :saint:


    Gibt dazu ja unterschiedliche Rechtsprechung zu Az.: XII ZR 117/08, hat der BGH 2010 entschieden, dass die entsprechende Klausel einer AV (Vollständiger Verlust des Versicherungsschutzes bei Nichtrufen der Polzei) zulässig ist, jene Rechtsprechung hat er 2012 erneut bestätigt (XII ZR 44/10) und ein anderslautendes Urteil des LG Hamburg aufgehoben. Im letzteren Urteil hat er m. W. n. aber noch als Ergänzung festgehalten, dass die Klausel (formell) angepasst werden muss, da ein "Alles oder nichts" Prinzip nach dem Kasko-Leitbild, dem die Haftungsbeschränkung ja genügen muss, auch nicht zulässig wäre. Es muss also abgestuft werden, so das nur bei Vorsatz die Haftungsfreistellung komplett unwirksam wird.


    Ob es dazu neuere Rechtsprechung gibt, weiß ich gerade nicht, aber da ich die Polizei ja ohnehin verständigt habe, sollen sie mir mal lieber ohnehin nicht so kommen.


    (Ich muss der Traum jedes Rechtsanwaltes sein, junger Jurastudent, der einschlägige Rechtsprechung schon zur Erstberatung mitbringt - Das juristische Äquivalent zum Patienten, der zum Arztbesuch schon seine Krebsdiagnose von Dr. Google dabeihat. :104:)

  • So, fast 2 Moante nach Abgabe bittet Sixt zum Tanz. Zu Beginn schreiben sie "...bezugnehmend auf unser Schreiben, in welchem wir Sie über Schäden am Fahrzeug während Ihrer Mietdauer informierten,..."



    Nope, das war heute der erste Kontakt zu diesem Fall...Aber hey, hab ja noch 14 Tage für die Zahlung.





    Ich denke, der "Schaden" kann mir angelastet werden (leider keine Fotos bei Übernahme gemacht...), jedoch wurde das Auto eindeutig bewegt nach meiner Abgabe (erkennbar an den Steinen am Boden / Abgrenzungen zum anderen PP und am Abstand zum Bordstein...)


    Soll ich mich erst mal darauf berufen?



    Bin versichert, habe aber keine Lust da einen Schadensfall zu eröffnen (wäre bei 6x Nutzen nun der 2 Schaden).



    Bilder Sixt:



    /




    Mein Bild (bei Abgabe):



    /




    Betreibt Sixt eigentlich einen Felgen-Großhandel?


    :pinch:

    6 Mal editiert, zuletzt von Dave_2nd ()

  • Ich habe auch ein kleines Problem.


    Meine Langzeitmiete war ein S klasse die ich abgeben habe.

    Es kam eine Schadenameldung, Innenraum Fahrerseite Loch, ich denke das dies von der Frau passiert ist mit ihren Schuhen ?‍♂️. Sixt möchte jetzt 930€ haben und nennt es Betriebsschaden. Kann ich das, der Versicherung Melden oder was kann ich gegen tun?

    Im Fahrzeug waren keine Fußmatten vorhanden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Capa09 ()

  • So, fast 2 Moante nach Abgabe bittet Sixt zum Tanz. Zu Beginn schreiben sie "...bezugnehmend auf unser Schreiben, in welchem wir Sie über Schäden am Fahrzeug während Ihrer Mietdauer informierten,..."

    Erstmal formlos widersprechen mit Hinweis darauf dass das Auto bewegt wurde nach Abgabe. Dann weitersehen.

  • Das kannst du machen, ich würde aber erstmal formlos widersprechen mit dem Grund, dass Schäden im Innenraum eigentlich nicht belangt werden:

    Wie kommst du darauf? Wenn ich als Mieter im Innenraum einen Schaden verursache, bin ich dafür selbstverständlich ebenso haftbar wie bei äußeren Schäden.

  • Es kam eine Schadenameldung, Innenraum Fahrerseite Loch, ich denke das dies von der Frau passiert ist mit ihren Schuhen ?‍♂️. [...]

    Im Fahrzeug waren keine Fußmatten vorhanden.

    Hast du ein Bild von dem Schaden? Und könntest du es hier hochladen.

    Ich frage mich immer was der Mist bei MB ohne Fussmatten soll. Scheinbar egal ob A- oder S-Klasse immer fehlen die Fussmatten bzw. wurden nicht ins Fahrzeug gelegt.

  • Klar, aber hast du schonmal einen Checker den Innenraum begutachten sehen bei Rückgabe? Also... hats bestimmt mal gegeben, aber mir ist das noch nie passiert.

    Mag ja sein, da dort i.d.R. wohl auch keine Schäden entstehen. Ändert aber nichts daran, dass der Mieter auch für solche haftet. Deshalb ist ein Berufen darauf, dass "Schäden im Innenraum eigentlich nicht belangt werden", irrelevant.

  • Ich frage mich immer was der Mist bei MB ohne Fussmatten soll. Scheinbar egal ob A- oder S-Klasse immer fehlen die Fussmatten bzw. wurden nicht ins Fahrzeug gelegt.

    Für mich auch total unverständlich! Letzten Nov ein S-Coupé mit cremeweißem Interieur - das tat fast schon körperlich weh und ich hab ernsthaft überlegt, andere Schuhe mitzunehmen und am Einstieg zu wechseln! :wacko:

  • Vielleicht eine blöde Frage, aber würde in so einem Fall "Dritter verursacht Innenraumschaden in Mietwagen" eine Privathaftplicht des Dritten bezahlen? Schließlich ist der Schaden nicht durch den Gebrauch des KFZ entstanden, sondern durch einen unbeteiligten Mitfahrer, aus dessen Perspektive es ja egal ist ob es sich um eine Mietsache handelt oder nicht.

  • Ich erinnere mich an eine S-Klasse, die im Fond (beiges Leder) fast komplett mit Kugelschreiber beschmiert war. Anscheinend haben Kinder lange Zeit Spaß oder Langeweile gehabt....??

    Als Vorschaden auf dem Mietvertrag stand: Hintere Sitze stark verschmutzt oder so ähnlich.

    Hätte mich interessiert was man da macht um das Leder wieder sauber zu kriegen und was es an Zeit- und Kostenaufwand bedeutet.