Erfahrung gesucht mit dem Umgang einer sehr teuren Reparatur eines Sixt-Transporters

  • Hallo MWT-Foristen,


    Auch mich hat es nun erwischt und ich habe nach vielen problemlosen Mieten einen Schaden an einem Ford Transit verursacht. Dieser ist aufgrund des Nichtbeachtens der Fahrzeugabmessungen nicht durch die zugebuchte Kaskoversicherung gedeckt. Mit ungefähr 30 km/h habe ich einen Höhenbegrenzungsbalkan auf 2,50 m gerammt .


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    Den Unfall konnte ich erst nachträglich bei Sixt über die Hotline melden, da ich den Transporter nach den Öffnungszeiten bei der Abgabestation abgestellt habe. Die Polizei wurde ebenfalls im Nachhinein informiert.

    Nun kam Anfang der Woche die Rechnung von Sixt samt der Reparatur-Kalkulation der lokalen Werkstatt die mich erschreckt hat. Für den Wechsel des Dachs und die Lackierung sind Kosten von knapp 12.500 € entstanden. Beim der Kalkulation sind die größten Faktoren der Arbeitsaufwand für Austausch und Lackierung. 23 Stunden à 209 € und 2 Stunden à 129 € für die Reparatur, sowie 12,5 Stunden à 229 € für die Lackierung und 1500 € für das Lackiermaterial. Für mich sind diese Werte unerwartet hoch. Deswegen wollte ich euch als erstes Fragen ob das euren Erfahrungen entspricht?

    Ansonsten wurden mir sieben Tage gelassen bis ich das Geld überwiesen haben soll. Wie kann ich ein formloses Schreiben aufsetzen bei dem ich zugebe, dass ich einverstanden bin mit der Nichtübernahme der Kosten durch die zugebuchte Kasko-Versicherung, ich aber noch Zeit benötige um diese Kosten zu überprüfen, und auch um meiner Haftpflichtversicherung Bescheid zu geben, die durch einen Zusatz einen kleinen Teil bei solchen Schäden übernimmt?


    Wenn ihr mir da ein wenig mit eurer Erfahrung zur Seite stehen könnt würde ich mich freuen.


    Als nächstes werde ich eine Ford-Fachwerkstatt anschreiben und Fragen wie die Vorgaben vom Hersteller bei solchen Schäden sind um dadurch später auch eine Verhandlungsgrundlage zu haben gegenüber der Werkstatt die die Reparatur durchgeführt hat.


    Grüße und schon mal vielen Dank im Voraus!

  • Erstmal ist das wirklich ärgerlich. Ich kann zu den allermeisten Fragen keine sinnvollen Antworten geben, allerdings weiß ich, dass Sixt durchaus die Möglichkeit anbietet Ratenzahlung zu betreiben.


    Zugeben würde ich erstmal nicht, sondern trotz allem widersprechen. Das sollte bei einer bestrittenen Forderung dazu führen, dass diese (idealerweise) erstmal nicht gemahnt wird

  • Ich bin ehrlich gesagt ebenfalls über die Höhe und die Verweigerung der Kasko schockiert. Bei einer fünfstelligen Summe würde ich allerdings keine Zeit mit Laienschriftstücken vergeuden, sondern direkt einen Rechtsanwalt beauftragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Break ()

  • Es ist ein Passus in den AGB dass die Missachtung der Abmessungen zum Entfall des Kaskoschutzes führt. Ob das einer gerichtlichen Auseinandersetzung stand hält ist offen. Aber dafür wäre Anwalt und Rechtsschutz relevant.


    Die Schadenshöhe ist in der Fantasiewelt der Gutachter und fiktiven Abrechnung leider zu erwarten, wenn schon ein Parkrempler mit 2k abgerechnet wird

  • Auf keinen Fall sollte die Forderung anerkannt oder sonst zugestanden werden.


    Wie die meisten Unternehmen generell, ist man seitens der Schadensabteilung hier natürlich auch darauf aus, den Verbraucher möglichst so auszunehmen wie eine gemästete Weihnachtsgans.

    Nur weil man möglicherweise klein in die AGB schreibt, Schäden wegen Überschreitung der Durchfahrtshöhe seien nicht abgesichert, muss das noch lange keine wirksam einbezogene Geschäfts- bzw. Versicherungsbedingung sein.


    Grundsätzlich hast Du eine Versicherung nach dem Leitbild der Vollkaskoversicherung gebucht, diese kann bei grober Fahrlässigkeit - in einem der Schwere des Verschuldenes entsprechenden Verhältnis - die Leistung verweigern.


    Den Nachweis das grobe Fahrlässigkeit vorliegt, muss jedoch der erbringen, der sich darauf berufen möchte, also die Vermietung.


    Es sollte möglichst umfangreich dahin argumentiert werden, dass die Durchfahrtsbeschränkung kaum zu sehen war, weil sie vorher schlecht angekündigt war, die Schilder verdeckt gewesen sind oder die Witterungsverhältnisse die Sicht erschwert haben (je nachdem was zutrifft).


    Als Verbraucher, der natürlich zum ersten Mal jemals / seit langer Zeit, ein so voluminöses Fahrzeug geführt hast, sollte dies zusätzlich argumentiert werden, denn dadurch würde viel für nur einfache Fahrlässigkeit sprechen, weil man aufgrund der besonderen Situation die kleinen Hinweise nicht gesehen hat und mit der akuten Verkehrs- und Fahrzeuglage beschäftigt war.



    Neben dem Grundanspruch sollte natürlich hilfsweise auch die Höhe des Schadens beanstandet werden, die meisten Sixt-Transporter sind runtergerockt und die Vorschadensliste verdoppelt regelmäßig die Seitenanzahl des Mietvertrages.


    Es sollten deshalb auch hier umfangreiche Hilfseinwendungen gegen die Höhe des Anspruchs geltend gemacht werden (unreparierte Vorschäden, fehlender Abzug „Neu für Alt“, überhöhte Werkstattrechnung, Verletzung der Schadensminderungspflicht, etc.).


    Die Anzahl der Arbeitsstunden erscheint auch mir deutlich überhöht, aber da sind andere hier fachlich besser geeignet, dies aus technisch / mechanischer Sicht, einer Beurteilung zu unterziehen.


    Wurde denn der Schaden wirklich repariert (lass Dir umfangreiche Nachweise darüber vorlegen, falls das behauptet werden sollte)?


    Der Regelfall ist bei Autovermietern eigentlich, dass die einen Gutachter hunderte Kilometer entfernt beauftragen, der nur Fotos sieht und dann eine möglichst hohe Summe aufschreibt („Welch Brot ich fress, des Lied ich sing.“).



    Nochmals: Auf keinen Fall sollte Deinerseits irgendein Anerkenntnis erfolgen, weder dem Grunde noch der Höhe nach!


    Da Du rechtlich lt. Deines Threads nicht umfangreich erfahren bist, sollte bei dieser Schadenssumme zwingend ein Rechtsanwalt herangezogen werden, bspw. über eine Rechtsschutzversicherung oder einen Automobilclub.


    Einige Erfahrungen mit dieser Vermietung, und ihren Praktiken der Schadensregulierung, hat Rechtsanwalt Dr. Böse (https://www.drboese.de). Falls Du keinen eigenen guten Anwalt hast, ist er sehr zu empfehlen, zumal man problemlos alles online / telefonisch abwickeln kann, ohne das man vor Ort sein muss. Er bietet auch eine kostenfreie Erstberatung an.


    Die Höhe der Forderung kann durch umfangreiche Einwendungen hier m. E. durchaus mindestens halbiert werden, wenn man nur oft genug hin und her schreiben lässt.


    Auch dann sollte man jedoch überlegen, ob man die Forderung wirklich dem Grunde nach anerkennen möchte. Meines Erachtens ist das bei einem Mietwagen ein originärer Kaskoschaden, da der Fahrer einfach mit den ungewöhnlichen Maßen nicht vertraut war und sie im Eifer einer schwierigen Verkehrs- und Fahrzeugsituation kurzzeitig vergessen kann, was lediglich - versicherte - einfache Fahrlässigkeit ist.


    Zumal Sixt das erhöhte versicherte Risiko bei Transportern ja indirekt durch die - dem Kunden zulasst fallenden - deutlich erhöhten ”Versicherungsprämien“ anerkennt.

  • Ab zum Fachanwalt und zwar asap bei der Summe unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.


    Wieder ein gutes Beispiel, für den Sinn der selbigen.


    Sixt erstmal gar nichts antworten, Kommuikation ausschließlich durch den Profi.

  • Ich schließe mich absolut der Meinung an, dass das ein Fall für einen Fachanwalt ist.


    Das Bild sieht nach Ausland aus. Es handelt sich um Sixt Deutschland? Auslandsfahrt gebucht? Bei der lokalen Polizei gewesen?

    2 Mal editiert, zuletzt von Niko ()

  • Die Unterführung ist in CH. Ich kenne die Stelle. Wenn man nicht weiss wie hoch man ist, wirds schnell eng. Beschilderte max Höhe 2,40m.


    Falls sich jemand fragt, wo die Beschilderung ist: diese hängt über dem Bildausschnitt.

    2 Mal editiert, zuletzt von cram ()

  • Wir bräuchten so langsam eine Hall of Shame und diese Forderung gehört eindeutig zu den Kronjuwelen.


    Den Blechschaden wird Sixt doch höchstens in das Protokol eintragen und beim Weiterverkauf 1-1.5 k Rabatt gewähren. In welcher Welt repariert man so was für ne Summe, die in einer Relation zu fünfstelligen Beiträgen steht?


    Würde mal tippen, dass es nach Kommunikation mit dem Anwalt auf Übernahme durch Vollkasko hinausläuft.

  • cram TBH hätte mir das passieren können, wenn nicht einer Kollegin bereits sowas passiert wäre und ich seitdem wüsste, dass ich Sprinter wie Hochhäuser betrachten sollte, solange ich die genaue Höhe nicht kenne.


    Damals war die Delle kleiner und wegen der Kasko ohne so eine Klausel wollte die Vermietung (klein, lokal) 1250 Euro dafür.

    Einmal editiert, zuletzt von SOffiKI ()

  • Finde Arndt da immer wieder genial mit dem unübersehbaren Hinweis auf die Fahrzeug Höhe.

    Diesen komischen meist handgeschriebenen Zettel ganz in der Ecke der Windschutzscheibe, kannste da echt vergessen. Hat da jemand in 2sec mit einem viel zu dicken Edding hingeschmiert und keiner weiß ob da 2,60 oder 2,80m steht..

    Das nur als kleinen Exkurs

  • https://www.ra-kotz.de/herbeif…e-einer-unterfuehrung.htm


    Hier mal ein Urteil, das der Autovermietung Recht gab. Allerdings musste der Mieter nur 50% bezahlen und der Schaden wurde erheblich geringer berechnet als hier.


    Coladose hatte hingegen oben ein Urteil gepostet, dass dem Mieter Recht gab, also scheint es nicht ganz eindeutig zu sein. Eine 100% Kostenübernahme würde ich immer ablehnen, das erscheint unrealistisch. Ein Anwalt wird sicher helfen, soviel kostet das ja nicht, vor allem im Vergleich zur Forderung.