LH Kreditkarten-Versicherungsbedingungen

  • Zerstörte oder beschädigte Bereifung ist NICHT abgedeckt (es sei denn natürlich als Teil eines größeren Ereignisses). Die Fahrzeugausschlüsse sind in der normalen Vermietung irrelevant (Maybach, Rolls-Royce, Maserati, Lotus, Jensen, Excalibur, De Lorean, Daimler von Jaguar, Corvette, Bentley, Aston Martin, Lambo, Ferrari)


    Gut gemeinter Ratschlag: Versicherungsbedingungen genau lesen und verstehen! Viele Details wurde auch schon in diesem Thread disktutiert. Aber was im Internet steht, hat keine Relevanz. Was in den Bedingungen steht schon!

  • Wichtig noch bezüglich der Ausschlüsse: Es ist NICHT Jaguar gemeint, also z.B. XE und XF, sondern "Daimler", die frühere Bezeichnung für die Topmodelle, sowas wie Maybach jetzt bei Mercedes. Das hatte hier immer mal Verwirrung gegeben, zumal das wohl in den AVB auch gerade am Zeilenumbruch stand.
    Ansonsten kann ich mich dem Rat von gwk9091 nur anschließen.

  • Hallo Leute,


    melde mich nochmal zu Wort hier, wg. der Bedingungen. Soweit verstanden, danke Euch.
    Für Reifenschäden gibts keine Haftung. D.h. ich zahle dann leider Gottes alle Kosten dafür, die mir Sixt dann auferlegt?


    Was die LH CC auch ausschließt sind Bruchschäden.
    D. h. eine Scheibe, die reißt/zu Bruch geht wird auch nicht über die 230 EUR SB abgehandelt?
    Selbiges schließen Sie auch für den Abschleppvorgang aus.


    Wenn ich das mal Revue passieren lasse dann hätte ich im Falle einer defekten Scheibe bei dem das Auto nicht mehr weiterfahren kann, Scheibe und Abschleppen aus eigener Tasche am Hals?
    Da wären 1000 EUR aber nichts an anfallenden Kosten oder?



    Viele Grüße,
    Biker

  • Alles: ja
    Außer die letzte Frage, die ist irgendwie unverständlich.

    danke @EUROWOMAN!


    Die letzte Frage zielte auf meinen konkret selbst erlebten Fall ab, bei dem die Scheibe unseres Fzgs. so stark zerstört wurde, dass die gesamte Scheibe splitterte (größerer Gegenstand flog auf die Scheibe), wodurch eine Weiterfahrt unmöglich war. Daraufhin wurden wir abgeschleppt.
    Bei Sixt hatte ich damals die VK mit 850 EUR kombiniert mit der LWV. Die LWV habe ich aktuell nicht mehr, weil ich relativ selten miete.


    Genau aus dem Grund wollte ich eben wissen, ob und wieviel dann von mir zu entrichten wären für Scheibe und das Abschleppen des Wagens.
    Oder laufen die Scheiben bspw. über die TK von Sixt, die bei der HP dabei sind?!

  • Hat hier jemand Erfahrung mit dem Thema Wertminderung? Sixt hat für einen Schaden eine Wertminderung von 650 Euro berechnet, die Miles & More Versicherung weigert sich diese zu bezahlen mit dem Hinweis dass ich gemäß Mietvertrag von Sixt für diese nicht hafte.

  • Vom Grundsatz zahlt die Versicherung gem. den AVB auch die Wertminderung.



    Quelle: https://www.miles-and-more.com…l/pdf/52/media_712252.pdf


    In welchem Land fand die Anmietung denn statt?

  • Anmietung war in Deutschland. Delle in der Tür, nichts großes, Tür wurde aber komplett erneuert.


    Das Problem ist, das im Mietvertrag von Sixt nichts von Wertminderung steht und deshalb M&M die Wertminderung nicht bezahlen will mit Verweis auf die Versicherungsbedingungen, wo steht, dass Wertminderung inkludiert ist wenn diese im Mietvertrag festgehalten ist.


    Nun denke ich, dass dieses Problem bei Sixt / M&M öfters auftreten müsste – ich bin ja bestimmt nicht der einzige, bei dem eine Wertminderung angesetzt wird.

  • Hm.. das ist ja wirklich kurios!


    Hast Du es mal bei Sixt mit Widerspruch versucht? Laut Recherche älterer Beiträge hier im Forum steht in den Sixt AGB/AVBs ja wirklich nichts zur Werdminderung vermerkt, so dass die rechtliche Auffassung wohl seitens LH CC nachvollziehbar erscheint.


    Im Grund müsste lt. deinem Fall ja quasi jeder VK Fall dann in einer Wertminderung enden, die dann wiederum vom Mieter zu tragen wäre.

  • Nochmal ergänzend zu oben:


    Gibt es hier andere im Forum, die bereits Erfahrungen gemacht haben mit dieser "Wertminderung"?
    Mich beschäftigt das Thema aktuell doch sehr stark, da ich überhaupt nicht einschätzen kann, was denn hier an Kosten auflaufen können?
    Reden wir hier von besagten 300-600 EUR oder können das bei Totalschäden auch mehrere TSD EUR sein?


    Aktuell buche ich immer einen SIXT Tarif ohne VK und habe dazu dann die LH MM CC + die ICAR LWV laufen.
    Bislang ging ich davon aus, dass man damit gut versichert ist.


    Wäre daher um Rückmeldungen sehr dankbar!

  • Gibt es hier andere im Forum, die bereits Erfahrungen gemacht haben mit dieser "Wertminderung"?
    Mich beschäftigt das Thema aktuell doch sehr stark, da ich überhaupt nicht einschätzen kann, was denn hier an Kosten auflaufen können?
    Reden wir hier von besagten 300-600 EUR oder können das bei Totalschäden auch mehrere TSD EUR sein?

    Ich habe zwar keine direkten Erfahrungen zum Thema sammeln dürfen, aber es ist durchaus mit einem deutlichen Kostenrisiko verbunden. Eine direkte gesetzliche Regelung zur Wertminderung gibt es wohl nicht, es hat sich aber scheinbar eine gewisse Berechungsmethode in der Praxis etabliert. Ein Link zum Thema mit Beispielrechnung: https://www.bussgeldkatalog.org/wertminderung/

  • Hab heute morgen nochmal mit der LH Versicherung telefoniert. Diese konnten mir letztlich auch nicht helfen und meinten nur lapidar, dass das dann eben so sei und dass man dann eben ein Problem hätte. Der Schaden würde dann eben auf einem wirklich sitzen bleiben!


    Da frage ich mich nur, wie hier so viele andere die ganze Zeit unbeschwert SIXT buchen und die VK über die LH CC laufen lassen immer mit der Gefahr im Nacken, das es bei nem Schaden richtig richtig teuer werden kann?!
    Im Endeffekt sind damit m.E. die ohne VK Tarife bei Sixt für die Katz, weil man selbst mit LH KK ein Problem hat.

  • Dein Ansprechpartner sollte doch viel eher Sixt sein und nicht LH. Wo ist denn die Anspruchsgrundlage von Sixt für die Geltendmachung der Wertminderung? Das muss sich ja aus den AGBs oder dem Mietvertrag ergeben. Gibt es diese, zahlt ja auch LH.

  • Dein Ansprechpartner sollte doch viel eher Sixt sein und nicht LH. Wo ist denn die Anspruchsgrundlage von Sixt für die Geltendmachung der Wertminderung? Das muss sich ja aus den AGBs oder dem Mietvertrag ergeben. Gibt es diese, zahlt ja auch LH.

    Da gebe ich Dir absolut Recht! Habe jetzt mal ein Committment von Sixt noch angefragt.


    Prinzipiell heißt es halt in den SIXT AVBs einfach lapidar:
    "Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haften der Mieter und/oder der Fahrer grundsätzlich
    nach den allgemeinen Haftungsregeln. "



    Wo/wie diese allgemeinen Haftungsregeln definiert sind ist mir unklar.
    Hat da jmd. von Euch noch ein Dokument zur HAND?