Straßenverkehr, StVO und Bußgeldkatalog, die Diskussion

  • Ich plädiere ja weiterhin fürs Regeln befolgen :)

    Der Quatsch wie Falschparken kann halt auch mal zu einer gefährlichen Situation führen. Hier an der Einmündung parkt ein XC60 weniger als 5 m zur Kreuzung entfernt. Ich wurde da als Radfahrer, der auf die Querstraße wollte, schon mal fast von einem kurveschneidenden Fahrer umgemäht, der mich durch den XC60 nicht gesehen hat. Wäre ohne das falsch parkende Auto nicht passiert (und ja ich weiß, Kurve schneiden ist auch nicht richtig)

  • Hier die Tabelle mit den einzelnen Erhöhungen, vor allem bei der Geschwindigkeit: https://www.google.de/amp/s/am…geldkatalog-19495635.html

    [...]

    Diese Fassung ist durch die hohen Bußgelder genauso unangemessen wie die Urfassung mit den Fahrverboten, unglaublich das sich Scheuer von den Grünen vor sich hertreiben hat lassen.

    Bei den Parkverstößen wüsste ich gerne genauer, was da wie geahndet werden soll. Parkschein abgelaufen = 55€ fände ich definitiv überzogen.


    Aber ansonsten sehe ich das Problem ehrlich gesagt nicht, wenn die (realistisch gesehen sehr milden) Geldbußen für Geschwindigkeitsverstöße in Deutschland erhöht werden. Klar, das wird mich sicher auch mal erwischen, aber dann bin ich letztlich selbst Schuld. Und wenn es eine Stelle ist, wo ich wirklich was übersehen habe und deutlich drüber bin, zahle ich lieber einen niedrigen dreistelligen Eurobetrag als wie in der alten Fassung direkt ein Fahrverbot zu kassieren.


    Was die Punkte angeht, habe ich das hier gefunden: "In der Regel gilt: Ordnungswidrigkeiten, die laut Bußgeldkatalog in Deutschland mit einem Bußgeld von über 60 Euro bestraft werden, bewirken einen Punkt in Flensburg. Dabei gibt es jedoch eine Ausnahme: Die Tat muss sich direkt auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken." Wenn dem so ist, sehe ich da auch nicht das Problem -> wenn Du so beschissen parkst, dass es sich auf die Sicherheit auswirkt (2. Reihe, etc.), finde ich das gut wenn es Punkte dafür gibt. Ansonsten sollte es doch auch weiterhin im ruhenden Verkehr keine Punkte geben.


    Oder verstehe ich das falsch?

  • Was spricht denn aus deiner Sicht gegen schärfere Fahrverbote?

    Zu denen hatte ich doch gar nichts geschrieben, da da nichts geändert wird?


    Gemäß § 25 Abs . 1 Satz 1 StVG kann die Bußgeldbehörde, oder das Gericht, ein Fahrverbot dann anordnen, wenn ein Kraftfahrzeugführer seine Pflichten „grob“ oder „beharrlich“ verletzt hat.

    Letzteres ist eine eigenständige Regelung, somit geht es nur um das „grob“. In der Fassung vom letzten Jahr war das bei 21/26 Km/h Überschreitung der Fall.


    Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von gerade einmal 26 Km/h z. B. auf einer Autobahn, stellt jedoch m. E., gerade im Verhältnis zu anderen „Taten“ (gutes Beispiel: einfache Rotlichtmissachtung und Überholen bei unklarer Verkehrslage & Überholverbot = kein Fahrverbot), mitnichten einen „groben Pflichtverstoß“ dar.


    Diese geringe Übertretung kann bspw. auch durch verwaltungsrechtlich fehlerhafte Beschilderungen der Behörden sehr schnell passieren, weil grundlos die Unbeschränktheit aufgehoben wird. Aber auch sonst ist eine Überschreitung im unteren Drittel des Bußgeldkataloges kein „grober“ Verkehrsverstoß.

  • Ich plädiere ja weiterhin fürs Regeln befolgen :)

    Der Quatsch wie Falschparken kann halt auch mal zu einer gefährlichen Situation führen. ..

    Im Endeffekt ist die Anpassung im Bußgeldkatalog eine Reaktion auf das, was seit längeren in vielen Städten durch die Ordnungsbehörden beobachtet wird. Die Leute werden immer dreister und parken da, wo es gerade so in den Kram passt. Jetzt kann man sicherlich anfangen zu diskutieren, hinsichtlich fehlender Parkmöglichkeiten etc. Bringt letztlich herzlich wenig. Als Verkehrsteilnehmer habe ich mich an Regeln zu halten. Wer das nicht macht, darf ruhig abdrücken. Manche Sache sind mir noch deutlich zu mild.

  • Wer hier aufmerksam mitliest weiss, dass Maximilian generell gegen höhere Bußgelder ist. Die Diskussion drüber mit ihm ist weniger Wert, als die 10 Kilo Holzkohle auf meinem Balkon. Er hat seinen Standpunkt und daran führt kein Weg dran vorbei. Für mich ist die Erhöhung der Bußgelder endlich mal was gescheites von Herrn Scheuer. Aber auch dieser Standpunkt ist bekannt. :-)

  • wo findet man denn Details zu den 55€ Knöllchen?

    Bis zu... ist ja ne Formulierung, die so sicherlich nicht im Gesetz steht.


    bisher war das Überweisen von 10€ ja eigentlich ne angenehme Sache und schnell erledigt.

  • Sollen sie die Geschwindigkeitsübertretungen noch mal doppelt so teuer machen, damit auch der letzte es im Geldbeutel spürt.


    Dieses "ja man war kurz abgelenkt und soll jetzt 70€ zahlen" lasse ich da nicht gelten. Kurz abgelenkt im Straßenverkehr kann über Menschenleben entscheiden.


    Wer außerorts das 70 Schild "übersieht" darf dafür gerne ein ordentliches Bußgeld zahlen.

    Ich fahre 20-30t km im Jahr mit teils völlig übermotorisierten Fahrzeugen, fahre trotzdem 70/100 je nach Verkehrsschild und wurde zuletzt 2018 geblitzt.

    Aber darüber sind sich hier ja 99,x% einig. ;-)

  • Bei den Parkverstößen wüsste ich gerne genauer, was da wie geahndet werden soll. Parkschein abgelaufen = 55€ fände ich definitiv überzogen.

    Eine neue Tabelle der VKM habe ich noch nicht gefunden, die Mindesthöhen sollen aber so bleiben wie letztes Jahr. Ohne oder mit abgelaufenem Parkschein / Parkscheibe sind es mindestens zwischen 20 - 40 Euro, je nach Dauer der Überschreitung.


    Aber ansonsten sehe ich das Problem ehrlich gesagt nicht, wenn die (realistisch gesehen sehr milden) Geldbußen für Geschwindigkeitsverstöße in Deutschland erhöht werden. Klar, das wird mich sicher auch mal erwischen, aber dann bin ich letztlich selbst Schuld. Und wenn es eine Stelle ist, wo ich wirklich was übersehen habe und deutlich drüber bin, zahle ich lieber einen niedrigen dreistelligen Eurobetrag als wie in der alten Fassung direkt ein Fahrverbot zu kassieren.

    Die aktuellen Bußgeldhöhen für Geschwindigkeitsübertretungen sind aber bereits ausreichend, Deutschland gehört zu den Ländern mit den wenigsten Verkehrstoten weltweit, ich sehe da schlicht keinen sachlichen Bedarf an erhöhten Bußgeldern.


    Der Deutsche Autofahrer wird politisch seit einigen Jahren an jeder Stelle maßlos geschröpft, allein in den ersten 4 Monaten diesen Jahres gab es bereits Millionen Euro Mehrbelastungen durch einen lächerlichen "Co2 Preis" und der erhöhten KFZ-Steuer, da braucht es nicht noch generalisiert höhere Bußgelder. In Sondersituationen wie vor Kindergärten oder Schulen zwischen 7-16 Uhr kann man Ausnahmeregelungen erlassen, aber ansonsten wird ohnehin dort gemessen, wo der Staat den Bürger gut abzocken kann.


    Jeder kann sich ja beispielsweise (sofern man gerade nicht fährt zulässig) eine Blitzerapp runterladen und einfach mal schauen, wo in seiner oder der nächsten (Groß-)Stadt die mobilen Blitzer heute so stehen und das dann eine Woche täglich erneuern. Vor allem an Ausfallstraßen und leeren Fernstraßen, nicht an tatsächlichen Gefahrenpunkten, weil dort die absolute Mehrheit bereits sehr gefahrenbewusst agiert.


    Die staatliche Wegelagerei sollte man nicht noch durch diese Änderung beflügeln.



    Was die Punkte angeht, habe ich das hier gefunden: "In der Regel gilt: Ordnungswidrigkeiten, die laut Bußgeldkatalog in Deutschland mit einem Bußgeld von über 60 Euro bestraft werden, bewirken einen Punkt in Flensburg. Dabei gibt es jedoch eine Ausnahme: Die Tat muss sich direkt auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken." Wenn dem so ist, sehe ich da auch nicht das Problem -> wenn Du so beschissen parkst, dass es sich auf die Sicherheit auswirkt (2. Reihe, etc.), finde ich das gut wenn es Punkte dafür gibt. Ansonsten sollte es doch auch weiterhin im ruhenden Verkehr keine Punkte geben.


    Oder verstehe ich das falsch?


    Es gäbe mit der neuen Verordnung nun bereits für kurzes Halten (nicht erst Parken) an bestimmten Stellen Punkte, wenn auch nur eine einzelne Person "behindert" wird, wohlgemerkt nicht gefährdet, dies betrifft u. a. das Halten in zweiter Reihe, Halten auf "Schutzstreifen" sowie Parken auf Gehwegen. Parken auf einem Busplatz zieht hingegen überhaupt keinen Punkt nach sich, auch hier fehlt also die Verhältnismäßigkeit.


    Da die wenigsten Städte genügend Ladezonen eingerichtet haben, wird dies besonders viele Berufskraftfahrer, vor allem Paketzusteller und LKW-Lieferanten, betreffen.



    Edit:



    wo findet man denn Details zu den 55€ Knöllchen?

    Bis zu... ist ja ne Formulierung, die so sicherlich nicht im Gesetz steht.


    bisher war das Überweisen von 10€ ja eigentlich ne angenehme Sache und schnell erledigt.

    Hier ist es einzeln aufgelistet: https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/.

  • Wenig oder viele Verkehrstote ist in meinen Augen für die Bemessung genauso irrelevant wie der Geldbeutel. Die Leute lernen es nur über diesen. Bei Geldstrafen wird der Geldbeutel und das Vermögen berücksichtigt und das reicht. Wenn man bei Bußgeld jetzt auch noch anfangen würde zu sagen dem Polier mit 1500 netto tun 80 euro und 1 punkt mehr weh als einem GL mit 15.000...schon recht. Aber der Bußgeldkatalog kann nicht auch noch die Einkommen berücksichtigen. Einfach an die Regeln halten oder einfach nicht beschweren, was es kostet.

  • Wenig oder viele Verkehrstote ist in meinen Augen für die Bemessung genauso irrelevant wie der Geldbeutel. Die Leute lernen es nur über diesen. Bei Geldstrafen wird der Geldbeutel und das Vermögen berücksichtigt und das reicht. Wenn man bei Bußgeld jetzt auch noch anfangen würde zu sagen dem Polier mit 1500 netto tun 80 euro und 1 punkt mehr weh als einem GL mit 15.000...schon recht. Aber der Bußgeldkatalog kann nicht auch noch die Einkommen berücksichtigen. Einfach an die Regeln halten oder einfach nicht beschweren, was es kostet.

    Die Argumentation ist inkonsistent.


    Du behauptest einerseits, die Personen die zu schnell fahren, „lernen es nur über diesen [den Geldbeutel]“.


    Zwei Sätze weiter, lehnst Du aber angepasste Bußgeldhöhen ab.


    Glaubst Du jemanden mit 15 K Netto jucken 20 oder 60 Euro? Dann zündet er sich seine nächste Zigarre eben ausnahmsweise mal mit einem Feuerzeug statt mit einem 50er an, lernen braucht er daraus nichts.

  • nee, aber ihn werden auch 5000 euro nicht interessieren. Alle Bürger wirst mit dem Katalog nie treffen. Aber dass 20 euro nichts ausrichten, dass sieht sogar ein Blinder. Wenn man bspw. 300 statt 80 bezahlen muss, wird sich die breite Masse eher überlegen 29kmh drüber zu fahren.