Glasbruch oder Steinschlag am Mietwagen

  • Es war ein Ford Mondeo, die Scheibe war mit Heizung, Antenne etc., die musste Carglass erst bestellen.


    Rechnung von Carglass war 575€, wenn ich mich recht erinnere. Dazu kam noch Bearbeitungsgebühr von Enterprise und lag dann insgesamt leicht über der SB.

  • Ja ok beim Mondeio mit der Frontheizung, das kostet schon was ;(


    mir wurde nur damals in meiner Filiale gesagt das es günstiger ist (aufgr Mengenrabat).


    Könnte mir vorstellen das es bei nem dreier mehr als ca 250€ kostet,
    erscheint mir aber leider etwas hoch bei dir, würde mal vermuten das da die Filialen auch noch etwas zumindestens da am Preis machen können - - - reine vermutung


    LG Frank

  • Hallo und guten Abend,


    mir wurde dieses Forum empfohlen, da ich im Moment ziemlich in der Luft hänge.
    Wie ja schon das Thema des Beitrags ist - Glasschaden beim Mietwagen.


    Ich habe mir übers Wochenende, weil ich etwas transportieren musste, über mein Auothaus in der Nähe einen Audi A4 Avant 2.0 TDI augeliehen. Schönes Auto und ich hatte bis gestern Abend wirklich richtig Spass. Leider ist mir auf der Autobahn durch ein voran fahrendes Auto ein (oder zwei) Stein(e) auf die Scheibe geschleudert worden. Das Kennzeichen habe ich und einen Zeugen auch. Wie ich jetzt jedoch gelernt habe nutzt mir das wohl nichts.


    Im Vertrag stehen folgende Angaben - jetzt würde ich um Hilfe bitten ob mir jemand sagen kann was ich denn jetzt zahlen muss.
    Auf der Homepage des Vermieters steht:


    Versicherungsschutz
    Die Mietpreise beinhalten eine Haftpflichtversicherung mit begrenzter Deckung von € 100 Mio. Bei Personenschäden: € 8 Mio. je geschädigte Person. Ebenfalls enthalten ist eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von € 150,00 je Schadensfall. Die Mietpreise enthalten eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung von € 1.500,00


    Auf der Rechnung selbst steht:
    Sofern nicht anders vereinbart, ist das Fahrzeug mit einer VK-Eigenbeteiligung von 1500,00 Euro versichert.


    Bzw. steht auf der Rückseite noch:
    Der Mieter haftet bei selbst verschuldeten Unfällen am gemieteten Fahrzeug für die Reparaturkosten [...] oder für die je Schadenfall vereinbarte Selbstbeteiligung.


    Glasbruch wird doch normalerweise über die Teilkasko abgerechnet. Bin ich dann somit etwas "besser dran" und muss nur die 150 Euro bezahlen, die ja der Vermieter auf der Homepage aufgeführt hat?


    Wenn ich bedenke, was laut Carglass eine neue Frontscheibe für den Audi kostet, da bin ich mit locker 800 Euro dabei - woher ich das Geld nehmen soll weiss ich ehrlich gesagt nicht :(


    Des weiteren - wenn ich den Schaden noch durch Carglass oder so reparieren lassen könnte (ist kleiner als ein 2-Euro-Stück), müssen die das dann annehmen oder können die auf einem Austausch der Scheibe bestehen?


    Ich wäre über eine Antwort wirklich sehr dankbar!!!
    Automieter 123


  • so wie Du Dir ja selber die richtige Antwort gegeben hast, bist Du mit 150 Euro dabei

  • so wie Du Dir ja selber die richtige Antwort gegeben hast, bist Du mit 150 Euro dabei



    @ Autovermieter München - danke für deine Antwort.


    Ich hoffe nur, dass die Werkstatt bzw. der Verleiher sich auch wirklich daran halten!


    Habe nochmal die Angaben auf der Rechnung überprüft. Da steht, dass die umseitigen AGBs und die zur Zeit gültigen Vermietbedingungen gelten. Die Vermietbedingungen stehen auf deren Homepage - somit müsste ich es ja geschafft haben und nur die 150 Euro zahlen.


    Dankeschön!

  • Hallo,


    habe gerade eine Rechnung von Sixt in Höhe von 880€ erhalten wg. einem Steinschlag bei einem Ford Focus.
    Selbstbehalt war 450€. Nun soll ich die 450€ überweisen!


    Gibt es eine Möglichkeit, dies zu umgehen da es sich um einen unvermeidbaren Steinschlag handelt, dies konnte ich nicht beeinflussen?!


    lg

  • Wenn Du den Verursacher findest und dieser das über seine Versicherung regelt: Ja.
    Ansonsten nicht.

  • Kann man eigentlich die die Rechnung für Glasbruchschäden von der Steuer absetzen?:D


    Nein, aber Du kannst damit das Bundesverdienstkreuz beantragen.

  • Moin zusammen,


    ich hatte auch vor einigen Wochen einen Glasbruch/Steinschlag (Riss vom Rückspiegel bis in die obere rechte Ecke der Scheibe ;() bei einem Subaru Forester von Sixt. Mittlerweile hat sich die Schadensregulierung bei mir gemeldet: Die Scheibe wurde von CarGlass für knapp 700€ ausgetauscht und im Zuge der Selbstbeteiligung darf ich die Kosten komplett tragen. Dass ich etwas zahlen muss, steht außer Frage. Ich finde allerdings 700€ für den Austausch der Scheibe eines (Plastik-) Autos dann doch etwas überteuert.


    Ich habe mal etwas gegooglet und Pauschalangebote gefunden, bei denen der Austausch der Scheibe (Teile + Arbeit) ca. 400-500€ gekostet hätten. Der Preisunterschied erklärt sich vor allem durch den Preis der Scheibe - der liegt zwischen 150-450€ für ein Neuteil. CarGlass hat die Scheibe mit knapp 400€ abgerechnet. Die Arbeitskosten lagen bei allen Angeboten bei ca. 200€. Das sind schon krasse Unterschiede...


    Am Freitag möchte ich zum Subaru-Händler gehen und ihn mal um ein Kostenvoranschlag für den Kompletttausch der Scheibe bitten, um einen ernsthaften Vergleich machen zu können. Sollte dessen Angebot auch bei ca. 400-500€ liegen, möchte ich Wiederspruch bei Sixt einlegen. Meint ihr, das macht Sinn? Den Weg über einen Anwalt oder ähnliches will ich mir aber sparen - das ist mir der Stress nicht wert.


    Viele Grüße
    Karl

  • Wie stellst du dir das vor?


    Der Geschädigte legt dir eine Rechnung vor über die tatsächlich angefallenen Kosten, dir passt das nicht und sagst ne ist nicht. ich hätte jemanden gekannt der wäre billiger.


    Bei fiktiver Abrechnung würde ich das ja noch halbwegs verstehen können, aber bei tatsächlich durchgeführten Reparaturen wird es "sehr schwer"...

  • @ringfool


    In den AGB bei SIXT, Unterklausel I und Punkt 4 steht:


    "4. Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung
    zurückzuführen sind."


    Das heisst, dass GlasBRUCH etc nicht durch die VK abgedeckt sind, auch bei 0 Euro SB.


    Gruesse