Alles anzeigenIst eine separate AXA Absicherung für die Selbstbeteiligung, die im Rahmen der Anmietung über geläufige Vergleichs-Portale angeboten bzw gleich abgeschlossen wird.
Wortlaut ist:
Wir werden Ihnen die Selbstbeteiligung in Höhe von
insgesamt bis zu 5000 € einschließlich Gebühren und
Steuern für einzigen Vorfall eines Versicherungszeitraums
erstatten.Ich kann nichts erkennen was dies einschränken würde (etwa kommerzielle Nutzung etc pp)
Ich wundere mich halt, ob erst eine "Reparatur" den Zahlungsfall auslöst oder wie ich das annehmen würde, alleine die Tatsache, dass es zu einem Vorfall inkl geleisteter Zahlung/Selbstbeteiligung gekommen ist - was ja nachgewiesen ist. Daher die Frage nach der Gesetzlage (darf AXA das anfordern?) oder zumindest Erfahrungswerten.
Glaube die Reise nach Budapest zu der Sauna, werde ich mit meinem Anwalt nicht auf mich nehmen, ich hoffe erstmal ein deutlicher Hinweis auf die bereits eingereichten Unterlagen reicht aus...
nur als Info - nach 1-2 Hinweisen auf die vertragliche Verpflichtung und bereits eingereichte Unterlagen, hat AXA die Auszahlung veranlasst. Scheint also einfach nur ein erster Filter zu sein um evtl ein paar Anfragen abzuwimmeln oder Zeit zu gewinnen..