Nach Steinschlag, scheibe über Nacht gerissen

  • Heute kam erneut eine Mahnung, die letzte steht dort, danach wird ein Inkassobüro eingeschaltet. Ich habe jetzt seit Anfang Februar Mails und faxe an Europcar geschickt, da die Schadensabteilung nur per Mail und Fax erreichbar ist. Was kann ich jetzt noch tun damit ich endlich mal eine Antwort auf meine Mails bekomme? Ich habe dort angerufen im Kundenservice, die sagten diese Abteilung ist nur per Mail erreichbar. Hat jemand eine Ahnung was ich jetzt noch tun kann, keine Lust mich mit dem Inkassobüro zu kloppen.

    würde das ganz entspannt sehen. Inkasso Forderung einfach widersprechen, fertig. Da ist nichts mit „kloppen“.

  • Heute kam erneut eine Mahnung, die letzte steht dort, danach wird ein Inkassobüro eingeschaltet. Ich habe jetzt seit Anfang Februar Mails und faxe an Europcar geschickt, da die Schadensabteilung nur per Mail und Fax erreichbar ist. Was kann ich jetzt noch tun damit ich endlich mal eine Antwort auf meine Mails bekomme? Ich habe dort angerufen im Kundenservice, die sagten diese Abteilung ist nur per Mail erreichbar. Hat jemand eine Ahnung was ich jetzt noch tun kann, keine Lust mich mit dem Inkassobüro zu kloppen.

    Schau mal auf meinen Beitrag vom 12.02., auch 2 Monate später ist nichts passiert... Inzwischen glaube ich auch nicht mehr dran...

  • würde das ganz entspannt sehen. Inkasso Forderung einfach widersprechen, fertig. Da ist nichts mit „kloppen“.

    ja gut das ist leichter gesagt als getan, ich hatte noch nie irgendwelche Forderungen von einem Inkasso unternehmen, kann man dieser einfach widersprechen? Oder beantragen die dann sofort einen Mahnbescheid beim Amtsgericht? Ich hab keine Lust wegen sowas meine Schufa oder ähnliches zu ruinieren.

  • Faxnachweis reicht aus. Schicke den Nachweis dem Inkassounternehmen und begründe kurz deinen Widerspruch. Wenn sie dann einen Mahnbescheid beantragen und unbedingt den Rechtsweg beschreiten wollen, lass sie doch. Die haben mit aller Wahrscheinlichkeit nur Geld zu verlieren.


    (Ausschluss der Haftung - dies ist keine verbindliche Rechtsberatung. Nicht dass noch ein Winkeladvokat auf die Idee kommt, hier verbotene Rechtsberatung zu wittern)

    Einmal editiert, zuletzt von blitzbub ()

  • Auch die verstrichene Zeit sollte hier für dich sprechen. Ganz unabhängig davon, ob überhaupt ein Anspruch seitens Europcar besteht, dürfte dieser jedenfalls 6 Monate nach Rückgabe gem. 548 BGB verjährt sein.


    Dann ließe sich zusätzlich auch noch einfach höchstvorsorglich die Einrede der Verjährung erheben.

  • Dann ließe sich zusätzlich auch noch einfach höchstvorsorglich die Einrede der Verjährung erheben.

    Kann man schon machen. Man muss nur auf den § 203 S.1 BGB aufpassen, hab mir aber nicht genau angeschaut, was hier im Detail wann passiert ist.

  • Europcar möchte hier ja etwas. So lange nichts wie ein gerichtlicher Mahnbescheid o.ä. kommt, auf das man reagieren muss, würde ich das einfach ignorieren. Der Forderung wurde ja gleich zu Anfang ausdrücklich widersprochen, da wurde der Standpunkt klar gemacht. Nach Ablauf von 6 Monaten würde ich dann nochmal per Einschreiben mit Rückschein kurz darauf hinweisen, dass solche Schäden, wie bereits mitgeteilt, nicht vom Mieter zu tragen sind und daneben höchstvorsorglich hilfsweise noch die Einrede der Verjährung geltend machen.

  • Sollte Post vom Inkasso kommen.


    1) Mitteilen, dass die Forderung bestritten ist.


    2) Helfsweise das die Forderung verjährt ist.


    Das weitere Briefe als Nötigung betrachtet und mit einer Negativen Feststellungsklage beantwortet werden.


    Mahnbescheid komplett widersprechen.


    Das wäre mein Vorgehen

    2 Mal editiert, zuletzt von Nocturn ()

  • Was bringt dir in dem Fall eine Klage?

    Kosten für das Inkasso, Recht bekommen in einem Standardverfahren.


    Allein das Wort „negative Feststellungsklage“ in einem Brief (am besten von nem Anwalt) wirkt bei so halbgaren Geschichten von Inkassos Wunder. Die suchen leichte Beute und nicht den Hecht in Karpfenteich

  • Habe es jetzt bezahlt, habe keine Lust mich mit denen und dann ggf. dem Inkasso auseinander zu setzen. Die sitzen am längeren Hebel und haben die längere Geduld.


    Habe übrigens immer noch keine Antwort von Europcar erhalten. Werde den Laden in Zukunft meiden. Fast 3 Monate keine Antwort zu erhalten ist echt........


    Danke euch trotzdem für die ganzen Antworten.


    Werde mal bei Gelegenheit meine Verkehrsrechtsschutz fragen ob eventuell die Möglichkeit besteht den bezahlten Betrag mit Hilfe eines Anwaltes gerichtlich zurück zu fordern, so muss ich mich um nix kümmern.

    2 Mal editiert, zuletzt von Nicorette ()

  • Du hast ja nun schon des Öfteren deine Verkehrsrechtschutz angesprochen. Geht der Fall nicht eher in Richtung Vertragsrecht/Schadenersatz - also ins Privatrecht? Und warum konsultierst du nicht den Anwalt bevor du zahlst?

  • Und wieder hat eine Autovermietung einen ......... gefunden der eine unberechtigte Forderung bezahlt. Einfach nicht antworten und ein Inkasso einschalten, schon zahlt der Kunde. Läuft für EC.

  • Tja ist leider so, kaum wird mit der Keule gedroht, schrecken viele zurück und zahlen lieber.

    Muss jeder für sich wissen,entscheiden ob er zahlt oder nicht bei so einer ungerechtfertigten Forderung.

    Mehr Tipps/Hilfestellungen konnten wir hier nicht geben, der Rest ist seine Entscheidung gewesen