Autobahnunfall mit Mietwagen von Sixt

  • Hallo Community,

    ich hatte am Freitag einen Unfall mit meinem 7er BMW von Sixt. Bei der Miete habe ich wie immer das "Rundum-sorglos-Paket" gebucht mit 0€ SB und dem anschließenden Volltanken von Sixt. Wenige Kilometer vor meiner Autobahnabfahrt zog ein Transporter Fahrer auf meine Spur nach einmaligen Blinken und nach seiner Aussage (nicht richtigen Schauen in den Rückspiegel). Die linke Spur war zu dem Zeitpunkt vollkommen frei als ich sie befuhr und vor mir war kein Fahrzeug. Ich fing sofort mit Bremsen an und merkte schnell, dass ich mit dem Transporter frontal zusammen knallen würde. Ich wich dann auf seine Spur aus um einen Unfall zu verhindern. Dabei streifte ich mit dem linken Scheinwerfer sein rechtes Heck und das Heck des BMW fing an auszuschlagen. Ich konnte den BMW noch einfangen, aber ein Zusammenknall mit der Leitplanke war leider Unvermeidlich. Ich brachte das Fahrzeug dann direkt auf dem Standstreifen zu stehen. Der Transporter Fahrer hielt an und kam direkt zu mir und Entschuldigte sich und meinte es sei seine Schuld. (Mein Beifahrer und die Person auf der Rückbank haben dies mitbekommen). Er rief dann die Polizei und rief direkt bei Sixt an. Außerdem hielt ein anderer Autofahrer an und gab mir seine Kontaktdaten für die Versicherung, weil er den Unfall beobachtet hat. (Fuhr hinter mir).
    Die Polizei meinte wir sollen in eine Rettungsbucht fahren. Ich fragte bei dem Sixt Mitarbeiter am Telefon nach ob dies "ok" sei. Er meinte: Ja machen sie das.

    Ich habe von dem Fahrzeug mehrere Fotos an der Leitplanke gemacht und dann später noch in der Bucht.
    Die Polizei kam dann nach gut 1 1/2h an und nahm den Unfall auf. Dort bekam ich von den Beamten ärger, weil ich schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130km/h gefahren bin. (Autobahn ist an diesem Abschnitt offen). Laut Aussage des Polizisten ist dies relevant für die Versicherung. Außerdem gab es laut der Polizei ein Unerlaubten Spurwechsel des Transporter Fahrers. Nachdem die Polizei ihre Arbeit getan hatte fuhr diese weiter und schickte vorher den Transporterfahren weg. Daher habe ich von dem unter dem Schadensbericht von Sixt (auf deren Dokument) keine Unterschrift.
    Ich habe gestern an Sixt ihre E-Mail alle Dokumente (Polizei Versicherungsdokument, Sixt Schadendokument + Zeugen und Adresse) + Bilder des Fahrzeuges an Sixt geschickt.

    Nun meine Frage an euch:
    Zählt die 0€ SB bei diesem Unfall auch?
    Kann man mir "Grob Fahrlässiges" Handeln unterstellen wegen der Geschwindigkeit obwohl alles frei war?
    Kann ich im Notfall sollte Sixt sich weigern den Schaden über meine Hilton Kreditkarte mit Mietwagen Versicherung laufen lassen?
    Kann ich von Sixt Ärger bekommen, weil ich denen die Dokumente + Bilder erst gestern (Samstag) zugeschickt habe? (Ich saß den ganzen Samstag Vormittag / Nachmittag im Krankenhaus, weil dort einige kleinere Verletzungen festgestellt wurden)

    Einmal editiert, zuletzt von KingBarni ()

  • Mach dir mal nicht so viele Gedanken, wenn der Unfallhergang so war wie beschrieben brauchst du dir keine Sorgen machen, einfach abwarten. War sogar ein Vorteil den Unfall mit einem Mietwagen zu erleiden.

    Du musst dich um fast nichts kümmern und mit einem alten, kleinen Auto wäre die Sache eventuell ganz anders ausgegangen.


    Weiterhin knitterfreie und allzeit gute Fahrt!

  • Mach dir mal nicht so viele Gedanken, wenn der Unfallhergang so war wie beschrieben brauchst du dir keine Sorgen machen, einfach abwarten. War sogar ein Vorteil den Unfall mit einem Mietwagen zu erleiden.

    Du musst dich um fast nichts kümmern und mit einem alten, kleinen Auto wäre die Sache eventuell ganz anders ausgegangen.


    Weiterhin knitterfreie und allzeit gute Fahrt!

    Okay danke dir und da hast du Recht!

  • Wenn es in diesem Abschnitt keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt ist die Richtgeschwindigkeit auch völlig unerheblich.


    Würde mir da auch keine Gedanken machen. Der Transporterfahrer ist ja klar Schuld, er streitet es nichtmal ab, du hast noch dazu Zeugen.

    Ergo: Dir und auch Sixt kann das völlig egal sein, da die gegnerische Versicherung den Schaden bezahlen wird.

  • Ganz so einfach ist das nicht, ich glaube zwar dass hier in diesem Fall nix passieren wird, aber grundsätzlich ist das überschreiten der Richtgeschwindigkeit nicht ganz unproblematisch. Gibt mehrere Gerichte die bei höheren Geschwindigkeiten eine Mitschuld Mithaftung ( nsop: hat natürlich Recht) geurteilt haben, auch wenn an sich kein Regelverstoß vorlag.


    Allerdings wäre es schon sehr weit hergeholt das als grobe Fahrlässigkeit auszulegen um den 0 Euro Versicherungsschutz bei Sixt aufzuheben.

    Einmal editiert, zuletzt von Dresdner ()

  • Ganz so einfach ist das nicht, ich glaube zwar dass hier in diesem Fall nix passieren wird, aber grundsätzlich ist das überschreiten der Richtgeschwindigkeit nicht ganz unproblematisch. Gibt mehrere Gerichte die bei höheren Geschwindigkeiten eine Mitschuld geurteilt haben, auch wenn an sich kein Regelverstoß vorlag.


    Allerdings wäre es schon sehr weit hergeholt das als grobe Fahrlässigkeit auszulegen um den 0 Euro Versicherungsschutz bei Sixt aufzuheben.

    und das was du ansprichst mit der Geschwindigkeit hatte ich auch ein Beitrag beim Focus gefunden. Daher habe ich mich dann mit Rat an das Forum gewandt.

    Ich hatte gestern Abend noch Onkel Google gefragt und bin daraufhin auf ein Urteil vom OLG Köln gestoßen:

    Das OLG Köln (Urteil vom 09.05.2006 - 9 U 64/05) hat entschieden:

    Allein der Umstand, dass ein Autofahrer bei wenig Verkehr auf übersichtlicher Strecke mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h die Kontrolle verliert und es zu einem Totalschaden kommt, reicht für die Annahme grober Fahrlässigkeit nicht aus. Diese ist nur dann gegeben, wenn es zur Unfallzeit oder kurz davor stark geregnet hatte und die Straße in einem Maße nass war, dass jeder vernünftige Autofahrer mit unzureichender Reifenhaftung oder Aquaplaning gerechnet hätte.


  • Das Stichwort zum Thema Richtgeschwindigkeit ist (verschuldensunabhängige) Gefährdungshaftung / Betriebsgefahr.


    Kurz und vereinfacht umrissen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Wer auf freier Strecke bei guter Sicht und guten Straßenbedingungen schneller als die Richtgeschwindigkeit fährt, der hat auch (natürlich nur wenn ihn nicht anderweitig ein Verschulden trifft) keine Schuld an einem Unfall, muss sich aber im Rahmen der verschuldensunabhängigen Halterhaftung nach 7 und 17 StVG grundsätzlich die erhöhte Betriebsgefahr des Fahrzeugs zurechnen lassen (ein Idealfahrer hätte sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten). Das geschieht etwa mit einer Mithaftungsquote von 20%.


    Hat aber mit einem Verschulden nix zu tun, es ist nicht verboten, schneller zu fahren und wenn sonst kein pflichtwidriges Verhalten dazu kommt (zB schlechte Witterung, schlechte Sicht, etc.), gibt es da auch nix vorzuwerfen.

  • Du hast gemäß den AGB von SIXT gehandelt, die Sachlage ist eindeutig, der Schuldige geständig, Zeugen vorhanden.


    Die 0 EUR SB wird greifen (und selbst wenn du sie nicht gebucht hättest hättest du wahrscheinlich nicht zahlen müssen). Du wirst nichtmal ne Rechnung sehen.


    Insofern ist die Sache quasi abgeschlossen, alles was du noch machen musst ist dem Folge zu leisten was SIXT von dir will.


    Detaillierte Statusberichte nicht nötig :-)

  • Stimmt schon! Hatte vorhin noch ein Telefonat mit der Station da ist auch alles ok. Dann noch mit der Bearbeiterin in Rostock diese Teilte mir eig. das selbe mit was du geschrieben hast. Es kommt jetzt ein Gutachter, Sixt wird sich beim Unfallverursacher melden und die Haftpflicht von ihm wird Zahlen müssen.
    Daher wird da wie von dir Angesprochen auf mich nichts zukommen.

    Was mich halt wundert.
    In der E-Mail stand:
    Bitte beachten Sie, dass wir eine schriftliche Stellungnahme benötigen, damit die im Mietvertrag vereinbarte Haftungsfreistellung wirksam bleibt.

    Hab daher alles nochmal rüber geschickt. Da sollte doch der Zettel aus dem Auto und das Dokument Online ausreichen oder?

  • Die wollen einfach nur von dir eine Stellungnahme wie sich der Unfall zugetragen hat.


    Nicht mehr und nicht weniger und dies solltest du unbedingt wahrheitsgemäß folge leisten.

    Habe ich gemacht und noch eine E-Mail geschrieben mit weiteren Zeugen, weil ich nur einen Angeben konnte.
    Danke dir! :)