Schäden am Mietwagen

  • Hallo,


    ich habe bei Sixt in Deutschland für 1 Tag ein Auto gemietet

    mit Vollkasko (SB 1000 €). Habe Glasschutz/Steinschlag nicht dazugebucht.

    Das Auto stand bei der Abholung in einer

    dunklen Tiefgarage und hatte bereits 4.600 km drauf.


    1. Problem, ich habe es nach genau 1 Tag wieder abgegeben,

    der Checker meinte dann "alles ok"

    1 Tag später erhielt ich die Rechnung aber eine Rechnung für 2 Tage,

    weil die Abgabezeit um 10 Stunden später eingetragen wurde.

    Da musste ich schon dem Geld hinterherrennen und sagen,

    dass ich nur 1 Tag gemietet hatte.


    Als die erste falsche Rechnung kam stand was von einem Schaden:


    Windschutzscheibe Beifahrerseite Steinschlag nur oberflaechlich


    Am nächsten Tag habe ich mal ins Kundenmenü geschaut

    auch um zu sehen ob der Rechnungsbetrag korrigiert wurde.


    Dann schaute ich aus Neugier mal unter Schäden.

    Dann standen da noch weitere, die ich verursacht haben soll:


    Abdeckkappe Abschlepphaken, vorne

    fehlt, komplett


    Tür vorne Türkante, Fahrerseite

    Kratzer, < 5 cm oberflächlich


    Stossstange vorne, Beifahrerseite

    Kratzer, < 5 cm oberflächlich


    Ich habe das Auto sehr gut behandelt. Die Kratzer können

    nicht von mir sein.

    Auch der Steinschlag ist mir nicht aufgefallen.

    Soweit ich gelesen habe muss man den auch

    gar nicht bezahlen, oder?


    Ich sehe nicht ein da überhaupt irgendwas zu bezahlen,

    wenn ich es nicht mal war.

    Bisher musste ich mich noch nicht zu den Schäden äußern.

    Aber das Ganze geistert mir halt schon seit 5 Tagen im Kopf rum.

    Deshalb wollte ich euch mal um eure Meinung bitten.


    Danke!

    4 Mal editiert, zuletzt von MT88 ()

  • Danke für eure Antworten. Melde mich in Kürze nochmal, wegen den Fotos. Sixt hat mir aber noch keine geschickt.

    Aber Post bekomme ich auf jeden Fall von denen oder kann es auch sein, dass gar nichts passiert?


    Habe hier noch 2 interessante Videos gefunden:



    2 Mal editiert, zuletzt von MT88 ()

  • Ich hab übrigens einen Privat-Haftpflichtversicherung bei der HUK-Coburg.

    So weit ich mich erinnere dürfte die auch für sowas aufkommen, falls alles Stricke reißen.

  • Falsch-Tanken ist wohl versichert bis zu einem gewissen Betrag.


    Dann steht hier noch was zum Ausland:


    Das blaumarkierte ist doch komplett widersprüchlich?



    "Miete eines Kraftfahrzeugs im Ausland (Mallorca-Police)

    a. Versichert sind Schäden durch den privaten Gebrauch eines im Aus-

    land gemieteten Kraftfahrzeugs. Der Versicherungsschutz besteht auf

    Reisen innerhalb Europas und gilt nur für Pkw, Krafträder und Wohn-

    mobile bis 4 Tonnen Gesamtgewicht. Schäden am gemieteten Fahr-

    zeug sind nicht versichert.

    b. Kein Versicherungsschutz besteht, soweit Sie Versicherungsschutz

    aus der ausländischen oder Ihrer eigenen Kraftfahrzeug-Haftpflicht-

    versicherung haben.

    c. Über den in A 1.8.7 beschriebenen Umfang hinaus haben Sie für

    Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen keinen Versiche-

    rungsschutz. Sehen Sie dazu A 3.1.7"



    Und zum Falschtanken:


    "1.8.5 Falsches Betanken fremder Kraftfahrzeuge

    a. Versichert sind Schäden, die Sie als Fahrer durch Betanken mit einem

    für das Kraftfahrzeug nicht geeigneten Kraftstoff verursachen.

    Vorausgesetzt, es handelt sich um ein geliehenes, gemietetes oder

    aus Gefälligkeit überlassenes Fahrzeug.

    b. Wir erstatten den Schaden, der unmittelbar durch die Falschbetan-

    kung entstanden ist. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf

    3.000 Euro begrenzt."




    Über das Suchfeld mit dem Wort "Kraftfahrzeug" findet man im Dokument noch mehr:


    Strg + F drücken, dann kommt das Suchfeld unten.


    https://www.huk.de/content/dam…gen_privathaftpflicht.pdf



    5 Mal editiert, zuletzt von MT88 ()

  • Das könnte vieleicht für manche auch bei einem Mietwagen interessant sein:



    "...6. Schaden durch den Gebrauch des Fahrzeugs

    Die Formulierung „Schaden durch den Gebrauch des Fahrzeugs” grenzt Ihre Privat-Haftpflichtversicherung vor allem von der Kfz-Haft-

    pflichtversicherung ab. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist üblicherweise eintrittspflichtig, wenn:

    • Sie Eigentümer, Halter oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs sind und

    • den Schaden durch den Fahrzeuggebrauch verursachen.

    Ein typisches Beispiel: Sie parken mit Ihrem Pkw rückwärts aus und fahren gegen ein anderes Auto. Hier hat sich ein Risiko verwirklicht,

    das dem Gebrauch Ihres Pkw innewohnt. Deshalb muss die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden begleichen.

    Es gibt aber auch Fälle, in denen die Zuordnung zur Privat-Haftpflichtversicherung oder zur Kfz-Haftpflichtversicherung nicht so eindeutig

    ist. Für die Beschreibung, was unter „Gebrauch des Fahrzeugs” zu verstehen ist, verwenden Gerichte folgende Formulierung: Es muss sich

    eine Gefahr verwirklicht haben, die dem Fahrzeuggebrauch eigen, diesem selbst und unmittelbar zuzurechnen ist. Mit anderen Worten: Zu

    dem Schaden hat ein Risiko geführt, das sich typischerweise aus dem Gebrauch des Fahrzeugs ergibt.

    Ein Beispiel, in dem kein Fahrzeuggebrauch vorliegt: Auf dem Weg vom Einkaufsmarkt zu Ihrem Auto stoßen Sie mit dem Einkaufswagen

    gegen ein anderes Fahrzeug. Diesen Schaden wird Ihre Privat-Haftpflichtversicherung übernehmen. Dagegen ist Ihre Kfz-Haftpflichtversi-

    cherung zuständig, wenn Sie als Fahrer die Fahrzeugtür öffnen und ein nebenan geparktes Auto beschädigen..."



    Gegen ein anderes Fahrzeug? Könnte hier nicht auch der eigene Mietwagen gemeint sein?

    Naja betrifft mich jetzt nicht, aber vielleicht andere hier im Forum. Hab es halt beim Lesen gefunden.

    3 Mal editiert, zuletzt von MT88 ()

  • Die Kaution wurde mittlerweile vollständig zurückgezahlt,

    aber erst nachdem ich denen die falsch eingetragene Abgabezeit mitgeteilt habe.

    Ich finde es auch sehr kundenunfreundlich, wenn man da nicht mal einen Beleg für die Abgabe bekommt.

    Da drückt man irgendwem den Schlüssel im Parkhaus in die Hand und muss dann mit einen komischen

    Gefühl im Bauch gehen und hoffen, dass er das Auto auch abstellt und nicht sonstwohin fährt..


    Naja, ich lass den Thread jetzt ruhen und warte mal ab was, oder ob überhaupt was kommt.


    Für den Steinschlag hafte ich nicht, auch ohne Scheibenversicherung.

    Die Mini-Kratzer dürften schon vorher dringewesen sein oder vielleicht beim Einparken von Checker verursacht worden.

    Für die kleine fehlende Plastik-Abschleppabdeckung kann ich nichts, ist dann wohl bei der Fahrt weggeflogen.

    Dann muss sie eben richtig drangemacht werden, dann fliegt auch nichts weg.

    8 Mal editiert, zuletzt von MT88 ()

  • Deswegen machen die Menschen hier im Forum auch Fotos von der Rückgabe. Tachostand, Uhrzeit, Tankstand ist das mindeste. Ich mache immer noch mindestens 4 Bilder von allen seiten. Besser 8 Bilder. Bei hochwertigen Felgen die Reifen einzeln. Kostet 5 Min. und spart dir im Zweifelsfall viel Geld.

    Einmal editiert, zuletzt von orbit2000 ()

  • Deswegen machen die Menschen hier im Forum auch Fotos von der Rückgabe. Tachostand, Uhrzeit, Tankstand ist das mindeste. Ich mache immer noch mindestens 4 Bilder von allen seiten. Besser 8 Bilder. Bei hochwerigen Felgen die Reifen einzeln. Kostet 5 Min. und spart dir im Zweifelsfall viel Geld.

    Und nicht vergessen. Auch ein größeres Foto, wo Abstellort und Fahrzeug genau zu sehen sind.


  • Die Mallorca-Police ist eine Haftpflichterhöhung für im europ. Ausland gemietete Fahrzeuge und die deckt natürlich nur bei Haftpflichtschäden.


    Schäden am gemieteten Fahrzeug müssen über eine Kaskoversicherung abgedeckt werden.


    Was ist da widersprüchlich?