Rechtschutzversicherung für Vielmieter

  • Hallo liebes Forum,


    Ich lese öfters das es Probleme geben kann wenn man öfter Fahrzeuge mietet und würde mich gerne auch absichern. Ich denke ich würde gleich eine Versicherung abschließen welche auch die anderen Bereiche wie Privat, Wohnen, Beruf etc abdeckt. Könnt ihr mir eventuell aus persönlicher Erfahrung eine Versicherung empfehlen? Außerdem müsste diese ohne Wartezeit sein weil ich nächste Woche schon eine Miete bei Sixt habe und man öfter etwas negatives mit Schadensprotokollen hier liest.


    Würde mich sehr freuen wenn Ihr von positiven Verläufen bei dennen eure Rechschutzversicherung letztenendlich auch die Kosten übernohmmen hat.


    Gruß,

  • Die dortige Formulierung ist um einiges klarer als bei anderen Anbietern, was den Fahrzeugwert betrifft:


    "Die Versicherungsleistung ist begrenzt auf den tatsächlichen Barwert des Mietfahrzeuges zum
    Schadenzeitpunkt, sie beträgt pro Mietfahrzeug maximal EUR 75.000,-. Die Selbstbeteiligung je
    Schadenfall beträgt EUR 230,-."

  • Vielen Dank schonmal für die Antworten.


    Deckt eine Verkehrsrechtschutz den auch Fälle aus dem Vetragsrecht ab? Hatte gedacht das Fälle wie Schäden welche nicht durch einen selbst verursacht worden sind eher unter Vertragsrecht fallen (also Privatrechtschutzversicherung)?

  • Die dortige Formulierung ist um einiges klarer als bei anderen Anbietern, was den Fahrzeugwert betrifft:


    "Die Versicherungsleistung ist begrenzt auf den tatsächlichen Barwert des Mietfahrzeuges zum
    Schadenzeitpunkt, sie beträgt pro Mietfahrzeug maximal EUR 75.000,-. Die Selbstbeteiligung je
    Schadenfall beträgt EUR 230,-."


    Zusätzlich:


    "Kein Versicherungsschutz besteht u.a. [...] für beschädigte oder zerstörte Reifen [...]"

  • Deckt eine Verkehrsrechtschutz den auch Fälle aus dem Vetragsrecht ab? Hatte gedacht das Fälle wie Schäden welche nicht durch einen selbst verursacht worden sind eher unter Vertragsrecht fallen (also Privatrechtschutzversicherung)?

    Ich suche auch eine passende Versicherung und finde das etwas verwirrend. So wie ich es bisher einschätze (ohne Gewähr!) braucht man eine Versicherung, die den "Bereich" Verkehrsrechtschutz und untergeordnet die "Leistungsarten" Vertragsrecht/Sachenrecht abdeckt. Da ich mich bei Zahlungsverweigerung mit dem Versicherer der Vollkasko streiten können möchte, soll auch nicht beides beim selben Versicherer sein.


    Die BMW Kreditkarte bietet in der Premium Aussttaung einen Verkehrsrechtsschutz

    Ich fand gerade in den AVB:

    Zitat

    § 10 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
    Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen [...]
    b) zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen

  • Zitat

    Ich fand gerade in den AVB:


    Das ist allerdings die Regel.

    Zitat

    Hintergrund ist, dass dieser Versicherungsbereich in den Leistungsbereich der Haftpflichtversicherung fällt und es andernfalls zu Leistungsüberschneidungen kommen könnte.

  • Zitat

    Zusätzlich: "Kein Versicherungsschutz besteht u.a. [...] für beschädigte oder zerstörte Reifen [...]"

    Aus der Erinnerung: derartige Schäden, die aus der Teilnahme an Rennen etc resultieren? Andernfalls ist es zumindest nicht schlechter als bei Miles & More und anderen. Dort ist aber der Entschädigungswert wesentlich unklarer formuliert, weshalb wir hier seitenweise darüber diskutieren.

  • Ich habe für circa 60€ eine Verkehrsrechtsschutz beim ADAC abgeschlossen.


    Der Preis ist zwar nicht heiß, dafür liegt die SB im Schadensfall bei 0€. Das macht sich also beim ersten Blitzerfoto schon bezahlt – andere Versicherer nehmen oft eine SB von 150€.

  • Ich habe für circa 60€ eine Verkehrsrechtsschutz beim ADAC abgeschlossen.
    Der Preis ist zwar nicht heiß, dafür liegt die SB im Schadensfall bei 0€. Das macht sich also beim ersten Blitzerfoto schon bezahlt – andere Versicherer nehmen oft eine SB von 150€.

    Dass man für solche Standardsachen wie OWis mit dem eigenen Auto viele so günstige (ernst gemeint bei 60€!) Versicherungen findet, glaube ich absolut. (Der Fall ist mir persönlich aber auch nicht besonders wichtig.) Bei meiner Recherche fielen aber die allermeisten raus, wenn ich die Aspekte Mietsache/Vertrag/Schadenersatz und "Auto nicht auf mich oder Angehörigen zugelassen" mit einbeziehe. Hast du das beim ADAC geprüft?

  • Hallo Leute,



    ich habe, da mich dieses Thema auch brennend interessiert mal bei meiner Versicherung nachgefragt und erhielt folgende Antwort.
    (ev für den einen oder anderen interessant )


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    Sehr geehrter Herr Franky,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Ihre unter der o. a. Versicherungsschein-Nummer laufende Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
    umfasst alle auf die versicherten Personen zugelassenen Kraftfahrzeuge, soweit sie
    nicht gewerblich genutzt sind. Die einzelnen Fahrzeuge werden nicht registriert; es ist deshalb auch
    nicht erforderlich, dass Sie uns den Wechsel Ihres Fahrzeugs oder die Inbetriebnahme eines weiteren
    Fahrzeugs anzeigen.


    Der Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz ist für die versicherten Personen eingeschlossen, d.h. es
    besteht Versicherungsschutz als Fahrer fremder Pkw´s.


    Mit freundlichen Grüßen
    HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG
    Ihre Kundenbetreuung


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    LG Franky :)

  • Mietologe: Muss ich bei mir selbst prüfen. Welche Alternativen kannst du dazu nennen?

    Im Vergleich "am besten gefallen" haben mir die Formulierungen in den AVB für die R+V Verkehrsrechtschutz. Jahresprämie bei 3 Jahren Laufzeit (Single-Tarif): 89,48€ (150€ SB) bzw. 79,85€ (250€ SB).


    Hier auf S. 134 unten heißt es explizit "Leasingnehmer/Mieter". Punkt 2.2.4 (Seite 136 unten) erwähnt dann
    "Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Sie haben Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten an beweglichen Sachen wahrzunehmen. [...]"


    Leider werden kurz darauf "Miet- und Pachtverhältnissen" ausgeschlossen. Da das im Kontext Pacht nach Immobilie klingt, habe ich meinen örtlichen R+V-"Ich quatsche dir eine Kante ans Bein, bis ich die Provision habe"-Fritzen konkret gefragt, worunter ein Automietvertrag fällt. Darauf war er erstmals länger als zehn Sekunden am Stück still (dieses Erlebnis war bereits alle Strapazen wert!), wollte sich in der Fachabteilung erkundigen und sich umgehend melden. Daraufhin habe ich 1,5 Jahre lang nichts mehr von ihm gehört. Ich folgere: Die wissen es alle selber nicht. ;)