Auch wenn im Mitvertrag verbindlich geregelt ist daß der Mieter nach einem Unfall den Vermieter unverzüglich benachrichtigen muß, gehen eventuelle Unfallopfer vor. Mieter darf sich erst um das Unfallopfer kümmern bevor er den Vermieter informiert. (Anmerkung "jürgen": eigentlich selbstverständlich,oder?).
Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden (Az.: XII ZR 213/05). Der Mietvertrag schrieb vor, der Mieter müsse die Polizei und den Autovermieter unmittelbar nach Schadeneintritt verständigen. Andernfalls eine Vertragsstrafe in Höhe des zu erstattenden Schadens, höchstens 850€ zahlen. Die Mieterin hatte zwar die Polizei verständigt, sich dann um das verletzte Kind gekümmert und es ins Krankenhaus begleitet. Erst nach einer Stunde hatte sie den Vermieter benachrichtigt. Der Vermieter hatte die Vertragsstrafe gefordert und wurde nun höchstrichterlich abgewiesen.
Quelle: Auto Motor Sport, Artikel vollständig lesen
Kann soetwas bei jedem Autovermieter vorkommen, doch eher nicht?
jürgen