und wie war es nun mit der kaution.
Kreditkarte hat den MA in der Station nicht interessiert. Im Antrag steht auch nichts explizit von einer Kaution. Allerdings heißt es: "Eine Anmietung [...] unterliegt den Allgemeinen Vermietbedingungen der Sixt GmbH & co. (AGB) in der zum Zeitpunkt gültigen Fasssung."
Und das würde bedeuten: "Der Mieter ist verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution zu leisten. [...] Die Vermieterin kann ihren Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch längere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses geltend machen." (E 3.)
"Die Vermieterin kann statt der Belastung der Kreditkarte des Kunden einen Betrag in Höhe der Kaution im Rahmen einer sogenanntenHändleranfrage zu ihren Gunsten aus dem Kreditrahmen, der dem Kunden von seinem Kreditkarteninstitut für seine Kreditkarte eingeräumt worden ist, sperren lassen. (E 5.)"
Auch wenn ich nicht sehen kann, dass etwas geblockt wurde, ist dennoch davon auszugehen.
Kurzum: Rechne mit einer Kaution!