Sixt Vollkasko Polizeiprotokoll 18.000€ RECHNUNG!!!

  • Hallo,
    Ich habe ein riesiges Problem, Ich habe vor etwa 2 Monaten ein Golf bei Sixt gemietet,
    leider gottes hatte ich 2 Tage später einen unfall, es ist ein tier auf die str gefahren und ich wollte
    ausweischen und bin somit in ein zaun und dann in ein gewerbegebiet mit totalschaden gelandet.
    ich habe denn wagen dann "gezwungen und schwer" da raus gefahren und an einer seiten str
    geparkt und die Polizei gerufen. die Polizei hat mir ein Protokoll gegeben, ich habe sixt angerufen
    und der Wagen wurde von ADAC abgeschleppt. nun erhalte ich eine Email das ich einen schaden
    von 18.000€ zahlen muss!! obwohl ich eine vollkasko mit 850€ selbstbeteiligung hatte wie kann
    sowas sein was soll ich machen? ich bin grade mal 19 jahre alt, schüler und verdiene kein eigenes
    geld

  • Zur Verständnis:
    Du bis einem Tier ausgewichen, hast einen Zaun durchbrochen und bist indem du durch den Zaun gefahren bist im Gewerbegebiet gelandet?
    Wie schnell warst du??
    Warum hast du den Wagen nicht stehen lassen und dann die Cops gerufen??? War Alkohol oder überhöhte Geschwindigkeit im Spiel? Oder irgendwas anderes was die Haftungsreduzierung ausschließt und du voll für das Auto haften musst?


    Sixt geht wohl von grober Fahrlässigkeit aus. Setz dich mit Sixt in Verbindung... Bei 18.000€ Schäden muss aber einiges passiert sein...

  • Zur Verständnis:
    Du bis einem Tier ausgewichen, hast einen Zaun durchbrochen und bist indem du durch den Zaun gefahren bist im Gewerbegebiet gelandet?
    Wie schnell warst du??
    Warum hast du den Wagen nicht stehen lassen und dann die Cops gerufen??? War Alkohol oder überhöhte Geschwindigkeit im Spiel? Oder irgendwas anderes was die Haftungsreduzierung ausschließt und du voll für das Auto haften musst?


    Sixt geht wohl von grober Fahrlässigkeit aus. Setz dich mit Sixt in Verbindung... Bei 18.000€ Schäden muss aber einiges passiert sein...

    Es geschah sofort an einer Kurve und da war es keine chance mehr ich war unter panik, es war kein fester Zaun sondern eher ein absperrzaun. es war an einer 50er zone und ich bin auch 50-55km/h gefahren. kein Drogen oder sonstiges.

  • Der Grund für die VK nicht zu greifen muss Sixt dir doch genannt haben in dem Schreiben?
    Sowas wäre u.U. ein Verstoß gegen Teile der AGB bzw grob Fahrlässige Handlungen.


    Also zB Fahren unter Drogen, Alkohol, teils sowas wie rote Ampel überfahren gelten als grobe Fahrlässigkeit.


    Ich zitiere mal von Sixt

    Zitat

    Die Vollkasko deckt keine Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss, Auto wird offen stehen gelassen und gestohlen, Mieter reist in ein nicht erlaubtes Land ein, ein Fahrer, der im Mietvertrag nicht angegeben wurde, fährt den Mietwagen, etc.).


    Was als grob Fahrlässig gilt entscheidet in erster "Instanz" Sixt selbst, aber es steht dir natürlich frei vor Gericht zu gehen und die entscheiden zu lassen.


    Bei so einer Summe wohl definitiv ratsam, also besorge dir unbedingt einen Anwalt, denn das hier ist ein Forum und keine Rechtsberatung und hier bei uns wirst du keine Patentlösung für dein Problem finden.


    Noch ein Hinweis: Dass du einem Tier ausgewichen bist ist leider dein Problem. Gab hier mal so einen Fall . Du kannst es nämlich nicht nachweisen, dass da ein Tier war und somit wird es als Fahrfehler deinerseits ausgelegt. Kombiniert mit evtl. erhöhter Geschwindigkeit (in einem Gewerbegebiet?) könnte Sixt auch daraus einen Strick gedreht haben.


    BTW: was versteht man darunter einen Wagen "gezwungen und schwer" zu fahren?


    ich wollte morgen dort hinfahren und da nach fragen

    Wo willst du hinfahren? Zur Polizei? Zur Sixt Station?
    Beide werden dir nicht weiterhelfen können, die Sixt Station hat mit der juristischen nachbearbeitung eines Schadens nichts zu tun, melde dich bei der Adresse, die auf dem Schreiben von Sixt steht. Am besten per Einschreiben, mindestens jedoch per Mail, damit das Nachvollziehbar bleibt. Anrufe und mündliche Gespräche sind an sich sehr flüchtig und schwer nachzuvollziehen bzw zu belegen.

  • Zitat

    "gezwungen und schwer" da raus gefahren und an einer seiten str geparkt

    Bei sowas gehen in der Schadensabteilung die Gedanken zu Schutzbehauptung.


    Wie sieht es mit den Schäden am Zaun aus? Die müssen ja erheblich sein, wurde der Unfallort von der Polizei besichtigt?

  • Was ist denn unter "gezwungen und schwer" zu verstehen?


    Das klingt nach "Bewusst einen Schaden in Kauf genommen"?


    Es gilt wie immer, nicht mehr erzählen als nötig. Alles was du sagst, kann gegen dich verwendet werden. Ist in so einem emotionalen Zustand schwer, aber dann lieber erst 1-2 Tage verdauen lassen, bevor man sich zu Wort meldet.


    Sollte Sixt nicht schon einen Grund angegeben haben, sachlich fragen "Warum?" und auf die Selbstbeteiligung hinweisen.


    Wenn sich an der Forderung nichts ändert und und du dich weiter im Recht fühlst, führt der Weg ganz klar über einen Anwalt, da schützt auch deine Situation erstmal nicht.

  • Bei den Informationen ist es eher Glücksspiel irgendwelche Ratschläge zu geben.


    Was bedeutet Tier auf Str. gefahren? War es eine Maus, eine Katze, eine Kuh oder ein Pferd? Hast du das Vieh erwischt oder nicht? Was meinst du mit gefahren?
    Was steht im Protokoll der Polizei? Werten die das verlassen der Unfallstelle vielleicht als Fahrerflucht? Bestätigen die den Wildunfall oder ist das für die Rennleitung ein normaler Unfall?
    Was bedeutet gezwungen und schwer? Wurde ja schon von anderen gefragt. Warum hast du die Kiste da nicht stehen lassen? Hast du beim rausfahren vielleicht mehr kaputt gemacht als beim reinfahren?
    Wie weit bist du dann gefahren?
    Wann hast du Sixt angerufen?


    Der Ratschlag mit dem Anwalt ist zwar grundsätzlich nicht schlecht, allerdings solltest du dir dafür vorher klar machen, welche Chancen insgesamt bestehen und ob du eine Rechtsschutzversicherung hast oder nicht. Bei dem Streitwert kommt einiges an Honorar zusammen. Ohne vorhandene Absicherung bleibst du darauf ggf. auch noch sitzen.


    Insgesamt wären verständliche Sätze noch ein großer Vorteil. Auch ein Anwalt, Richter oder Sixt verstehen dann besser was du sagen willst.

  • Ich hatte eine ähnliche Geschichte, vielleicht kann ich Dir auch helfen :-)


    Ich hatte vor fast einem Jahr (November ´16) einen Unfall bei Aquaplaning, Auto war nicht mehr fahrbereit, bisschen Leitplanke war kaputt. Hat alles gut geklappt, wurde abgeschleppt, Ersatzfahrzeug bekommen, Polizei war da, Schadensbericht ausgefüllt.


    Dann ist trotz mehrmaliger zwischenzeitlicher Nachfrage meinerseits bei der Schadensabteilung (hatte ja einen offenen Fall bei der LWV) bis Juni nichts passiert. Ohne mich davor in irgendeiner Art und Weise zu kontakieren, flattert vom Amtsgericht Coburg (Zentrales Mahngericht) ein Mahnbescheid über einen mittleren fünfstelligen Betrag rein (im Fachjargon auch "Klageüberfall" genannt). Natürlich sofort umfassend widersprochen und zum Anwalt.
    Dieser hat daraufhin die von Sixt beauftragten Anwälte kontaktiert und eine Frist für die Klageerhebung gegen mich gesetzt mit der Androhung einer negativen Feststellungsklage. Was ist dann passiert? Richtig, die Anwälte von Sixt haben es wohl lieber ignoriert statt irgendwie zu reagieren. So bin ich nun aktuell mit einer negativen Feststellungsklage gegen Sixt vor dem Landgericht München zu Gange. Großzügigerweise hat sich Sixt vor kurzem gemeldet und erklärt, dass ich (was ich selbst und mein Anwalt schon längst wussten...) nicht fahrlässig oder gar grob fahrlässig gehandelt habe. Der Mahnbescheid wurde zurückgenommen. Mir wurde dann eine "großzügige" Frist von einer Woche zur Überweisung der SB gesetzt, aufgrund meines Zurückbehaltungsrechts sehen die erstmal keinen Cent. Werde ich auch garantiert nicht mehr zahlen, wenn Sixt als Verlierer die ganzen Gerichts- und Anwaltskosten berappen darf. Scheinen alles ziemliche Leuchten zu sein, bei Sixt in der Schadensabteilung / Rechtsabteilung whatever. So springt man natürlich mit einem Stammkunden um, der >40 Mieten im Jahr hat und einen knapp fünfstelligen Jahresumsatz macht (als Privatperson). Ganz großes Kino :thumbsup:

  • Allein dieses "Ich bin wieder zurück auf die Straße gefahren" ist schon sehr suspekt, und ich kann mir vorstellen, dass auch deswegen SIXT erstmal das ganze Geld sehen will.
    Wer fährt denn wieder zurück auf die Straße, wenn er im Zaun gelandet ist? Da "verwischt" man ja alles Spuren... Einzige Chance ist wohl, das auf den Schock zu schieben.


    Man muss sich die Situation auch mal bildlich vorstellen: Polizei kommt an den Tatort, riesiger Schaden im Zaun etc., aber Auto steht wieder auf der Straße.


    Das wird wohl definitiv ein Fall für den Anwalt.

  • Da ist eigentlich alles falsch gemacht worden, was falsch zu machen geht. Meiner Meinung nach, ist das Verbringen / Wegfahren des Fahrzeuges vom eigentlichen Unfallort in die Seitenstraße der Knackpunkt. Es mag zwar der Unfallhergang zu rekonstruieren sein (ab dem Zeitpunkt des Verlassens der Straße in Richtig Zaun), aber der Unfallort wurde maßgeblich verändert, das wird zur Annahme der groben Fahrlässigkeit führen.