Nach Rückgabe wurde Schaden festgestellt

  • Hallo, ich hatte einen Mietwagen von Avis um meinen neuen VW in Wolfsburg abzuholen, Einwegmiete.


    Habe das Fahrzeug in der Autostadt abgegeben und ein Rückgabeprotokoll erhalten. Darauf sind keine Schäden eingetragen. Das Fahrzeug wurde dort auf dem Parkplatz abgestellt.


    Nun habe ich eine E-Mail von Avis erhalten, mit dem Hinweis "Bei der Überprüfung nach der Rückgabe des Fahrzeugs wurde eine neue Beschädigung festgestellt, die während Ihrer Anmietung verursacht wurde." Angeblich sollten auch Bilder im Anhang sein, da ist aber nur ein PDF "Voraussichtliche Mietkosten" in dem zwei Schäden Kratzer/Schramme eingetragen sind und es wird 2x die Selbstbeteiligung verlangt.


    1. Habe ich definitiv keinen Kratzer an das Auto gemacht (Ich weiß das behauptet jeder, aber es trifft zu)

    2. Sind auf dem Rückgabeprotokoll keine Schäden vermerkt


    Da ich keinen Schaden verursacht habe will ich auch nichts bezahlen. Was kann ich tun, wie ist die beste Vorgehensweise um gegen die unberechtigte Forderung vorzugehen?

  • Auf das Rückgabeprotokoll verweisen. Dann sollte das eingestellt werden.

    Falls auf der Forderung bestanden wird, zunächst Bilder anfordern. Wenn der Wagen zwischen Abgabe und Schadensaufnahme bewegt wurde, ist das Ganze sowieso hinfällig.

  • Einfach darauf verweisen, dass bei Rückgabe ein geschulter Avismitarbeiter dir die Schadensfreiheit im Rahmen des Rückgabeprotokolls bestätigt hat und fertig. Die Beweislast liegt hier beim Vermieter und da du eine schriftliche Bestätigung hast, dass alles in Ordnung war, wird es fast unmöglich:


    Z.B. wurde nach der Reinigung festgestellt oder nachdem das Fahrzeug ins Licht gefahren wurde etc. Bedeutet ja, dass eine andere Person nach dir und nach der Feststellung des Schadensfreiheit das Fahrzeug bewegt hat und man jetzt nicht ausschließen kann, dass diese Person die Schäden verursacht hat

    Einmal editiert, zuletzt von Drunkenstylz ()