Vollkasko, trotzdem Rechnung über 12 000.-€ ?

  • Hmmm ... Zivilprozess ... er legt die anspruchsbegründenden Tatsachen dar (ICH HATTE EINEN UNFALL, Schaden: XX EUR). Der Versicherer sagt NÖ, ich zahl nicht, WEIL .... (das WEIL muss der Versicherer darlegen). Mal stark vereinfacht ... und wenn das Tier weggehoppelt ist, dann sieht es eher schlecht für den Versicherer aus als für den Versicherungsnehmer.



    Wenn das so ist hast du natürlich Recht, meiner Meinung nach kann aber die Aussage des Fahrers ihm das Genick brechen. Sixt bezieht sich ja auch direkt auf das Tier.

  • Wenn das so ist hast du natürlich Recht, meiner Meinung nach kann aber die Aussage des Fahrers ihm das Genick brechen. Sixt bezieht sich ja auch direkt auf das Tier.


    Ich würde sagen, dass die Einlassung vielleicht ein wenig unglücklich war. Aber sie allein entscheidet die Sache wohl nicht.

  • Passt jetzt zwar nur annähernd zum Thema:
    Wie wäre es, wenn wir mal zusammentragen, was im Falle eines Schadens alles zu erledigen ist:
    Z.B. muss man bei Sixt und bei der LH-KK IMMER die Polizei hinzuziehen. Wer macht das schon bei einem kleinem Kratzer? Aber es steht auf der Sixt-Homepage das dies auch bei geringfügigen Schäden zählt oder wenn man irgendwo dagegen fährt.

  • Das Tier ist doch egal, wenn keine überhohte Geschwindigkeit, grobe Fahrlässigkeit (Telefonieren am Steuer) Alkohol oder Drogen im Spiel waren. (siehe mein Posting weiter oben) muss die Versicherung zahlen und das wird sie im normal Fall auch


    Kann es vielleicht sein, dass der RA vergessen hat die VK mit draufzubuchen??

  • Ich würde sagen, dass die Einlassung vielleicht ein wenig unglücklich war. Aber sie allein entscheidet die Sache wohl nicht.

    Wenn Du vor der Polizei "Kleintier" angibst und dann vielleicht bei der Fzg.rückgabe am nächsten Tag in der Schadensmeldung das gleiche nochmals schreibst, dann kann Dir auch der beste Anwalt nicht mehr helfen. Wenn Sixt und die Versicherung von "Kleintier" reden, dann werde sie sich das wohl kaum aus den Fingern gesaugt haben.....Er wird sich schon aus Unwissenheit um "Haus und Hof geredet haben".
    Es geht in dem Fall wirklich um viel Geld und mir tut der arme Kerl wirklich Leid, aber in jeder Versicherung gibt es einfach ein paar Ausschlüsse.
    Deswegen kann man nur jedem bei der Vernehmung nach einen Unfall durch die Polizei raten: "Mund halten".

  • Da geh ich nicht mit ...


    Dass der Vermieter es mit "Kleintier" erst mal probiert, ist wohl nicht selten ... auch wenn das Wort nie gefallen ist.

  • Die Versicherung könnte auch glauben dass da ein Kleintier war, ihm aber anlasten, dass der Schaden deutlich geringer gewesen wäre, wenn er direkt drauf gehalten hätte.


    Ich wünsche in jedem Fall viel Glück, ich hoffe der Threadersteller hält uns auf dem laufenden.

  • AlexBln: Dein Post ist ein Widerspruch in sich.
    Den Begriff "Glauben" gibt es in der Rechtssprache nicht. Ich habe selbst mal einige Zeit Jura studiert.
    Die Beweislast liegt ganz klar beim Versicherer.
    Anwalt hinzuziehen und das über ihn klären lassen.


    Schon mal mit einem Reh kollidiert? Und das bei 80 km/h? Da kannst du von Glück sprechen, wenn du nicht schwerst verletzt wirst.


    Deswegen kann eine Versicherung von niemandem verlangen bei Tieren in dieser Größenordnung "draufzuhalten".


    Die Gefährdung des Lebens ist nicht mit Geld "gegenzurechnen".

  • AlexBln: Dein Post ist ein Widerspruch in sich.


    Wo siehtst du den Widerspruch?


    Und wie gesagt, hier gehts nicht um ein Reh, sondern um Kleintier. Wenn da wirklich ein Tier gewesen ist und er hätte es mitgenommen, wären vielleicht nicht gleich 12.000€ Schaden entstanden. So könnte die Versicherung zumindest argumentieren.

  • Wieso wird hier Sixt eher geglaubt, als dem Unfallfahrer?


    Wenn er das so angibt, und das auch noch in seinem Interesse hier Hilfe zu erhalten, müssen wir einfach unterstellen, dass es so stimmt.


    Andernfalls hätte er ja gesagt, dass es eventuell auch ein kleines Tier gewesen war.


    Aber es hilft hier nichts, sich über Hypothesen zu unterhalten, was passiert, wenn was gewesen wäre, wie sich wer verhalten hätte, wenn die Fakten, also Gutachten usw, wie narf schon sagte, nicht vorliegen.

  • Die Angabe, die gemacht wurde, steht doch ganz klar im ersten Post. "Größe eines Rehs".


    Ich glaube bei einem solchen Fall darf man unterstellen, dass der Threaderseller die Wahrheit sagt.


    Andernfalls hätte er sich anders ausgedrückt.

    Ich habe dem Threadsteller keinesfalls die Unwahrheit unterstellen wollen.
    Der Vater hat den Thread eröffnet und der Junior hatte den Unfall. Weiss der Vater wirklich zu 100% , was sein Sohn zu Protokoll gegeben hat oder in die Schadensmeldung geschrieben hat?


    Glaube mir bitte, dass ich nach 18 Jahren Autovermietung schon so oft festgestellen habe müssen, dass viele ( besonders in Stressitationen ) zwischen Glauben und Wissen nicht unterscheiden können.
    Ich haben da schon die "dollsten Sachen" in meiner Autovermietung erlebt.


    Ohne genau zu wissen, was tatsächlich im Polizeiprotokoll steht oder in der Schadensmeldung, wird das hier nur ein Rätselraten bleiben. ( Ich hatte zum Glück in den ganzen Jahren so einen Fall ( Tier ausgewichen )noch nie )

  • Na als Tipp für alle anderen, bei der Polizei nie etwas sagen, ist euer gutes Recht die Aussage zu verweigern und das wird euch später auch nicht angelastet!


    Ich denke wenn es nicht zu der Aussage mit dem Tier gekommen wäre, könnte sich die Versicherung auch nicht darauf beziehen und müsste zahlen. Es sei denn sie könnte beweisen dass der Fahrer telefoniert hat, zu schnell war, etc. Da dies aber schlecht möglich ist würden sie es wohl auch gar nicht erst versuchen.

  • Wie Alex schon angesprochen hat: Am besten erstmal nichts sagen. Denn nach so einem Unfall kann es sein, dass man erstmal durcheinander bzw. unter Schock steht. Da kann man schon mal unwissentlich falsche Angaben machen.


    Kann man sich da vielleicht noch drauf berufen, falls da "falsche" Angaben im Protokoll stehen?


    Ansonsten: Wenn nachts plötzlich ein Tier - egal welcher Größe oder ein Mensch vor ein Auto springt, dann ist es doch menschlich, dass man ausweichend reagiert.

  • Na als Tipp für alle anderen, bei der Polizei nie etwas sagen, ist euer gutes Recht die Aussage zu verweigern und das wird euch später auch nicht angelastet!


    Ich denke wenn es nicht zu der Aussage mit dem Tier gekommen wäre, könnte sich die Versicherung auch nicht darauf beziehen und müsste zahlen. Es sei denn sie könnte beweisen dass der Fahrer telefoniert hat, zu schnell war, etc. Da dies aber schlecht möglich ist würden sie es wohl auch gar nicht erst versuchen.

    Und ausserdem: Versicherung?
    Welche Vesicherung soll denn das sein?
    Ich dachte immer, das Sixt, Europcar etc. gar keine "tatsächliche" Vollkaskoversicherung haben?
    Man bekommt "lediglich" beim Abschluss einer Zusatzversicherung eine Haftungsbegrenzung in einer bestimmten Höhe, die den Bedingungen einer Vollkasko entsprechen......

  • Zuerst mal springt bei Wildschäden nicht die Vollkasko sondern die Teilkasko ein und diese kann eine Regulierung durchaus ablehnen es gibt sogar ein Urteil vom BGH ich denke das kann vor Gericht durchaus schlecht für dich ausgehen.


    Für Wildunfälle muss die Teilkaskoversicherung normalerweise nur dann zahlen, wenn der Fahrzeugschaden durch den Zusammenstoß mit einem Tier entstanden ist. Verunglückt der Versicherte dagegen durch bloße Ausweich- oder Bremsmanöver, so ist dieser Schaden - anders als bei Vollkaskoverträgen - nicht gedeckt.


    Trotzdem gibt es in der Praxis auch in diesen Fällen oft Geld von der Versicherung, und zwar dann, wenn eine Kollision mit einem großen Wildtier unmittelbar bevorstand und der Fahrzeugführer ausgewichen ist, um einen schweren Aufprall abzuwenden. Der Grund: Erleidet der Versicherte dadurch, dass er sich bemüht, einen Schaden abzuwenden oder gering zu halten Nachteile, so muss die Versicherung ihm diese laut Gesetz ausgleichen.


    Wer dagegen einem kleinen Tier, wie einem Hasen, Igel oder Marder ausweicht, muss dadurch entstehende Schäden in der Regel selbst tragen. Die meisten Gerichte stehen auf dem Standpunkt, dass die von Kleintieren ausgehende Gefahr für einen Pkw so gering ist, dass es unverhältnismäßig wäre, das mit einem Brems- oder Ausweichmanöver verbundene Unfallrisiko in Kauf zu nehmen (so z.B. BGH, Az. IV ZR 321/95).

  • Wie immer in solchen Fällen kennen wir hier im Forum nur die Ausführungen einer Seite, dass diese eine Seite nicht ganz unvoreingenommen berichtet ist wohl auch jedem klar. Ich denke in einem solchen Fall ist aus der Entfernung eine Beurteilung völlig unmöglich. Ich schliesse mich dem einzig sinnvollen guten Rat an, "geht zum Anwalt und lasst euch beraten". Trotzdem würde mich der Ausgang dieser Schadenabwicklung sehr interessieren. Viel Erfolg...