Servus,
ich habe mich jetzt einige Zeit mit dem Thema beschäftigt aber immernoch keine Antwort gefunden mit der ich den Vermieter kaltstellen kann.
Hier der Fall:
Zwecks Umzug haben wir uns ein Transit bei einer kleinen Autovermietung geliehen. Leider hatten wir, in diesem Fall der eingetragene Mieter, einen kleineren Unfall. Am eigenen gemieteten PKW ist kein Schaden entstanden, das gegnerische Unfallfahrzeug hatte eine leichte Beule in der Tür.
Nun ist es ja so, dass die Selbstbetiligung nur Schäden am eigenen PKW abwickelt, Schäden an fremden Autos über die Haftplichtversicherung des Vermieters. Der Vermieter, ein etwas halbseidener Typ, hat dem Unfallverursacher dann einen Nachtrag unter den eigentlichen Mietvertrag gesetzt der im Wortlaut wie folgt lautet:
"Der Mieter verpflichtet sich bis zum 20.04.2015 aufgrund des Verkehrsunfalls 850 € zu bezahlen den er laut Polizeibericht selbst verschuldet hat."
Der Mieter hat dieses unterzeichnet, allerdings glaube ich nicht daran dass dies rechtens ist. Kennt jemand die genauen Formvorschriften für Ergänzungen zum Mietvertrag nach Leistungserbringung? oder ist dies ohnehin unzulässig? Ich werde mich diesbezüglich auch mit dem Verbraucherschutz auseinandersetzen.
Als weitere Notiz:
Der Mietvertrag wurde dem Mieter am 08.05.2015 als Kopie ausgehändigt. Dabei fehlen die AGB und es kommt mir auch nicht rechtens vor den Vertrag sechs Wochen nach dem Mietverhältnis auf Anfrage zu erhalten.
Habt ihr Tipps?