Was, wenn FDAR nicht vorhanden ist?

  • Also ist es auch in Ordnung von CTMR auf SDMR hochgestuft zu werden? Also ich weiß dass das in Realität eigentlich nicht vorkommt, aber es ist doch irgendwie sehr ähnlich?



  • Sorry, aber das ist leider falsch was Du da schreibst, wenn Du mit einem Upgrade bedient wirst, dann kannst Du dir nicht "woanders" ein Auto holen und die Kosten erstatten lassen. Das ist einfach sachlich falsch! Der Tiguan ist leider ein Upgrade für FFMR, auch wenn wir das vll. anders sehen, Sixt sieht es so und erfüllt damit den Vertrag!

  • Für eine Reservierung stimmt das, ja. Aber nicht für eine Prepaidbuchung, bei der bereits mit der Buchung der Mietvertrag zustande kommt. Du kannst das in den Allgemeinen Vermietbedingungen auch nachlesen, dass sich Sixt die Bereitstellung eines Autos in einer höheren Klasse bei einer RESERVIERUNG vorbehält, aber bei einer PREPAIDBUCHUNG einen Paragrafen später damit herauswindet, dass der Mieter lediglich von der Buchung zurücktreten kann, wenn ihm ein nicht zumutbares Fahrzeug einer anderen Fahrzeugklasse angeboten wird. Von der Möglichkeit eines "Upgrades" steht da nichts. Aus gutem Grund schickt einen Sixt da einen nur auf die Fährte "dann können Sie Ihr Geld wieder haben." Mit der Prepaidbuchung kommt ein Vertrag zustande, dessen Nichterfüllung durch Sixt nicht das Problem des Mieters sein kann.


    Wenn Sixt Verträge zu bestimmten Fahrzeugklassen abschließt und das entsprechende Geld kassiert, besteht auch die Pflicht, die vertragliche Leistung zu erbringen. Wir leben hier schließlich nicht in einer Bananenrepublik, in der jeder Leistungen frei definieren kann, die er erbringt - zum Beispiel nach Vertragsschluss die hauseigenen Fahrzeugkategorien ins Spiel zu bringen. Das kann aus gutem Grund auch kein Handwerker und keine Fluggesellschaft so handhaben, ohne für die entsprechenden Folgen jenseits des "Dann kriegen Sie halt Ihr Geld wieder" geradezustehen.


    (Ob es wirklich hilfreich ist, dann "ernst" zu machen, ist eine andere Frage, aber der Threaderöffner wollte ja explizit Ratschläge, wie er sich künftig nicht veralbern lässt, und da ist Prepaid schon mal ein mE entscheidender Kniff)

  • Prepaid wird nichts, aber auch gar nichts daran ändern, das Sixt, wenn es will nen Tiguan für FD plant. Da es ein Upgrade ist, erfüllen Sie auch weiterhin den Vertrag, da Sixt ein "zumutbares" Fahrzeug stellt.


    Ob der Tiguan jetzt zumutbar für uns ist, oder ob es Full Size Auto ist, wird sicher dann vor Gericht zu klären sein. Ich verweise hier nur einmal auf die im Fahrzeugschein beschrieben Sitzplätze.


    Wenn Du denkst, mit so einer Handhabe den Dienstleister zu verändern, dann sagen wir mal, wünsche ich Dir Glück damit. :)

  • Sorry, aber das ist leider falsch was Du da schreibst, wenn Du mit einem Upgrade bedient wirst, dann kannst Du dir nicht "woanders" ein Auto holen und die Kosten erstatten lassen. Das ist einfach sachlich falsch! Der Tiguan ist leider ein Upgrade für FFMR, auch wenn wir das vll. anders sehen, Sixt sieht es so und erfüllt damit den Vertrag!


    Sorry aber ob das sachlich falsch ist lässt sich anhand der genannten Tatsachen überhaupt nicht beurteilen. Das hängt nämlich erstens davon ab, für wie verbindlich ein Gericht Postpaid-Reservierungen und im Falle von Prepaid Reservierungen hast du jedenfalls unrecht.


    Wenn ich die Klasse 3er, oder ähnlich buche, muss ich selbstverständlich keinen Tiguan mitnehmen. Auch wenn die Vermieter einem das natürlich gerne als Upgrade verkaufen möchten, denn wenn der Kunde sich auch mit einem Upgrade zufrieden gibt, erhöht das die Anzahl von Fahrzeugen mit denen man die Reservierung bedienen kann und senkt damit den logistischen Aufwand.


    Ist mir so am Flughafen Düsseldorf vor 2 oder 3 Jahren passiert. Habe dann an einer Stadt-Station gebucht, die deutlich teurer war und nachdem der erste Brief auf Kanzlei-Briefpapier kam, hat Sixt dann die Differenz erstattet.

  • Wenn Du denkst, mit so einer Handhabe den Dienstleister zu verändern, dann sagen wir mal, wünsche ich Dir Glück damit. :)


    jetzt nicht gleich zynisch werden, nur weil Du Dich da in etwas verrannt hast. Ich habe noch nie irgend etwas vor Gericht ausgetragen in 43 Lebensjahren. Und wir sind uns alle einig, dass ein vernünftiger Kontakt zur Station und verbindliches, höfliches Auftreten der beste Weg zu den entsprechenden Fahrzeugwünschen ist. Auch für den Fragesteller.


    Nur hat er sich hier schlicht danach erkundigt, wie er verhindern kann, dass er künftig einen Tiguan für FD oder einen Mokka oder Juke für CP angedreht bekommen soll, wie es bei mir gelegentlich der Fall war. Und um in einer solchen Situation höflich, verbindlich, aber auch bestimmt auftreten zu können, ist die Kenntnis der Rechtslage (die kannte ich bis vor 1-2 Jahren auch nicht) nicht doof, ganz egal, ob es klug oder lächerlich ist, deswegen tatsächlich ein juristisches Fass aufzumachen oder nicht. Denn einem gegenüber steht in solchen Situationen schließlich meist ein Sprechroboter, der einen mit (scheinbaren) Tatsachen a la: es ist nichts da, alles reserviert, kann nur mit Upsale raus konfrontiert und damit in 95% der Fälle durchkommt. Und wenn dann der Mitarbeiter merkt, dass man selbst eben nicht alles einfach so hinnimmt, dann geht plötzlich doch was, da muss man auch gar nicht aggressiv oder drohend aufreten, sondern einfach nur bestimmt und informiert. Und bei je mehr Leuten das der Fall ist, um so besser für alle Kunden.