LH Kreditkarten-Versicherungsbedingungen

  • Die allgemeinen Haftungsregeln ergeben sich aus § 249 ff. BGB. Danach wäre auch eine Wertminderung auszugleichen und LH müsste in der Tat zahlen.

  • Thx Jimmy für den juristischen Beistand!



    § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
    (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.


    (2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.




    Das sollte cgn3001 dann wohl mal vorbringen bei der LH und gerne hier berichten. Ich hab vorerst mal konsequent meine Miete bei Sixt für dieses Mal storniert. Hoffe aber dass sich die Sache bald eindeutig ausgeht.

  • Hallo,


    Ich habe gestern die Schadensregulierung der Lufthansa-CC-Verischerung (AXA) erhalten, wo auch mehrere hundert Euro Erstattung der Wertminderung verweigert werden. Nach meiner Bitte um Rücksprache erhielt ich einen Anruf, demnach im Mietvertrag explizit die Wertminderung stehen muss, anders würde es nicht ausgezahlt. Das habe mit Sixt nichts zu tun.



    Ob über AGB oder sonstige Bedingungen eine Wertminderung zu erstatten sei, Sixt gegen mich einen Anspruch habe etc. sei auch alles egal, es müsse laut Versicherungsbedingungen wörtlich im Vertrag selbst stehen und das sei hier nicht der Fall.


    Üblicherwweise buche ich bei Hertz statt Sixt und ein kurzer Blick auf meine letzten Verträge dort zeigt, dass da auch nichts von steht.


    Es scheint also eher eine Masche der Versicherung zu sein. Eine neue? Hier im Forum und auch anderswo war der Tenor ja bisher, dass Schäden anständig reguliert werden.


    Ich weiß jetzt auch nicht so recht, wie ich damit umgehen muss. Akzeptieren will ich es jedenfalls nicht so einfach....

  • Das ist wirklich Quatsch von LH. Deren Bedingungen sehen nicht vor, dass irgendwas "wörtlich im Vertrag" steht. Deren Bedigungen sagen vielmehr:


    "Sofern der anspruchsberechtigte Kreditkarteninhaber gemäß Mietfahrzeugvertrag
    auch für eine Wertminderung oder Mietausfallkosten (maximal 14 Tage) haftet,
    werden diese Kosten auf die Höchstentschädigungsleistung von maximal 75.000 EUR
    angerechnet."


    Und hier haftet der Kreditkarteninhaber gegenüber Sixt, da Sixt auf die allgemeinen Haftungsregeln verweist, welche eben auch einen Schadenersatzanspruch für Wertminderung vorsehen (entsprechende Urteile wurden hier schon genannt).


    Das heißt der Standpunkt von LH ist schlicht falsch und ich würde es, wenn es keine Bagatellbeträge sind, auf einen Streit ankommen lassen.

  • Eigentlich ist das ganze recht simpel.


    Die Versicherung muss zahlen, wenn der Vermieter gegen den Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Ersatz der Wertminderung hat. Ob das so ist, ist hier unklar. Ob ein Verweis auf das allgemeine Schadensrecht ausreicht, darüber kann man sich streiten. Ich würde Sixt um eine schriftliche Stellungnahme bitten und das der Versicherung schicken. Wenn das nichts nützt, (Betrag zurückbuchen und) von Sixt verklagen lassen oder die Versicherung verklagen und jeweils dem anderen den Streit verkünden, wenn sich das von den Kosten her lohnt oder eine Rechtschutz besteht.

  • Ich warte grundsätzlich auch noch auf Antwort von der Sixt Schadenbetreuung, nachdem ich dieselbe Erfahrung gemacht hab.


    Nichtsdestotrotz glaube ich, eine Absicherung für Ohne-VK-Mieten erdacht zu haben (zum Glück unerprobt, da kein weiterer Schadenfall vorliegt).


    Der/die RSA schreibt mir immer einen Absatz à "Mieter wünscht nach erfolgter Beratung keine VK/Diebstahlschutz" unter die Preisdetails.
    Bei den letzten zwei Mieten ohne VK hatte ich darum gebeten, den Part noch um "Mieter haftet neben Unfällen auch für daraus entstehende Wertminderung und Mietausfälle" zu ergänzen.


    Ich denke, so kann man sich den Stress mit hin- und herklagen sparen. Schilderungen zum Thema hat der LH CC Service natürlich gekonnt ignoriert und mir mehr oder minder den Eindruck hinterlassen, dass ich mit der Regulierung der reinen Reparaturrechnung glücklich sein möge.


    Habe jetzt noch eine Forderung i.H.v. knapp 2.400€ bei Sixt offen, nachdem eben nur die Sachverständigenkosten sowie die Rep. überwiesen wurde.
    Werde mich erkundigen, ob so etwas bei der Verkehrsrechtsschutz abgedeckt wird.

  • Hallo,


    inzwischen hat sich auch Sixt mal gemeldet auf meine Anfrage hin, ob und in wieweit eine Wertminderung geltend gemacht würde:



    ***********************************



    Sehr geehrter Biker2010,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage, die wir gern beantworten. Kommt es zu einem Schaden an einem Mietfahrzeug, richtet sich die Haftung des Mieters nach den gesetzlichen Haftungsregeln. Dies ergibt sich aus Punkt „I: Haftung des Mieters“ unserer AGB. Die gesetzlichen Haftungsregeln beziehen sich insbesondere auf § 249 BGB, der Grundlage einer etwaigen Forderung ist.

    Ob eine Wertminderung als Teil des Schadenersatzes durch einen Schaden am Fahrzeug entsteht, ist eine technische Frage und liegt in der Beurteilung eines Kfz-Sachverständigen."

    Sixt fordert im Rahmen des Schadenersatzes dann eine Wertminderung, wenn das zur Schadenbeurteilung eingeholte Gutachten eine solche Wertminderung ausweist.

    Wir können Ihnen dementsprechend auch nicht vorher mitteilen, ob im Schadenfall eine Wertminderung gefordert werden wird oder nicht.

    Freundliche Grüße
    XXX



    ***********************************


    Wie oben beschrieben Bezug auf §249 BGB, der jedoch scheinbar von LH CC ignoriert wird?!


    Grüße,


    Biker

  • Ich habe mittlerweile auch elektronische Post vom Schadencenter bekommen:

    Die LH hat auf die Weiterleitung noch nicht reagiert. Vielleicht hilft diese Formulierung ja dem einen oder anderen Ohne-VK-Mieter mit Schadensfall weiter ;)

  • Und heute befand sich im Briefkasten die Antwort der LH CC Versicherung.
    Wieder ein Stapel Papier weniger ;)


    Fragen würde ich eigentlich nur, ob die sich wirklich so freuen, mir das mitteilen zu können :D


    Alles in allem konnte das also abschließend zu meiner Zufriedenheit geklärt werden. Bleibt nur zu hoffen, dass es nicht ewig ein Bangen für den Mieter bleibt, ob die Wertminderung jetzt mitversichert ist oder nicht.

  • Ich habe bei einem Schadenfalls seitens der LH CC damals KEINE (!) Erstattung der Wertminderung bekommen, siehe meine damalige Mailantwort.
    Es wäre daher mehr als nur genial, wenn du den Originalbeleg der nachträglichen Erstattung der Wertminderung hochladen würdest.
    Natürlich mit geschwärzten personenbezogenen Daten. Gerne auch mittels einer persönlichen Mail! VIELEN DANK!


    *-XXXXXXXX-*


    Telefon: +49 (0) 69 - 667 888 777


    Telefax: +49 (0) 89 - 500 70 5991


    E-Mail: versicherung@lufthansacard.de


    Datum: XX/XX/XXXX


    Lufthansa Miles & More Credit Card "World Business"


    Versicherung: Mietwagenvollkaskoversicherung


    Unsere Schadennummer: ECXXXXXX


    Schadentag: XX.XX.XXXX


    Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX,


    vielen Dank für Ihre Nachricht.


    Wie wir Ihnen schon bereits mitgeteilt haben, sind die Kosten für den Nutzungsausfall und der Wertminderung über Ihre Kreditkarte nur dann versichert, wenn explizit im Mietvertrag steht, das sie dafür haften.


    Anbei erhalten Sie hierzu den Auszug aus den Versicherungsbedingungen:


    Sofern der anspruchsberechtigte Karteninhaber gemäß Mietfahrzeugvertrag auch für eine Wertminderung oder Mietausfallkosten (max. 14 Tage) haftet, werden diese Kosten auf die Höchstentschädigungsleistung von max. EUR 75.000 angerechnet.


    Aus dem eingereichten Mietvertrag geht nicht hervor, dass Sie zur Haftung dieser Kosten verpflichtet sind.


    Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Lufthansa Miles & More Credit Card


    Versicherungsservice


    -Schadenabteilung-


    Herausgeberin der Lufthansa Miles & More Credit Card: Deutsche Kreditbank AG, HRB Berlin-Charlottenburg 34165, Sitz Berlin
    Vorstand: Stefan Unterlandstättner (Vorsitzender) Rolf Mähliß, Dr. Patrick Wilden, Tilo Hacke, Thomas Jebsen Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Johannes-Jörg Riegler


  • Wie wir Ihnen schon bereits mitgeteilt haben, sind die Kosten für den Nutzungsausfall und der Wertminderung über Ihre Kreditkarte nur dann versichert, wenn explizit im Mietvertrag steht, das sie dafür haften.


    Aus dem eingereichten Mietvertrag geht nicht hervor, dass Sie zur Haftung dieser Kosten verpflichtet sind.


    Hier scheint etwas faul zu sein.

  • Ich habe mich heute in schriftlicher Form an die Schadensabteilung der LH Kreditkarte gewandt, die ja über die DKB betreut wird und habe eine Frist zur nachträglichen Erstattung der Wertminderung gesetzt. Bin gespannt, welche Antwort ich hierzu erhalte, ich werde euch gerne - wenn gewünscht - diesbezüglich auf dem Laufenden halten.

  • Ich habe sehr erfreuliche Post bekommen (wie schon ein Vorposter)! Tausend Dank an das Forum und die Vorposter mit den Tipps!


    :60:



    Trotzdem bleibt natürlich ein mulmiges Gefühl für mögliche zukünftige Schadensfälle.

  • M0llE @all
    Zuallererst möchte ich mich auf`s Herzlichste bei M0llE bedanken, denn obwohl mein Schadensereignis aus dem Jahr 2015 resultiert, wurde mir nun der Wertminderungsbetrag, der damals einbehalten wurde, wurde mir der Betrag nun restlos nachträglich erstattet. Darüber habe ich mich sehr gefreut und dies zeigt, wie werthaltig, in diesem Falle, wie geldwerthaltig Informationen Einzelner sein können. Obwohl bei mir ja über eine mögliche "Verjährung der Ansprüche" hätte diskutiert werden können, hat sich die AXA dazu entschlossen, mir den Gesamtbetrag anstandslos zu erstatten. Die zuständige Mitarbeiterin hat dann noch aufgeführt, dass es wohl im Jahr 2016 auch ein entsprechendes Gerichtsurteil dazu gegeben hätte, wonach die Wertminderung seitens der regulierenden Versicherung erstattet werden müsse. Dies gab es im Jahr 2015 nicht. Ob dies jedoch so zutreffend ist, kann ich nicht belegen. Vielleicht kann ja Jemand das Urteil einmal herausfischen.

  • Bei mir war Schaden und Ablehnung beides in Q3 2017, also kein Altfall.
    Habe nun aber auch nach Beschwerde selbiges Schreiben wie die Vorposter im Briefkasten und die Erstattung auf dem Konto gefunden.



  • Erlebt ihr aktuell auch so miserablen Service?


    Habe vor zwei Monaten (!) einen Schaden gemeldet und bekomme seitdem keine richtigen Antworten vom Versicherungsservice.


    Nach einem Monat meldete man sich mit der Bitte, ein entsprechendes Formular auszufüllen, das ich natürlich prompt ausgefüllt und zurück geschickt habe.


    Seitdem auf Nachfrage nach zwei Wochen nur die Rückmeldung, dass Emails angeblich nicht angekommen seien (obwohl Empfangsbestätigung gesendet wurde).


    Was ist da los?