Mit Dashcam-Aufnahmen Unfallflucht beweisen? Pros und Contras zu Dashcams

  • Sascha von FahrNünftig hatte vor kurzem erst ein Video dazu erstellt, welche Kameras er für empfehlenswert hält. Ich denke, dass er als Dashcam-Kanal einen ganz guten Überblick hat. Link zum Video

    Danke, kenne ich.



    Er hat gesagt, dass er eigentlich nen großen Test machen wollte, aber quasi alles Murks war.


    Fazit ist, dass diese Azdome für 70 Euro in Ordnung ist. Mehr aber auch nicht.


    Gibt's aktuell für 75. Mache mir wahrscheinlich zu viel Gedanken.

    Einmal editiert, zuletzt von Dave_2nd ()

  • Die VIOFO A119 V3 kam doch auch gut weg, deutlich besseres Bild als die Azdome.

    Mache mir wahrscheinlich zu viel Gedanken.

    Vermutlich, ja. In CZ wird auch normal gefahren, einzig in und um Prag empfand ich den Verkehr als recht hektisch - im Endeffekt aber auch nicht anders als Berlin. Lediglich die LKW Fahrer sind auf Landstraßen mitunter recht fix und nicht unbedingt immer spurtreu unterwegs, da würde ich ggf. mit dem Camper aufpassen, dass man sich nicht unfreiwillig mal berührt.

  • Da ist auch viel Panik mache durch YT Kanäle etc dabei.
    Bei den Trips quer durch Europa nach Jordanien runter oder zum Nordkapp via Russland etc. gab es nie Situationen wo ich eine gebraucht hätte.
    auch bei Ortsdurchfahrten durch St. Petersburg, Murmansk oder Istanbul und vglbar.

  • Würde mir einfach eine bei Amazon bestellen, eine große & gute Speicherkarte & dann ausprobieren ob die was ist. Man kann die ja nach ein paar Wochen wieder zurückschicken, falls die nichts sein sollte. Ich nutze seit Jahren eine iTracker GS6000 A12.

  • Da ist auch viel Panik mache durch YT Kanäle etc dabei.
    Bei den Trips quer durch Europa nach Jordanien runter oder zum Nordkapp via Russland etc. gab es nie Situationen wo ich eine gebraucht hätte.
    auch bei Ortsdurchfahrten durch St. Petersburg, Murmansk oder Istanbul und vglbar.

    genau so sehe ich das auch mit Sicherheitsgurten, Masken oder Kondomen 🙂

  • Dashcam schön und gut, aber was gar nicht geht: eine an der Heckscheibe. Stand mal in einem relativ langen Stau hinter so jemandem, fands eher so mäßig geil die ganze Zeit in die Fresse gefilmt zu werden...:/

    Dürfte doch auch eher an der Grenze des Legalen sein, oder?

  • Dürfte doch auch eher an der Grenze des Legalen sein, oder?

    Ist ein klarer Verstoß gegen das Datenschutzrecht, siehe BGH AZ VI ZR 233/17 vom 15.05.2018. Verwertbarkeit des Videos vor Gericht kann dennoch gegeben sein, wenn der Datenschutzverstoß weniger schwer wiegt als die Beweiskraft des Videos.

    Finde das auch nicht schön, dass überall Kameras unterwegs sind aber immerhin kann man sich damit trösten, dass die meisten SD-Karten nach wenigen Stunden/Tagen überschrieben werden und man damit höchstens Zaungast auf der Speicherkarte war ;)

  • Dashcam schön und gut, aber was gar nicht geht: eine an der Heckscheibe. Stand mal in einem relativ langen Stau hinter so jemandem, fands eher so mäßig geil die ganze Zeit in die Fresse gefilmt zu werden...:/

    Dürfte doch auch eher an der Grenze des Legalen sein, oder?

    Sie haben mir ins Gesicht gefilmt!

  • Was mir ziemlich oft negativ auffällt bei Fahrnünftig und anderen YouTube Kanälen, teils fahren die Einsender selbst regelwidrig und rücksichtslos, einfach um Material zu sammeln oder weil sie sich dann als Oberlehrer fühlen… das ist dann gefährlicher oder schlimmer als der unaufmerksame Fehler des Anderen bzw wird dadurch erst gefährlich.

    Ist schon witzig, dass da gefühlt wöchentlich manche Einsender wieder kommen mit knappen (provozierten) Situationen, die ich zusammen in einem Leben nicht hatte.


    ansonsten ist ne Dashcam für normale Zwecke schon sinnvoll, überlege auch eine zu holen aber nicht für YouTube. Und kann natürlich auch gegen einen verwendet werden, das sollte man bedenken.

    Einmal editiert, zuletzt von Timo () aus folgendem Grund: regelwidrig > behindert

  • Seitdem eine Fahrerin freigesprochen wurde und keine 4000 CHF Geldstrafe zahlen musste, obwohl der Beweis auf der Kamera war, aber in die Persönlichkeitsrechte eingegriffen wurde und das Bundesgericht die Vorinstanzen kassiert hat, bin ich sehr skeptisch. Klar hat man dann ein Video, aber das kann auch wertlos werden vor Gericht. Es bleibt nach wie vor eine Einzelfallbetrachtung.

  • Dazu habe ich eine Frage, auf den Dascam Kanälen wird ja immer recht gut gepixelt und zensiert. Weil das ja so muss.

    Warum dürfen dann alle Moto-Vloger (Moji und was weiß ich) ihre Aufnahmen unzensiert hochladen?

  • Die VIOFO A119 V3 kam doch auch gut weg, deutlich besseres Bild als die Azdome.

    Vermutlich, ja. In CZ wird auch normal gefahren, einzig in und um Prag empfand ich den Verkehr als recht hektisch - im Endeffekt aber auch nicht anders als Berlin. Lediglich die LKW Fahrer sind auf Landstraßen mitunter recht fix und nicht unbedingt immer spurtreu unterwegs, da würde ich ggf. mit dem Camper aufpassen, dass man sich nicht unfreiwillig mal berührt.

    Ich weiß ja nicht, in welchem CZ du so unterwegs bist, aber da wo ich ab und zu durchfahre, fährt man auf der Landstraße sowas von lebensmüde, da gibts viele, die einfach ständig überholen, egal ob was entgegenkommt oder auch, wenn man vor Bergkuppen und Kurven einfach gar nichts sieht.

  • So z.B. "Oh, ich dachte der Wagen hätte ACC" - verursacht beinahe Auffahrunfall.

    Auch supi: Unvermittelte Gefahr Bremsung von knapp 200 Km/h auf 80 Km/H auf der AB.


    Aber da gibt es noch zig andere Kandidaten, und ja, einige provozieren es, um anonymisiert einen Clip von 5 Sekunden zu einem YouTuber senden zu können...:thumbdown:

    Darauf wollte ich nicht hinaus.



    Geht mir darum, dass Wort "behindert" als jegliche Art von Schimpfwort bzw Beschreibung zu benutzen. Muss nicht sein.

  • Hier am Gericht sehe ich auch immer wieder, dass eine dashcam doch hilfreich wäre, um Fehlverhalten anderer Leute zu beweisen. Wenn man nämlich jemanden auf der Autobahn hinten drauf fährt, weil der einen abenteuerlichen Spurwechsel vollzogen hat, dann muss man ein wenig mehr vorbringen, als einfach nur zu behaupten, dass der andere ohne zu blinken rübergezogen hätte. Diese Behauptung reicht in einigen Fällen nicht mal aus, um ein 100 prozentiges eigenes Verschulden als auffahrendes Fahrzeug zu entkräften.