Alles anzeigenDas versuchen die gern, rechtlich gibt es dafür regelmäßig keine Grundlage. Aber deren Kredo ist ja: Jeden Tag steht ein Dummer auf.
Sofern die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist, besteht seitens des Leasinggebers lediglich Anspruch auf den nachgewiesenen Minderwert, netto wohlgemerkt.
Und immer bedenken: Der LG hat keinerlei Anspruch einen Neuwagen zurück auf den Hof zu bekommen, genauso wenig wie der Vermieter nach der Mietzeit auf eine renovierte Wohnung Anspruch hat. Mit der Leasingrate zahlt man die Abnutzung mit, sie muss lediglich in einem der Alter und der Laufzeit entsprechenden Rahmen bleiben.
Wenn mehrere Schäden bestehen, sollte man vorher unbedingt ein eigenes Zustandsgutachen erstellen lassen (Dekra oder TÜV bspw.). Kostet zwar um die 100 Euro (lohnt sich also eher nicht bei nur einem Kleinschaden), aber die meisten Gutachter der Leasingunternehmen sind ja eher deren Sprechpuppen („welch Brot ich ess, des Lied ich sing..“).
Und nach Fahrzeugrückgabe, und etwaiger überhöhter Forderungen, hat man keine realistische Möglichkeit mehr, ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen, was die Chancen in einem Rechtsstreit nicht unbedingt steigert.
Diese Argumente hatte ich ebenso vorgebracht, aber da beißt man auf Granit. Ende vom Lied sinngemäß: "Wenn der TÜV den Schaden so bewertet, müssen wir das so in Rechnung stellen. Sie hätten ja einen kostenlosen Vorab-Check machen können bei uns - also Pech!"
Wobei ich dem Vorab-Check auch etwas skeptisch ins Auge sehe, da ein Augenpaar mehr nach Mängeln sucht und der Auftraggeber der gleiche ist. Ein unabhängiges Gutachten ist da aus meiner Sicht deutlich mehr wert. Noch dazu gibt der Vorab-Check keine volle Sicherheit, denn den Zeitraum bis zur Abgabe kann er nicht abdecken.