Europcar Änderung Buchung - Basic-Diebstahlschutz jetzt extra oder nicht?

  • Hallo zusammen,


    ich wollte gerade einen EC-Mietwagen buchen und habe festgestellt, dass bei der Buchung bei den Fahrzeuginformationen bei "Exklusive" jetzt plötzlich neu


    "Basic-Diebstahlschutz xx EUR pro Miete"


    dazu gekommen ist. Inklusive ist trotzdem weiterhin das Basic-Schutzpaket (Selbstbeteiligung: 950,00 EUR). Mit Blick auf die Schutzpakete-Übersicht ist da auch weiterhin Diebstahlschutz bei den 950 Euro dabei und in den Beschreibungen sowie der FAQ steht weiterhin, dass auch Diebstahl bei der Selbstbeteiligung mit eingeschlossen ist.


    Unter "weitere Schutzprodukte" steht unten auch jetzt neu, dass "Basic-Diebstahlschutz" für den selben Preis extra dazu gebucht werden kann. In der Beschreibung steht


    "Der Basic-Diebstahlschutz begrenzt Ihre Selbstbeteiligung bei Diebstahl oder versuchtem Diebstahl des Fahrzeugs."


    Das klingt wieder wie als müsste man es extra buchen, was früher nie der Fall war.


    Irgendwie ist das Ganze widersprüchlich und es wäre ziemlich extrem, wenn der Basis-Diebstahlschutz plötzlich extra zu buchen wäre. Kennt jemand die Thematik?


    Viele Grüße

    TT

  • Besonders dumme Kunden können so doppelt abkassiert werden, anders kann ich es mir nicht erklären, sollte die Vollkasko bei EC weiterhin grundsätzlich im Preis enthalten sein.


    Der 12. Zivilsenat des BGH hat mehrfach entschieden, dass sich vermietereigene Haftungsbefreiungen / Haftungsbeschränkungen in ihren Mindestleistungen überwiegend am Leitbild der regulären Kraftfahrzeug Voll(Kasko)Versicherung orientieren müssen, abweichende Klauseln sind für den Mieter unzulässig stark benachteiligend und überraschend (BGH NJW 1981, 1211; BGH NJW 2005, 1183 ff.), selbst dann, wenn das Vermietunternehmen es Haftungsbeschränkung statt Vollkasko nennt.


    In den AKB, den allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung, ist die Entwendung infolge Diebstahls, Raub und räuberischer Erpressung bereits als in der Teilkasko versichert genannt (Buchstabe A. 2.2.1.2 AKB). Grundsätzlich muss der Mieter nicht damit rechnen, dass ihm im Mietvertrag eine Vollkaskoversicherung / Haftungsbeschränkung zugesichert wird, dieses jedoch für einen Kfz-Diebstahl, beinahe ja ein Musterversicherungsfall, dann plötzlich die Regulierung ablehnt, diese Klausel würde der Inhaltskontrolle aus § 307 ff. BGB nicht standhalten können.

  • Hallo zusammen,


    danke für die schnelle, kompetente Rückmeldung!


    Ich habe nochmal telefonisch bei EC angerufen, wobei der Mitarbeiter genauso überrascht war wie ich. Er kenne es so, dass alle Fahrzeuge Diebstahlschutz in der Basis enthalten.


    Ich habe jetzt nochmal den EC-Support per Mail auf diese Widersprüchlichkeit hingewiesen und schaue, ob die noch eine konkretere Antwort geben können.


    Ich melde mich!


    VG

    TT

  • Ich habe auch bei EC nachgefragt.


    Hat man den Basisschutz mit 950 SB haftet der Mieter bei Diebstahl mit 950 Euro.


    Wird der Diebstshlschutz hinzugebucht, ist das Fahrzeug mit SB 0 abgesichert.


    Wieso der Duebstahlschutz zubuchbar ist, wenn die VK mit 0,00 Euro abgesichert ist könnte er mir auch nicht beantworten.

  • Ob der Klimaschutzbeitrag rechtlich einwandfrei ist, stelle ich auch in Frage.


    Da kann ja jeder Fantasiegenbühren erheben, z. B. der Bäcker eine Gebühr für Mehl, damit der Roggen umweltfreundlich wächst.


    Ich weiss, es ist weit hergeholt.

  • Ob der Klimaschutzbeitrag rechtlich einwandfrei ist, stelle ich auch in Frage.


    Da kann ja jeder Fantasiegenbühren erheben, z. B. der Bäcker eine Gebühr für Mehl, damit der Roggen umweltfreundlich wächst.


    Ich weiss, es ist weit hergeholt.

    Und wieso sollte der Bäcker das jetzt nicht für alle seine Produkte erheben dürfen, wenn er es ausweist?