Zusatzfahrer Verwandtschaft 1. Grades

  • Beiträge über die Suchfunktion sind etwas veraltet, also frag ich mal:


    Gibt es die Klausel noch, dass Verwandte 1. Grades ohne Eintragung als Zusatzfahrer das Mietfahrzeug führen dürfen? Weil aktuell find ich in den Allgemeinen Mietbestimmungen der AVs nichts mehr dazu,


    Wenn es die nichtmehr gibt, wie Kulant sind die AVs was Eintragung als Zusatzfahrer angeht, muss dieser bei Anmietung anwesend sein (wär schlecht) oder muss ich dann nochmal extra zur Station (wär auch schlecht) oder reicht es wenn ich die Namen auf dem Mietvertrag eintragen lasse?

  • Beiträge über die Suchfunktion sind etwas veraltet, also frag ich mal:


    Gibt es die Klausel noch, dass Verwandte 1. Grades ohne Eintragung als Zusatzfahrer das Mietfahrzeug führen dürfen? Weil aktuell find ich in den Allgemeinen Mietbestimmungen der AVs nichts mehr dazu,


    Wenn es die nichtmehr gibt, wie Kulant sind die AVs was Eintragung als Zusatzfahrer angeht, muss dieser bei Anmietung anwesend sein (wär schlecht) oder muss ich dann nochmal extra zur Station (wär auch schlecht) oder reicht es wenn ich die Namen auf dem Mietvertrag eintragen lasse?



    Wenn du den FS desjenigen mitbringst hat es bei mir noch nie Probleme gegeben.
    Ein nach Vorgaben vorgehender RA wird dies allerdings nicht mitmachen.

  • Wegen dem Thema Zweitfahrer hab ich letztens mit dem SMT von Sixt geschrieben:


    Hallo Herr 8mal8,

    ein Zweitfahrer kann im Mietvertrag eingetragen werden sofern der Original-Füherschein vorliegt. Hierbei ist die Anwesenheit nicht zwingend notwendig.

    Viele Grüße,

  • Danke erstmal für die Antworten.


    Das es die Klausel mit der Verwandtschaft 1. Grades nichtmehr gibt ist sehr ärgerlich :(


    Was wenn ich den Original Führerschein nicht vorlegen kann, weil zb. meine Eltern im Ausland wohnen? Mein Vater/ Stiefmutter sind aber beide Sixt Mieter und deswegen im System hinterlegt, würde das reichen? Oder muss ich ernsthaft im nachhinein nochmal zu ner Station gondeln?

  • Gut, dann muss ich mir wohl die Führerscheine schnappen wenn sie da sind und nochmal extra zur Station fahren. Ich hoffe ich kann das an jeder X-beliebigen Station machen.


    Darf man fragen wieso das bei privat Personen anders ist als bei Firmenmieten? Da unterschreibt auch nur einer und die ganze Firma darf die Karre fahren ohne dass jeder seinen Führerschein vorlegen muss.

  • Mein Vater/ Stiefmutter sind aber beide Sixt Mieter und deswegen im System hinterlegt, würde das reichen? Oder muss ich ernsthaft im nachhinein nochmal zu ner Station gondeln?


    Nein, da sie ja auch beim Abholen eigener Mieten ihren FS zeigen müssten. Hier geht ja daraum zu überprüfen, ob du gerade im Besitz eines FS bist und nicht gerade die Rennleitung darauf aufpasst

  • Nein, da sie ja auch beim Abholen eigener Mieten ihren FS zeigen müssten. Hier geht ja daraum zu überprüfen, ob du gerade im Besitz eines FS bist und nicht gerade die Rennleitung darauf aufpasst


    Schon klar, aber bin ich als Hauptmieter dann nicht in der Pflicht zu überprüfen ob die Zweitfahrer, denen ich den Wagen überlasse, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind? Ist mein Verständnis von der Sache.


    Ansonsten könnt ich ja auch ne LZM abholen und den FS danach bei der Polizei abgeben. Glaub nicht, dass man dann den armen RSA rankriegen kann, weil er mir ein Auto vermietet hat obwohl mein FS ne stunde später im KFZ-Amt liegt

  • Schon klar, aber bin ich als Hauptmieter dann nicht in der Pflicht zu überprüfen ob die Zweitfahrer, denen ich den Wagen überlasse, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind? Ist mein Verständnis von der Sache.


    Solche Konstellationen gibt es sicherlich bei dem ein oder anderen Firmentarif. Bei Privattarifen ist mir das nicht bekannt.

  • Was ist eigentlich, wenn der Vermieter Kenntnis darüber erlangt, dass ein Unberechtigter ein Auto fährt (also nicht eingetragener Fahrer).
    Ist das dem Vermieter egal, weil im Schadensfall ja trotzdem der Mieter haftet oder gibt das Ärger?


    Nein, ich habe nix dergleichen vor.

  • Wenn ein nicht eingetragener Fahrer das Fahrzeug bewegt und dann einen Unfall verursacht ... glaube ich nicht dass nur die Selbstbeteiligung zu entrichten ist, da Vertragsbruch begangen wurde und wäre ich Sixt, würde ich den Schaden also voll weiter reichen.

  • Ich rede ausdrücklich nicht von einem Schadensfall. Sondern nur vom reinen Fahren.
    Im konkreten Fall bin ich ziemlich sicher, dass mein Papa neulich gefahren ist, ohne eingetragen gewesen zu sein.