Zu der Diskussion Gewerbeleasing:
Aus steuerlicher Sicht gibt es mE neben den bekannten Sachen (kein VoSt/USt) Folgendes zu beachten:
Wenn der privat zugelassene PKW zu über 50% (gemessen an der Laufleistung) beruflich genutzt wird (und dazu zählen mWn auch die Fahrten Whg-Arbeitsstätte), wird der Wagen völlig egal, ob privat oder betrieblich zugelassen, steuerlich zwangsweise zu Betriebsvermögen (-> 1% Regelung oder Fahrtenbuch).
Zivilrechtlich ist zu beachten, dass du dich ggü. dem Leasinggeber als „Unternehmer“ ausgibst (wird auch irgendwo im Vertrag stehen). Wird (erst) dann zum Problem, wenn es Probleme mit dem Wagen gibt (Sachmängelrecht, Vertragsrecht...). Einen besonderen Verbraucherschutz genießt man nicht.
Die Nutzung eines Gewerbeleasings bzw. der Konditionen als Privatperson funktioniert - aber man muss sich über die Risiken schon im Klaren sein.