Europcar hatte mir im Januar eine Bußgeldbearbeitung in Rechnung gestellt und auch direkt von meiner Kreditkarte abgezogen. Der damalige Widerspruch nach dieser Anleitung wurde wie bei vielen anderen auch abgelehnt.
Bis heute kam von der Bussgeldstelle kein Bescheid zu mir in den Briefkasten.
Europcar beharrt trotzdem auf ihre 30€, Sie haben den Bescheid ja „bearbeitet“, kann ich ja nicht nachvollziehen.
Macht es Sinn dagegen Einspruch einzulegen?
Kannst auch gleich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Ist ggf. effizienter als Chargeback, da dies mit ein paar Klicks erledigt ist. Bitte aber auf das Prozessrisiko achten.
An deinem Fall zeigt sich die Frechheit der Bearbeitungsgebühr. Man muss zahlen, obwohl es überhaupt keinen Bescheid der Bußgeldstelle gibt.