Mietwagen Reservierungen übernehmen

  • Hi MWT,


    vielleicht ist das ja ein Thema. Jemand hat zu speziellen Konditionen einen Mietwagen gemietet, kann diesen aber nicht nutzen. Ein anderer würde die Reservierung gerne übernehmen, als Zweitfahrer oder nicht um die Konditionen zu bekommen.
    Könnte man ja hier anbringen

  • Man sollte dann immer auch die "rechtlichen" Aspekte mit Erwähnen etc. was im Schadensfall etc. passiert. Ich denke, das dies ein wichtiger Aspekt sein könnte.

  • Man sollte dann immer auch die "rechtlichen" Aspekte mit Erwähnen etc. was im Schadensfall etc. passiert. Ich denke, das dies ein wichtiger Aspekt sein könnte.


    Sicher. Das ist immer relevant. Wobei natürlich bei der Abholung davon auszugehen ist, dass derjenige der gebucht hat auch abholt.
    Vor Ort sind dann kreditkarteänderungen, Rechnungsanschrift und Zweitwagenfahrer zu registrieren.


    Sollte ohne VKK gebucht werden, dann müsste die nachgebucht werden oder der "Abnehmer" hat auch eine KK mit VK

  • Ich weiss nicht ob da die Konditionen bestehen bleiben. Ausserdem ist ja, nach Angaben von Cruiso nix in der Einsteinstrasse...

    Sollte direkt in der Station möglich sein, zu gleichen Konditionen. Aber da hast du wohl recht bzgl. Fuhrpark :thumbdown:

  • Ich würde das Ganze halt schriftlich fixieren:


    "Ich *Name Übernehmer* sichere *Name Erstmieter* hiermit zu für alle Kosten während der Miete vom ... bis ... voll zu haften"



    oder so....;) Das Ganze mit Unterschrift usw.

  • Die Frage ist ob das schriftliche im Falle eines Falles verwertbar ist. Persönlich gesehen, wenn ich meine Resi nicht wahrmnehmen kann, zu welchen Kondotionen auch immer, storniere ich diese. Würde auch nicht für jemand anders ein MW mieten.


    Mann kann den Leuten immer nur vor den Kopf gucken. Nichts gegen euch, aber es geht um ne Menge Geld im Schadensfall. Und um den Ruf des Erstmieter bei der AV, gerade wenn man Stammkunde ist.

  • Die Frage ist ob das schriftliche im Falle eines Falles verwertbar ist. Persönlich gesehen, wenn ich meine Resi nicht wahrmnehmen kann, zu welchen Kondotionen auch immer, storniere ich diese. Würde auch nicht für jemand anders ein MW mieten.


    Mann kann den Leuten immer nur vor den Kopf gucken. Nichts gegen euch, aber es geht um ne Menge Geld im Schadensfall. Und um den Ruf des Erstmieter bei der AV, gerade wenn man Stammkunde ist.


    Wo siehst Du das Problem?


    1. Szenario. Beei der Anmietung wird die kreditkarte gewechselt, das heisst die KK des Zweitfahrers wird als Rechnung und Kationsmittel genommen.
    2. Der Zweitfahrer haftet für alle Schäden am Wagen vollumfänglich. Sofern dieser einen Schaden verursacht, ist es polizeilich sowieso festgehalten und der Regressanspruch geht über den Fahrzeugführer
    3. Kann der Anmieter ja sagen, dass er selbst Zweitmieter wird un der andere Erstmieter...


    Also das ist beim abholen alles möglich

  • Wo siehst Du das Problem?


    1. Szenario. Beei der Anmietung wird die kreditkarte gewechselt, das heisst die KK des Zweitfahrers wird als Rechnung und Kationsmittel genommen.
    2. Der Zweitfahrer haftet für alle Schäden am Wagen vollumfänglich. Sofern dieser einen Schaden verursacht, ist es polizeilich sowieso festgehalten und der Regressanspruch geht über den Fahrzeugführer
    3. Kann der Anmieter ja sagen, dass er selbst Zweitmieter wird un der andere Erstmieter...


    Also das ist beim abholen alles möglich


    1. Dann muss derjenige auch eine CC mit VK haben und die Rechung muss auf ihn ausgestellt sein


    2. Das interessiert die AV nicht wirklich haftender Vertragspartner ist der Mieter


    3. Dann greifen aber die AGB'S der CC VK nicht mehr.

  • Es geht bei meinem Thread nicht nur um meine reservierung mit LH KK, sondern es gab ja auch mal andere bei dem die VK inkludiert war (ich erinner mich an die EC SUV Geschichte)
    Klar muss der andere die für diese Bedingungen relevante Karte vorlegen. Wie auch das Alter etc stimmen muss.