Leasing Angebote/Schnäppchen (Privat-Leasing)

  • Wie auch die Krokos in den Kommentaren angemerkt haben, da war das Angebot bei ASS fürs Abo eigentlich genau so teuer - Und dann war Steuer und Versicherung schon dabei ^^

    Aber schon Wahnsinn, wie sich Audi die RS-Modelle bezahlen lässt bzw. wie teuer die Autos geworden sind. Normale A4 und A5 sind eigentlich in jeder Leasing-Aktion dabei und bekommst für LF 0,5 - 0,7 und bei den RS Modellen ist LF 1 plötzlich ein "Deal".

  • Wie auch die Krokos in den Kommentaren angemerkt haben, da war das Angebot bei ASS fürs Abo eigentlich genau so teuer - Und dann war Steuer und Versicherung schon dabei ^^

    Aber schon Wahnsinn, wie sich Audi die RS-Modelle bezahlen lässt bzw. wie teuer die Autos geworden sind. Normale A4 und A5 sind eigentlich in jeder Leasing-Aktion dabei und bekommst für LF 0,5 - 0,7 und bei den RS Modellen ist LF 1 plötzlich ein "Deal".

    Hast du jetzt eigentlich die Alpine schon abgeholt ?

  • Die Bekanntschaft hat das Auto heute abgeholt. Nach paar Hundert km Rückweg ist aufgefallen, dass mindestens Parkpiepser vorne und die Rückfahrkamera fehlen.


    Was denkt ihr, in dem Fall nach Rabatt fragen? Wie viel wäre angemessen?

    So wirklich Bock auf Tausch inkl. erneute Zulassung und Hinderte km hin- und zurück abspulen hat der Betroffene nicht.

    Es kam endlich die Rückmeldung:

    Zitat

    In Bezug auf die im Angebot (Leasingmarkt.de) aufgeführten Ausstattungsmerkmale möchte ich darauf hinweisen, dass es sich dabei um eine Anpreisung handelt.


    Ich möchte darauf hinweisen, dass jedes Fahrzeug individuell ausgestattet ist und daher wir im Vorfeld ein detailliertes Exposé bereitgestellt haben (meine Mail vom 11.01.2024 als Anhang),


    in dem die Ausstattung des jeweiligen Fahrzeugs aufgeführt ist. Dennoch verstehen wir, dass diese Funktionen für Sie wichtig sind und bedauern, dass es zu Missverständnissen gekommen ist.

    Kann man damit noch was machen??(

    Der Leasingnehmer ist nicht so erfahren, hat das detaillierte Angebot tatsächlich so bekommen, aber leider nicht pingelig untersucht - sah auf den ersten Blick danach aus, was in der Anzeige stand.


    Dort stand auch

    Zitat

    #-2. Die Beschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges.

    Blöd gelaufen und selber Schuld?

    Aber ich verstehe auch nicht so wirklich, warum man explizit "Parkpiepser vorne" angibt, wenn diese nicht garantiert sind. Angebracht wäre die Mindestausstattung.

  • Aber damit könnte man mal zur Verbraucherzentrale gehen, ist ja schon etwas irreführend erst eine genaue Ausstattung zu bewerben und dann eine andere zu verkaufen.


    Äh. Wie bitte? 🤨 Ich biete dir n Kilo Äpfel für 99 Cent an und verkaufe dir die Bio-Papaya-Gurke für 12 Euro das Kilo. Da kannst du vielleicht weinen und lernen, aber lass doch die armen Menschen der Verbraucherzentrale zufrieden..

  • Aber damit könnte man mal zur Verbraucherzentrale gehen, ist ja schon etwas irreführend erst eine genaue Ausstattung zu bewerben und dann eine andere zu verkaufen.

    Habe die Mail (mit der genauen Ausstattung) jetzt weitergeleitet bekommen und finde das nun doch etwas frech vom Anbieter. In der Mail wird kein Wort darüber verloren, dass die Ausstattung vom Inserat abweicht. Und so sieht die Auflistung der Merkmale in der PDF-Datei aus:

    Tut mir leid für eure Augen, aber so ist es gekommen. Also wird erwartet, dass der Kunde alle ~30 im Inserat aufgeführten Merkmale, die womöglich dort auch anders als hier bezeichnet sind, aus diesem Buchstabensalat herausfischt?

  • Der Kunde soll den Vertrag lesen und zustimmen bevor er unterschreibt? Anstatt sich nur auf die Werbung mit der unverbindlichen Preisempfehlung zu verlassen? Obszön! Macht man ja auch nicht sonst wo zwischen Buchungsbestätigung und Vor Ort bei Abholung beim Mietvertrag oder so…

  • Der Kunde soll den Vertrag lesen und zustimmen bevor er unterschreibt? Anstatt sich nur auf die Werbung mit der unverbindlichen Preisempfehlung zu verlassen? Obszön! Macht man ja auch nicht sonst wo zwischen Buchungsbestätigung und Vor Ort bei Abholung beim Mietvertrag oder so…

    Im Vertrag steht nichts dazu. Nur in einer Angebotsdatei, die so aussieht, als hätte man sie mit einer Schreibmaschine ohne Umbruch-Taste erstellt.


    Und tja, ich persönlich glaube irgendwie immer noch an das Gute in den Menschen, und dass eine normale Geschäftsbeziehung auch ohne den Ansatz klappen kann, die andere Vertragspartei bei der erst besten Möglichkeit reinzulegen (und sollte dies keine Absicht sein, dann kann man doch mit der Mindestausstattung werben wie jeder Auto Abo-Anbieter es tut, einen entsprechenden Textbaustein in die Mail mit dem Angebot einbauen, das Angebot ohne augenkrebsrregende Formatierung zusammenbasteln, Kulanz walten lassen usw.).

    2 Mal editiert, zuletzt von shachtyor ()

  • Genau, so wie sharetoo bei mir beim ID.3, wo als Mindestausstattung Stahlfelgen und 58kWh-Akku standen. Da freut man sich dann, wenn er ACC, Komfortzugang, RFK, LHZ, Alufelgen und noch bisschen mehr drin hat.

    Wobei hier der konkrete Fall mit der Beschreibung ja auch immer noch unverbindlich ist, steht ja drin, dass das konkrete Fahrzeug trotzdem eine abweichende Ausstattung haben kann (#3). Also gibt’s vermutlich gar keinen Anspruch auf irgendwas außer dass es ein Fahrzeug Typ XY vielleicht noch mit dieser oder jener Motorisierung ist. Ob das in Ordnung ist? Keine Ahnung.

  • Ja klar scheint die rechtliche Seite erstmal relativ einfach, der Kunde hat eine genaue Beschreibung des tatsächlichen Fahrzeugs bekommen, hat gebucht und fertig. Aus vertraglicher Sicht sieht das einfach aus.
    Aber wenn ich zum Freundlichen gehe, da ein Auto konfiguriere, er macht mir ein Angebot und hält mir zur Unterschrift aber ein wesentlich weniger gut ausgestattetes Auto hin, dann würde ich da trotzdem Randale laufen. Nur, weil ich das gutgläubig unterschreibe und mir das nicht noch einmal durchlese, bin ich aber nicht zwangsläufig darin gefangen. Für B2C-Beziehung gibt es viele Regelungen, was das Verhalten des Verkäufers angeht, und irreführende Werbung ist verboten.
    Ganz themenfremdes Beispiel: Ein Wettanbieter darf nicht mit garantierten Gewinnen werben, die dann anschließend aber in den AGB oder anderem Vertragswerk nicht auftauchen.

  • Aus rechtlicher Sicht ist das Ding dann leider wohl durch. Aus Sicht des Kunden finde ich das trotzdem unverschämt - Online ein besser ausgestattetes Fahrzeug ausschreiben um ggfs. nen Wettbewerbsvorteil zu haben und dann ohne Hinweis ein schlechter ausgestattetes dem Kunden anzubieten.

    Aber das soll die Bekannten nicht davon abhalten ihre Meinung online kund zu tun ;)

  • Aus rechtlicher Sicht ist das Ding dann leider wohl durch.

    Also ich kann nur dringend davon abraten, auf irgendwelche Rechtsmeinungen im Internet zu hören und dann zu denken, dass die Sache "aus rechtlicher Sicht" durch sei. Es gibt einen Grund, warum Anwälte ihr Geld mit Rechtsrat verdienen und das nicht einfach Leute im Internet gratis ersetzen können.

  • Vorhin beim Stöbern drüber gestolpert: Das Autohaus Seitz bietet neue Polo GTI im Privatleasing für sehr faire 189€ mtl. bei 24 Monaten und 10k km p.a. an. W+I Paket ist in der Rate mit dabei, Werksabholung (kann ich nur empfehlen!) schlägt mit deftigen 1.350€ zu Buche. Link zum Angebot: https://autohaus-seitz.de/privatangebote-vw/polo-privat


    Leider weiß ich echt nicht für was wir zu zweit ein fünftes Auto bräuchten, aber falls jemand nen flinken Kleinwagen sucht... ;)