Ich wurde im Februar mit einem Hertz-Mietwagen auf der Autobahn geblitzt (laut Tacho knapp 120 bei erlaubten 100). Heute kam eine Rechnung von Hertz: 23,80 EUR inkl. USt. als Bearbeitungsgebühr. Das ist ganz schön viel. Ich weiß nicht, wie die aktuellen Tarife für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind, aber da ist die Hertz-Bearbeitungsgebühr ja fast höher als das eigentlich Bußgeld. Dazu bekomme ich dann ja wahrscheinlich auch bald Post.
Weiß eigentlich jemand, ob man diese Bearbeitungsgebühr problemlos als Betriebsausgabe ansetzen kann? Bei den Bußgeldern selbst ist das ja nicht möglich. Aber das ist ja nur eine "Serviceleistung", insofern sollte es gehen, oder?