Rechtliche Ausgangslage bei nachträgliche Stornierung wegen falschen Datum

  • Hallo!
    Wir haben über Check24 bei Europcar einen Mietwagen für 10 Tage in unserem Spanien Urlaub gebucht, Kostenpunkt rund 400 Euro.
    Leider ist uns das Missgeschick passiert, dass wir statt "Juli" im "Juni" gebucht haben.
    Das Malheur ist erst an dem Tag aufgefallen, als die Miete begonnen hat.
    In dem Moment wurde auch sofort Check24 involviert.
    Die meinten, dass eine Storno nur bis 24 Stunden vor Beginn möglich ist, und das war bereits rum.
    Wir sollen zwecks Kulanzanfrage eine Mail schreiben, diese würde dann an Europcar weitergeleitet.


    Heute haben wir nun Antwort von Check24 erhalten, dass die Kulanz von Europcar abgelehnt wurde und eine "Stornogebühr von 100%" erhoben wird.


    Hat hier jemand Erfahrung mit rechtlichen Hintergründen in einem solchen Fall?
    Ist das rechtlich so in Ordnung?
    Oder lohnt es sich hier einen Rechtsanwalt zu übergeben?


    Ich würde es ja verstehen, wenn wir die Kosten zu tragen hätten, die dem Anbieter entstanden sind, etwa ein Tag Miete, ggf. Rückführungsksoten, etc. Aber gleich 100% !?! Das erscheint mit schon etwas übertrieben. Diese Leistung haben wir schließlich gar nicht in Anspruch genommen.


    Über Feedback/Erfahrungen in solchen Fällen wären wir sehr dankbar.


    Mike

  • Hallo Mike,


    rein rechtlich gesehen ist das schon richtig. Bei Abschluss des Mietwagenangebotes sind auch die Rechte & Pflichten beider Parteien ganz klar definiert und niedergeschrieben. An diese Bedingungen muss sich jeder halten. Dabei ist tatsächlich ein Punkt auch die Stornierungsmöglichkeit vor der Anmietung und während der bereits angefangenen Anmietung.


    Dadurch ist es völlig legitim dass hier keine Erstattung möglich ist.
    Anders gesagt: Wenn ich einen Flug buche und Ihn nicht antrete, bekomme ich meine Kosten auch nicht zurück..

  • Ich denke dass die Stornogebühren rechtlich absolut in ordnung gehen. Ist in Hotels ja nichts anderes. Dort zahlt man ja auch 90% oder manchmal 100% Stornokosten. Es geht darum, dass das Zimmer oder in deinem Fall das Auto evtl. nicht mehr vermietet werden kann. Dann möchte die Leihwagenfirma auch die Miete voll von dir haben. Ich würde das halt so handhaben, dass man 100% verrechnet sofern nicht mehr vermietbar, andernfalls kulanterweise dem Kunden entgegenkommen. Aber du hast bei Buchung ja akzeptiert, dass bei Stornierung 24h vorher nichts zu bezahlen ist und danach der volle Mietpreis fällig wird. Ich denke nicht das du da große Chancen hast. Ich würde mal bei Europcar freundlichst anfragen ob Sie dir nicht ein wenig entgegenkommen könne. Vielleicht könnt ihr euch ja bei 50% einigen. Ich denke wenn man freundlich ist funktioniert das schon. Sind ja auch nur Menschen in der Hotline dort.

  • Trifft Europcar in dieser Situation nicht sogar die Beweislast für den infolge des Mietausfalls entstandenen entgangenen Gewinn? Liegt es bei Europcar zu beweisen, dass ein Fahrzeug aus der von Mike gebuchten Kategorie (evtl. sogar das konkret am Abholungstag zur Verfügung gestellte Fahrzeug?) 10 Tage lang nicht vermietet werden konnte und sollte Europcar ein Nachweis diesbezüglich nicht bzw. nicht für den gesamten Zeitraum gelingen, dürfte dem Unternehmen kein Schaden in Höhe der vollen Reservierungsgebühr entstanden sein.

  • ...dann könnte das jeder Kunde auch hier in Deutschland machen und das ist bisher noch nie vorgekommen.


    Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Kosten aufgrund Nichteinhaltung der Anmietung in Ordnung gehen.

  • ich glaube dass es PrePaid war, weil wir einen Voucher von CHECK24 bekommen haben.
    oder?

    Check24 bietet Europcar als Vermieter in zwei Kombinationen an.


    Direktbuchung bei Europcar Prepaid: Der Mietpreis wird von Europcar direkt abgebucht, der Kunde macht eine vergünstigte Prepaid Reservierung bei Europcar selbst. Im Stornofall gelten die Europcar AGBs.
    Das ist erkennbar wenn im Angebot Veranstalter: Europcar und Vermieter: Europcar steht. Auf dem Voucher ist kein Broker vermerkt.


    Buchung über einen Broker: Der Mietpreis wird vom Broker (Auto Europe, driveFTI, etc.) abgebucht. Der Broker bucht dem Kunden bei Europcar ein Fahrzeug. Im Stornofall gelten die AGBs des Brokers selbst. Auf dem Voucher steht, welcher Broker als Veranstalter dahinter steht.


    Im 1. Fall könnte man mit den AGB von Europcar argumentieren und die Stornierung gegen 50 EUR verlangen- zumindest probieren kann man es.


    Im 2. Fall macht es keinen Sinn, sich auf die AGB von Europcar zu beziehen und 50 EUR Stornogebühr als maßgeblich zu betrachten. In diesem Fall bitte die AGB des Brokers nach der Stornoregelung durchforsten.

  • Ist ein Booker. In dem Fall Auto Europe.

    In dem Fall ist der von dir stornierte Vertrag ein Vermittlungsvertrag mit Auto Europe- ein Vertragsverhältnis mit Europcar wäre erst bei der Abholung des Fahrzeuges zustande gekommen. Daher gelten die Stornobedingungen in den AGB von Auto Europe.


    Und die sehen keine Rückerstattung von vorbezahlten Beträgen vor- auch keine Stornogebühr oder ähnliches.


    Die AGB von Auto Europe kannst du hier lesen:


    http://www.autoeurope.de/agb.cfm



    Die enthalten aber einen ganz interessanten Hinweis:



    "Der Kunde hat die Möglichkeit den Nachweis zu erbringen, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden enstanden ist und somit die Stornokosten zu reduzieren."




    Wie du diesen Nachweis erbringen sollst/kannst, ist mir leider nicht ganz klar. Hat da jemand eine konkrete Info?

  • Lieber Geronimo,
    vielen Dank für deine schnelle und kompetente Hilfe.
    Ich habe mittlerweile den Kontakt eines Ansprechpartners bei Auto Europe.
    Werde das mal über den Weg probieren und hier Feedback geben sobald sich was tut.


    Viele Grüße!

  • Die Stornoregel von Auto Europe ist eigentlich recht kulant - jede Prepaid-Miete kann bis 48 Stunden vorher kostenlos storniert werden. Schon mehrmals gemacht, Geld war sofort wieder rückgebucht. Dass sie im Fenster zwischen 48 Stunden vorher und Mietbeginn dann _nicht_ mehr kostenfrei stornieren, ist da "nachvollziehbar". OK, hilft jetzt auch nicht weiter, ist aber vermutlich dann auch die Rechtfertigung für deren Vorgehen.

  • Rat erteilt der Anwalt. Der haftet anders als das Internet auch für Fehler die zu Schäden führen.


    Stichworte: Schadenminderungspflicht, Verbot pauschalierter Schadensersatz bei Verbraucherverträgen

  • Wie versprochen hier ein Update:


    Die Sache ist nach knapp 4 Wochen doch noch gut ausgegangen.
    Gestern kam eine Mail von Auto Europe, dass sie die Kosten zu 100% erstatten.
    Was hatte ich gemacht:
    Mich mit dem Kundendienst von Auto Europe in Verbindung gesetzt.
    Den man an dieser Stelle für seine Bemühungen und Höflichkeit sehr loben muss!
    Zunächst hieß es, dass man hier wenig machen kann. Als ich jedoch erwähnt habe, dass wir bereits wieder ein Auto für den eigentlichen relevanten Zeitraum über AutoEurope gebucht haben, hieß es man fragt bei Europcar Spanien nach, was für Kosten entstanden sind.
    Dann habe ich eine Weile nix mehr geröhrt, aber per E-Mail vor ein paar Tagen nachgefragt und dabei auch meine Position untermauert mit Infos die ich hier von Euch bekommen habe. Ich habe dabei das Angebot unterbreitet, die Hälfte der Kosten zu tragen.
    Und wie gesagt, gestern dann die Mail, dass sie alles erstatten.


    Danke an das:206:Forum für die Hilfe!


    Danke Auto Europe für das Entgegenkommen!