Polestar-Wochenende kostet plötzlich das 4-fache. Was soll ich tun?

  • Hallo zusammen,


    meine Name ist Simon und ich benötige hier bei versierten Mietwagen-Menschen etwas Hilfe.


    Ich habe im September 22 über Hertz ein Polestar 2 für das Wochenende 14.-17.7.23 am Standort MUC gebucht. Kosten 49,62 Euro.

    Auto wurde ausgeliehen, Zusatzversicherungen verneint, "Rechnungswisch" hatte auch die 49 Euro plus Kaution von 124 Euro ausgewiesen.

    Anmietung verlief ohne Probleme, Rückgabe allerdings am 16.7 statt 17.7. In den AGB steht 8 Euro Aufschlag. Finde ich fragwürdig, aber damit bin ich fein.


    Nun habe ich eine Rechnung über 229 Euro erhalten.

    Ich bin von einem Fehler ausgegangen. Nachdem Hotline und Chat ja nun wirklich bei Hertz für die Katz sind, habe ich über die Costumer-Mail den Fall geschildert.

    Antwort:

    Rechnung ist so wie ausgestellt richtig. Nach 2. Nachfragen kam dieses Aussage weshalb die Rechnung von der Reservierung abweicht:


    In Bezug auf Ihre Anfrage, beachten Sie bitte, dass Sie für diese Reservierung nicht im Voraus gebucht haben und unsere Preise sich ständig ändern. Daher wurde der zum Zeitpunkt der Anmietung gültige Tarif angewendet.

    Hab ich etwas im Vertragsrecht verpasst? Oder ist Hertz hier besonders dreist? Ich habe den "Rechnungswisch" leider im Auto liegen lassen, da ich nichts böses dachte.


    Anbei Reservierung und Rechnung.




    Ich habe der Rechnung sofort widersprochen und die Abbuchung stornieren lassen.

    Wer ist hier im Recht und was würdet ihr machen?


    Würde mich über etwas Hilfe freuen.

    Vielen Dank schonmal


    Simon



    2 Mal editiert, zuletzt von Effendi84 ()

  • Herzlich Willkommen im Mietwagen-Talk Effendi84!


    Erst einmal: Du kannst deine Bilder direkt hier im Forum als Dateianhang hochladen. Externe Bilder-Links werden blockiert. Ich habe das einmal für dich gemacht.


    Zu deiner Frage:

    Laut der Rechnung hast du das Fahrzeug über 24h später abgeholt als du es reserviert hast, das finde ich schon mal komisch.

    Ich denke dass dadurch der Tarif gewechselt ist und der Preis neu berechnet wurde. Oder wie, im nächsten Beitrag, einfach eine Walk-In Miete erstellt wurde durch den RSA.


    Bei einer viel zu frühen Rückgabe (ich rede da von mehr als 24h) wird aber das gleiche passieren.


    Meine Vermutung: Da wird sich nicht viel machen lassen.

  • Du hattest eine Reserverung für den 13.07. bis zum 16.07., allerdings das Auto erst am 14.07. abgeholt? Hattest du denn vorher umgebucht ? Sonst kann ich mir vorstellen, dass die alte Rate einfach wegen no-show storniert wurde und du dann bei Abholung am Tag später als Walk-in behandelt wurdest.

  • Wichtig ist das, was du unterschrieben hast. An dieses Dokument solltest und müsstest du kommen. Wenn dort nach wie vor die 49€ stehen und du einfach nur einen Tag früher abgebeben hast, würde ich das ganze zu nem Anwalt geben und im Notfall durch die Instanzen durchgehen lassen.


    Die 12€ von Sixt oder 8€ von Hertz lasse ich mir noch gefallen, als eine Art Parkgebühr, weil das Fahrzeug eben ihren Parkplatz blockiert in der Zeit in der sie nicht damit geplant haben - ok. Aber alles darüber ist Unsinn und Wucher. Das ist doch wieder so eine AGB Sache die nur mal durchgeklagt werden müsste und das Thema wäre für immer erledigt, nur rücken die AVs halt umgehend ab, bevor ein Urteil in der Sache gesprochen werden kann.

  • Die 8€ sind lediglich die zusatzgebühr für die verfrühte Rückgabe.


    Aber natürlich kann da der Endbetrag neu berechnet werden.

    Auf Basis welcher Rechtslage? Die Reservierung ist doch erstmal die verbindliche Buchung. Wenn ich ein Zugticket für 29 Euro buche, dann bekomme ich doch auch nicht im Nachgang 140 Euro berechnet, weil der Zug besonders voll war (oder weil ich in Hannover statt Hamburg ausgestiegen bin). Und dann sind die 8 Euro so gesehen nicht rechtmäßig, weil die verfrühte Rückgabe einen komplett neuen Vertragsabschluss eröffnet in dem keine verfrühte Rückgabe eine Rolle spielt.



    Wichtig ist das, was du unterschrieben hast. An dieses Dokument solltest und müsstest du kommen. Wenn dort nach wie vor die 49€ stehen und du einfach nur einen Tag früher abgebeben hast, würde ich das ganze zu nem Anwalt geben und im Notfall durch die Instanzen durchgehen lassen.


    Die 12€ von Sixt oder 8€ von Hertz lasse ich mir noch gefallen, als eine Art Parkgebühr, weil das Fahrzeug eben ihren Parkplatz blockiert in der Zeit in der sie nicht damit geplant haben - ok. Aber alles darüber ist Unsinn und Wucher. Das ist doch wieder so eine AGB Sache die nur mal durchgeklagt werden müsste und das Thema wäre für immer erledigt, nur rücken die AVs halt umgehend ab, bevor ein Urteil in der Sache gesprochen werden kann.

    Das wäre mein nächster Schritt die Vertragsunterlagen einzufordern und dann an die Rechtsschutz geben. Die kostet zwar 150 Euro SB, aber lieber an die Rechtsschutz als an Hertz abtreten.


    Aber es gibt interessante Neuerungen:

    Nachdem ich kurz den Fall bei Twitter in einen Thread von Hertz gepackt habe, habe ich kurz danach folgende Mail bekommen:

    Vielen Dank, dass Sie uns erneut mit den Informationen kontaktiert haben. Wir freuen uns über die Gelegenheit, Ihre Bedenken zu überprüfen.
    Darüber hinaus möchten wir diese Gelegenheit nutzen und uns aufrichtig bei Ihnen für unsere verspätete Antwort an Sie und für die Unannehmlichkeiten, die Ihnen diese Angelegenheit bereitet, entschuldigen.

    Nach gründlicher Lektüre Ihrer E-Mail ist mir klar geworden, dass Ihnen ein anderer Reservierungstarif bestätigt wurde als der, der auf Ihrer Rechnung steht.
    Nach Ihrer E-Mail könnten Sie mir bitte die gesamte Seite mit den Reservierungsdetails zur Verfügung stellen und nicht nur einen Screenshot, damit ich den Fall weiter prüfen kann.

    Sobald ich diese erhalten habe, werde ich weitere Nachforschungen anstellen und Sie entsprechend informieren.





  • Naja wenn du einen Wochenend-Tarif buchst der für eine Buchung über X Stunden (bspw. 72h zwischen Freitag und Montag) gültig ist und du das Fahrzeug nach 48h wieder zurück gibst erfüllst du die Bedingungen für den gebuchten Tarif nicht und es wird eine Tagesrate gezogen.


    So ist mein Verständnis.


    Sonst könnten wir ja alle 30-Tage Buchungen für einen unschlagbaren Tagespreis machen und einfach nach 3 Tagen wieder abgeben und verlangen dass genau der Tagespreis aus der Reservierung berechnet wird.

  • Sonst könnten wir ja alle 30-Tage Buchungen für einen unschlagbaren Tagespreis machen und einfach nach 3 Tagen wieder abgeben und verlangen dass genau der Tagespreis aus der Reservierung berechnet wird.

    Ganz korrekt ist der Vergleich aber nicht. Der TE verlangt ja nicht, dass der Preis entsprechend der gefahrenen Tage reduziert wird. In deinem Beispiel würde er also drei Tage fahren und dreißig zahlen. Da würde keine AV der Welt widersprechen.


    Für mich ist so eine Handhabe ganz klar eine Benachteiligung der Verbrauchers. Niemand rechnet damit, dass er (vier mal!) mehr zahlen muss, wenn ein drittel weniger "verbraucht". Stell dir mal vor du bekommst die Jahresabrechnung des Elektrizitätswerks, hast 30% weniger verbraucht und dafür wird dir dann der Kilowattstundenpreis nachträglich vervierfacht.

  • Habe die AGB hinsichtlich Neuberechnung durchforstet. Da findet sich kein Recht zur Anpassung auf Basis einer abweichenden Rückgabe.

    Naja wenn du einen Wochenend-Tarif buchst der für eine Buchung über X Stunden (bspw. 72h zwischen Freitag und Montag) gültig ist und du das Fahrzeug nach 48h wieder zurück gibst erfüllst du die Bedingungen für den gebuchten Tarif nicht und es wird eine Tagesrate gezogen.


    So ist mein Verständnis.


    Sonst könnten wir ja alle 30-Tage Buchungen für einen unschlagbaren Tagespreis machen und einfach nach 3 Tagen wieder abgeben und verlangen dass genau der Tagespreis aus der Reservierung berechnet wird.

    Jetzt widersprichst du aber deiner eigenen Argumentation. Wäre eine Anpassung möglich, genau dann könnte ich ja 30 Tage buchen und für 2 Tage billig fahren (wie in meinem Fall, nur dann eben günstiger). Die Sicherheit der Mietwagenfirma ist ja, dass dann wie bei dir skizziert auch bei 3 Tagen Nutzung ganze 30 Tage verrechnet werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Effendi84 ()

  • Du solltest das bei Hertz vor Ort in der Station klären, wenn der Support dir nach der letzten Rückmeldung nicht zielführend antwortet.


    Die Rechnungen werden größtenteils automatisch erstellt. Das System ist "beliebig dumm" und zieht einfach die 2x Tages-Rate auf Basis der eingecheckten Uhrzeiten statt wie gebucht die Wochenend-Rate.

    Wenn die Rechnungssteller Lust und Laune haben sehen sie das und korrigieren manuell die Rückgabezeit, damit du innerhalb der Wochenend-Rate bleibst. Manchmal aber auch nicht.

  • Ihr versteht mich falsch.


    meinem Beispiel nach würde der Tagespreis bei Verführer Rückgabe ja auch höher sein weils kein Langzeittarif mehr ist (Bedingungen dafür nicht erfüllt). Dass der Gesamtpreis dann niedriger ist ist ja logisch. Trotzdem rutscht man in einem anderen Tarif mit anderer Bepreisung.


    Letztlich solltest du es aber, wie schon gesagt wurde, direkt mit der Station klären. Ich persönlich sehe da aber keine große Chancen.

  • Mr_T0astbr0t Ich denke, dass dein Beispiel nur dann aufgeht, wenn man für die 30 Tage bezahlen müsste. Hier ist es ja aber ganz anders: Der TE muss nicht nur für das Wochenende bezahlen, sondern ein Vielfaches mehr. In deinem Beispiel würde das bedeuten, dass wenn jemand 10 Tage früher abgeben würde, er nicht nur die 30 Tage bezahlen würde, sondern sogar ein Vielfaches mehr. Und das kann nicht sein - erst recht nicht, weil Hertz in dem Zeitraum das Auto weitervermieten kann.


    Edit: Die Regelung von Hertz ist nicht per se verbraucherfeindlich. Denn durch die Regelung soll sichergestellt werden, dass, wie du schon gesagt hast, günstige Langzeittarife nicht missbraucht werden. Um aber dem Verbraucher nicht zu zwingen, die vollen 30 Tage zahlen zu müssen, wird eben auf den normalen Tagespreis abgestellt, der in der Summe regelmäßig unter dem vollen Preis für die 30 Tage liegen dürfte, was ja für den Verbraucher vorteilhaft ist, weil er Geld spart. Aber eben nicht so viel, dass er dem Vermieter schaden würde. Diese Überlegungen gehen bei der Wochenendtarifen nicht auf und führen zu völlig absurden Ergebnissen, sodass die Regelung von Hertz höchstwahrscheinlich unwirksam ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von blitzbub ()

  • Ich glaube wir verstehen dich schon. Es ist zumindest mir völlig klar woher diese Regelung kommt und was der Zweck ist. Aber es führt halt zu einem Ergebnis, dass so nicht in Ordnung ist, weil es in völligem Missverhältnis zur Leistung steht.

  • Habe bislang noch keine Rückmeldung erhalten. Ich halte euch auf dem Laufenden.

    Offensichtlich waren die 49,62 Euro ein Preisfehler, der in vielen Fällen storniert wurden (habe das Angebot bei mydealz gefunden).


    Ich frage mich gerade wie sehr die nun auf Fehler gehofft haben (Ein Tag zu früh zurück gegeben bzw. Vertrag im Auto vergessen), um andere Preise abzurechnen....

  • Das ist etwas, was das System automatisch macht. Hättest du statt 46 Stunden das Fahrzeug 2 Tage und 1 Stunde gehabt, so hätten wir den Schlamassel wohl gar nicht. System hat anscheinend erkannt: Wochenend-Tarif zieht nicht (keine 3 abrechenfaehige Tage), ich mache Tagesraten draus.


    Deswegen stehen auch 2 einzelne Tage drauf a 66,xx EUR.