Erfahrung gesucht mit dem Umgang einer sehr teuren Reparatur eines Sixt-Transporters

  • Zitat

    3. Ich wurde nicht auf die Höhe des Fahrzeuges hingewiesen, ebenfalls war kein Warnhinweis im Auto welches auf die Maße hingewiesen hat.

    Was wurde hierzu gesagt? Wurde da nicht mehr drauf abgestellt? Ist doch schon sehr ungewöhnlich.

  • Seit wann muss man bitte als Mieter beweisen, dass man nicht grob fahrlässig gehandelt hat?

    Keine Ahnung. Ich wollte die Sache einfach vom Tisch haben. Ich hab den Schaden verursacht, dafür steh ich gerade. Und dass ich aus dem entstandenen Schaden nur 2/3 bezahlen muss hört sich definitiv besser an als das was ursprünglich gefordert wurde.


    Natürlich wärs mir auch lieber gewesen garnichts zu bezahlen. Aber anhand einiger Referenzentscheide bin ich von Anfang an nicht davon ausgegangen. Dementsprechend blieb mir am Ende nurnoch die Wahl zwischen Pest und Cholera.


    Ich hab für mich jetzt einfach ein Punkt dahinter gesetzt, das war mir wichtig.


    Lehrgeld bezahlt :thumbup:

  • Verstehe ich alles irgendwie nicht. Es wurde vom Gericht festgestellt, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorlag und die AGB sagen die Haftungsreduzierung entfällt "...vollständig, sofern der Mieter vorsätzlich handelt. Handelt der Mieter grob fahrlässig, kann der Vermieter die Haftungsreduzierung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis mindern; der Mieter trägt die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit." Inwiefern lagen denn dann noch Gründe dafür vor, dass die Haftungsreduzierung nicht bzw. nur teilweise greift? Wer hat dich denn da vertreten?

  • Pardon, dann habe ich im Eifer des Gefechts etwas falsch verstanden. Gut möglich dass die grobe Fahrlässigkeit besteht aber der Vorsatz vom Tisch ist. Das würde dann auch mehr Sinn ergeben.

    Kann mich bei Bedarf gerne nochmal erkundigen.

  • Hattest du einen Anwalt?

    Bei 6.000 € streitigen Schaden wird erstinstanzliches Gericht hier ein Landgericht gewesen sein, da besteht Anwaltszwang.


    Wobei es auch diverse Anwälte gibt, bei denen eine Eigenvertretung zielführender ist, als deren Mandatierung..


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    Pardon, dann habe ich im Eifer des Gefechts etwas falsch verstanden. Gut möglich dass die grobe Fahrlässigkeit besteht aber der Vorsatz vom Tisch ist. Das würde dann auch mehr Sinn ergeben.

    Kann mich bei Bedarf gerne nochmal erkundigen.

    Ja, das wäre bestimmt sehr interessant.


    Finde den Ausgang auch nicht optimal, aber wenn die Haupterwägung war, schnellstmöglich die Sache zu beenden, sind 2/3 natürlich besser als 3/3.


    Die Lage hier fiele ja nochmal deutlich mehr zu Gunsten des Mieters aus, weil es keinerlei Höhenhinweis im Mietvertrag oder auf einem (kleinen) Fahrzeugaufkleber gab.


    Da bliebe Dir ja nur der Fahrzeugschein als Info (und der fehlt ja bei manchen Mietwagen sogar noch), dann noch 2/3 zu tragen, scheint mir sehr unausgewogen, zumal das gewonnene Drittel durch die - vermutlich geqoutelten - Verfahrens- und Gegnerkosten / eine SB der RSV, teilweise ausgezehrt wird.


    War dass das erste Vergleichsangebot vom Gegner?


    Zumal Du m. E. auch nichts so falsch hast, als das Du Lehrgeld hättest zahlen müssen, Du hast ja sogar eine 0,- € Vollkasko abgeschlossen, 50 % der Post von Neuusern betreffend Schadenfälle beginnen damit, dass man keine Versicherung abgeschlossen hatte..


    Und das man bei einem ungewohnten Gefährt mal die Höhe vergisst - zumal sie bei Dir ja nirgendwo in der Fahrgastzelle erkennbar war - ist ein originärer Fall von “normaler“ Fahrlässigkeit, wenn dafür die Vollkasko nicht einspringt, wird sie teilweise überflüssig.

  • Verstehe auch nicht, warum man ohne Anwalt zu Gericht geht. Schon mit ist oftmals schlimm, aber ganz ohne doch grob fahrlässig, die Gegenseite und der Richter ziehen dich da so übern Tisch.

    Einmal editiert, zuletzt von Viennaandy ()

  • Guten Tag zusammen,


    bitte verzeiht, wenn ich längere Zeit nichts mehr in meinen Thread geschrieben habe. Einer der Gründe warum ich den Fall zum Anwalt abgegeben habe war mir nicht immer wieder Zeit dafür nehmen zu müssen. Nun sind wir aber zu einem Ende gekommen. Und zwar außergerichtlich. Sein Schreiben an die Sixt umfasste die Aussage, dass es sich nur um eine "leichte, grobe Fahrlässigkeit" handeln kann und bezog sich auf die Verhandlung des OLG Hamm vom 21.12.2021, 7 U 31/21. Deswegen sollte die Gesamtsituation dieses Einzelfalls einer Gesamtwürdigung unterzogen werden. Dadurch ergibt sich ein verringerter Anspruch an mich. Dem hat die Sxit nach längerer Zeit dann zugestimmt. Ich bin jetzt von 12k auf knapp 4k runtergekommen, plus noch den Kosten für den Anwalt. Wie genau das jetzt noch mit meiner Zusatzversicherung auf Carsharing funktioniert, klärt sich noch.

    Also mit einem dicken blauen Fleck davon gekommen. Tut zwar weh, aber man wird sich davon erholen können. In Erinnerung bleibt das ganze.

    Ich hab gelernt, nach einem langen Arbeitstag mich nicht mehr einer für mich ungewöhnlichen Situation auszusetzen, die viel Geld kosten kann :D Ansonsten werde ich weiterhin mir Autos leihen, halt wieder mit geschärften Sinnen damit so was nicht noch mal passiert.


    Vielen Dank noch mal euch allen für eure Infos und Unterstützung. Wenn ihr noch Fragen habt, ich schau demnächst noch mal vorbei.

    Bis dahin,

    Grüsse