Beiträge über die Suchfunktion sind etwas veraltet, also frag ich mal:
Gibt es die Klausel noch, dass Verwandte 1. Grades ohne Eintragung als Zusatzfahrer das Mietfahrzeug führen dürfen? Weil aktuell find ich in den Allgemeinen Mietbestimmungen der AVs nichts mehr dazu,
Wenn es die nichtmehr gibt, wie Kulant sind die AVs was Eintragung als Zusatzfahrer angeht, muss dieser bei Anmietung anwesend sein (wär schlecht) oder muss ich dann nochmal extra zur Station (wär auch schlecht) oder reicht es wenn ich die Namen auf dem Mietvertrag eintragen lasse?