Die (Haftpflicht-)Versicherung, die immer vorhanden sein muss, gilt ja nur für das andere Auto, dass kaputtgefahren wurde, wenn man selbst schuld ist. Oder von mir aus der Bauzaun.
Aber ohne Zeugen wird das auch schwierig, nachzuweisen, dass der RSA nicht darauf aufmerksam gemacht hat, dass keine Versicherung vorhanden war.
Ausgelagert, da doch ein recht interessantes Thema,
René